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Darf ein Lehrer einem Schüler nach der Schule etwas wegnehme
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Williwuff
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 13:04    Titel: Darf ein Lehrer einem Schüler nach der Schule etwas wegnehme Antworten mit Zitat

Hallo!

Mein Sohn hatte heute ein Taschenmesser mit in der Schule dabei (ich habe natürlich nicht gewusst das er sein Taschenmesser mitgenommen hat er wollte wohl etwas angeben...)
nach der schule zeigte er es einem mitschüler als zufällig eine lehrerinn vorbeikamm nahm sie es ihm ab.
Darf sie das nach Schulschluß überhaupt? es war zwar auf dem schulhof aber trotzdem bin ich mir nicht sicher ob sie es darf.
wisst ihr mehr?

Vielen Dank im Voraus!

ach ja falls es etwas zur sache tut wir wohnen in Rheinland-Pfalz
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mensch klasse, ne aufmerksame Lehrerin, die ihren Lehr- und Erziehungsauftrag auch noch unentgeltlich nach der offiziellen Schulzeit wahrnimmt. Respect, da gibt es nicht mehr soo viele von.

Ob sie dies nun erlaubterweise getan hat, noch dazu in RP, weiß ich jetzt nicht.

Aber nur so am Rande, wenn ich zwei Buben auf der Straße mit nem Messer rumfuchteln sehe, werd ich auch aktiv.

Hat die Lehrerin denn irgendetwas über die Rückgabe des Messers gesagt, so nach dem Motto: das kann deine Mama dann ab morgen bei mir in der Schule wieder abholen oder so? Oder will sie das Messer etwa behalten?

(und haben sie ihren Buben die Ohren langgezogen? natürlich nur bildlich gesprochen?) Verlegen
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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Williwuff
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

nein gesagt hat sie nichts ich werde morgen zu ihr gehen

und ja meinem sohn habe ich natürlich die ohren langgezogen Sehr böse
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flokon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die ganze Sache als Sicherung von Schutzbefohlenen einordnen.
Aber die Schulrechtsexperten könne da mehr zu sagen.
Trotzdem ein dickes Lob an die Lehrerin, das sie so konsequent gehandelt hat und das Taschenmesser sofort eingezogen hat.
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

@Williwuff
Zitat:
und ja meinem sohn habe ich natürlich die ohren langgezogen


Hoffentlich wirklich nur bildlich gesprochen... lautes Lachen
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Beste Grüße

der comander01
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 18:08    Titel: Re: Darf ein Lehrer einem Schüler nach der Schule etwas wegn Antworten mit Zitat

Williwuff hat folgendes geschrieben::
Darf sie das nach Schulschluß überhaupt? es war zwar auf dem schulhof aber trotzdem bin ich mir nicht sicher ob sie es darf.
Es bestand zwar keine "Aufsichtspflicht" mehr (Ende der Unterrichtszeit), aber ein "Hausrecht", weil das Ganze auf dem Schulgelände war. Und da darf die Lehrerin dafür sorgen, dass die Hausordnung beachtet wird.
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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal davon ausgehen, daß das Hausrecht über eine entsprechende Anweisung an alle Lehrer übertragen wird (vergleichbar den Angestellten in einem Hotel, einer Bar etc.). Schließlich ist nicht zu jedem Zeitpunkt eine "Aufsichtsperson" greifbar, um das Hausrecht auszuüben.

Über die Eingangsfrage wundere ich mir aber schon; ich hoffe nicht, daß ein Elternteil in so einer Situation wirklich darüber nachdenkt, dem Lehrer an den Karren zu fahren...
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Williwuff hat folgendes geschrieben::
Mein Sohn hatte heute ein Taschenmesser mit in der Schule dabei

Wie alt ist denn der Sohn?

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Es bestand zwar keine "Aufsichtspflicht" mehr (Ende der Unterrichtszeit), aber ein "Hausrecht", weil das Ganze auf dem Schulgelände war. Und da darf die Lehrerin dafür sorgen, dass die Hausordnung beachtet wird.


Da muss ich ja nächstens aufpassen, daß ich nicht mein Taschenmesser auf dem Baumarktparkplatz abgenommen bekomme, weil der Hausmeister grade das Haurecht wahrnimmt Mit den Augen rollen
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neleabels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
[Da muss ich ja nächstens aufpassen, daß ich nicht mein Taschenmesser auf dem Baumarktparkplatz abgenommen bekomme, weil der Hausmeister grade das Haurecht wahrnimmt Mit den Augen rollen


Man müsste mal in der Schulordnung der betreffenden Schule nachsehen - aber das Mitführen von potenziellen Waffen stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verstoß dar.

