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Verfasst am: 14.04.08, 13:46 Titel: Domainrecht Registrierung vor Markeneintragung
Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich nutzte für meine Firma eine Domain bereits seit 01.01.2003.
Eine andere Firma, die unter dem gleichen Namen wie meine Domain arbeitet gibt es bereits seit 01.01.2002. Die Firma hat die Marke am 1.12.2002 anmelden lassen und am 01.03.2003 wurde diese eingetragen. und am 01.04.2003 veröffentlicht.
Nun habt mich die andere Firma nach 5 Jahren abgemahnt mit einem Streitwert über 50000 €.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.04.08, 13:53 Titel:
Der Markenschutz gilt ab Anmeldedatum, also ist der Anspruch wohl grundsätzlich berechtigt.
Interessant wäre aber, wie die Firma argumentieren will, sie habe 5 Jahre lang nichts von der Registrierung der Domain gewußt und die Nutzung folglich geduldet. Bei einer .de- oder .com-Domain nicht unbedingt glaubhaft (bei einer .li- oder .cc-Domain schon eher). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Interessant wäre aber, wie die Firma argumentieren will, sie habe 5 Jahre lang nichts von der Registrierung der Domain gewußt und die Nutzung folglich geduldet.
Ob das für eine Verwirkung des Anspruchs schon ausreicht? Der Nutzer der Domain konnte ja nicht sicher sein, inwieweit die Markeninhaberin von der Verletzung Kenntnis hat. Insofern konnte er m.E. aus der bloßen Antätigkeit nicht den Schluss ziehen, dass sie ihre Rechte nicht geltend machen würde. Damit fehlt es an dem (berechtigten) Vertrauen des Verletzers, darauf, dass die Markeninhaberin ihre Ansprüche nicht geltend machen würde.
Soll ich also erstmal versuchen zu klären, warum die sich nicht schon früher gemeldet haben, oder was soll ich machen? Wenn ich jetzt zum Anwalte gehe und mich beraten lasse kostet mich das auch wieder ein paar Hundert Euro.
Wenn ich jetzt zum Anwalte gehe und mich beraten lasse kostet mich das auch wieder ein paar Hundert Euro.
Das gehört zu den Kosten, die im Geschäftsleben anfallen. Und wenn man sich wirklich auf die Verwirkung des Rechts berufen will, dann muss das ohnehin ein Anwalt prüfen und ggf. durchziehen.
ja das ist schon klar. Nur schmeisse ich ungerne Geld aus dem Fenster. Ich war jetzt schon ein paar mal wegen Abmahnungen und so beim Anwalt und im Endeffekt hat es nicht gebracht, außer das ich nachher die Rechnung vom Rechtsanwalt über 600 € auch noch zahlen durfte.
Es geht mir ja nur darum, ob es eine kleine Chance gibt, dass ich mich oder ohne Anwalt auch der Sache möglichst günstig rauskomme.
Würde ich das einfach so hinnehmen, müsste ich zur Zeit knapp 2000€ zahlen.
ja das ist schon klar. Nur schmeisse ich ungerne Geld aus dem Fenster. Ich war jetzt schon ein paar mal wegen Abmahnungen und so beim Anwalt und im Endeffekt hat es nichts gebracht, außer das ich nachher die Rechnung vom Rechtsanwalt über 600 € auch noch zahlen durfte.
Es geht mir ja nur darum, ob es eine kleine Chance gibt, dass ich mich oder ohne Anwalt aus der Sache möglichst günstig rauskomme.
Würde ich das einfach so hinnehmen, müsste ich zur Zeit knapp 2000€ zahlen.
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