Lehrer üben durchaus im Auftrag des Schulleiters das Hausrecht auf dem Schulgelände aus, wenn der Schulleiter oder der Hausmeister (als Beauftragter des Schulträgers) nicht greifbar oder nicht anwesend sind. Was sollte denn die Alternative sein? Ein rechtsfreier Raum, weil keiner verantwortlich ist?

Nele
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comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

@neleabels

Zitat:
Ein rechtsfreier Raum, weil keiner verantwortlich ist?

Ein rechtsfreier Raum entsteht nicht sofort dadurch, dass sich momentan keiner verantwortlich fühlt, die gültigen Gesetze und Verordnungen gelten doch trotzdem.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit es sich nicht um ein Messer handelt, das aufgrund seiner Eigenschaften unter das Waffengesetz fällt, wüsste ich allerdings auch keine gesetzliche Regelung, die das Mitführen eines Taschenmessers (auch für Kinder und Jugendliche) verbietet.
neleabels hat folgendes geschrieben::
das Mitführen von potenziellen Waffen stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Verstoß dar

Wobei ein Taschenmesser wohl eher als Werkzeug zu beurteilen ist.
Imho ist das einzige Argument, das jeweilige Hausrecht.
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flokon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

@karli:

Wie bewerten Sie diesen Fall?

6-jährige bedroht 7-jährige an einer Grundschule mit einem "geschärften" Taschenmesser.
Der 6-jährige hatte sich mit dem Messer hinter die 7-jährige gestellt und ihr das Messer an den Hals gehalten, so in der Art einer Geiselhaltung.





P.s: Das ganze ist an der Grundschule meiner Tochter passiert. Sie und ihr Klassenkamerad waren die Hauptdarsteller.
Die Klassenlehrerin hat genauso wie die Lehrerin vom TE reagiert und die Mutter des Jungen konnte sich nachmittags das taschenmesser bei der Lehrerin abholen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 19:04    Titel: Re: Darf ein Lehrer einem Schüler nach der Schule etwas wegn Antworten mit Zitat

Williwuff hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Mein Sohn hatte heute ein Taschenmesser mit in der Schule dabei (ich habe natürlich nicht gewusst das er sein Taschenmesser mitgenommen hat er wollte wohl etwas angeben...)
nach der schule zeigte er es einem mitschüler als zufällig eine lehrerinn vorbeikamm nahm sie es ihm ab.
...

... Hätte die Lehrerin das Messer nicht abgenommen und mit diesem Messer wäre ein anderer Schüler zu Schaden gekommen, wäre die Lehrerin vermutlich zur "Verletzung der Aufsichtspflicht" befragt worden. Daher ist das Verhalten der Lehrerin vollkommen richtig.

Leider wurde das "Taschenmesser" nicht näher beschrieben. Einige "Taschenmesser" fallen unter das Waffenrecht (verbotene Gegenstände) deren Besitz etc. verboten ist.
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::
@karli:

Wie bewerten Sie diesen Fall?

Hallo flokon,
das halte ich für sehr Bedenklich.
Allerdings dürften solche Situationen nicht durch ein Taschenmesserverbot in den Griff zu bekommen sein und das Verhalten dieser Kinder resultiert sicher nicht aus dem Besitz eines Taschenmessers Mit den Augen rollen
Und: Irgendwo müssen die sich dieses Verhalten ja abgeschaut haben, denn von alleine kommt ein 6 jähriger auf sowas nicht.
Williwuff scheint sich seiner Verantwortung in dieser Situation bewusst zu sein und richtig damit umzugehen.

Ich hoffe auch, das die Lehrerin dem Kind gegenüber erklären konnte, warum eine Wegnahme des Taschenmessers notwendig war.
Einfach nur das Messer wegzunehmen, halte ich für etwas seicht!
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norbertk
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Muß eine Lehrkraft vom Rektor denn überhaupt erst zur Ausübung des Hausrechts bevollmächtigt werden? Oder hat nicht jede Lehrkraft das Recht/die Pflicht die Einhaltung der Schul/Hausordnung durchzusetzen?
Darf ein Schüler einem anderen Schüler ein Messer abnehmen um es einer Lehrkraft zu geben?
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