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Handy eines Herrstellers anbieten unzulässig??

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.04.08, 20:33    Titel: Handy eines Herrstellers anbieten unzulässig?? Antworten mit Zitat

Hallo. Person A bietet bei einer Internetauktion ein Handy des Herrstellers H zum Verkauf an. Wie kann es sein, dass sie von H aufgrund des Anbietens ohne Lizenzrechte abgemahnt werden kann? Markenschutz des Herstellers gilt doch nicht gegen Händler und sonstige Wiederverkäufer Mit den Augen rollen. Beispiel: Wenn ich ein Siemens-Handy habe, darf ich es doch verkaufen, ohne Siemens um Erlaubnis zu fragen! Oder habe ich etwas falsch verstanden?
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allquest
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.04.08, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Siemens-Handys sind aber auf dem deutschen Markt allgemein zugänglich und der Hersteller hat den Vertrieb auf dem deutschen Markt gestattet.

Grds. ist es so, dass der Hersteller selbst entscheiden darf, wer seine Waren vertreiben darf. Tut es jemand eben ohne Genehmigung, hat das die entsprechenden Konsequenzen.

(wobei ich mich gerade frage, ob dies nicht auch nur beim geschäftsmäßigen Verkauf ein Verstoß gegen das Lizenzrecht darstellt, aber wahrscheinlich genügt schon die zielgerichtete Einfuhr zum Bejahen des geschäftsmäßigen Verkaufs.)

<-- alles nur meine Meinung
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.04.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

allquest hat folgendes geschrieben::
Grds. ist es so, dass der Hersteller selbst entscheiden darf, wer seine Waren vertreiben darf.
Woraus ergibt sich das? Der Herrsteller entscheidet zwar, wem er die Handys verkauft, aber wenn er eine gewisse Anzahl von Handys an einen Händler verkauft hat, der an viele Privatpersonen oder "Unterhändler", woher hat der Herrsteller das Recht, sämtlichen "Unterhändlern" und Privatpersonen den Weiterverkauf zu untersagen? Die dürfen doch mit ihrem Eigentum m.E. machen, was sie wollen...
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.04.08, 22:30    Titel: Re: Handy eines Herrstellers anbieten unzulässig?? Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Wie kann es sein, dass sie von H aufgrund des Anbietens ohne Lizenzrechte abgemahnt werden kann?
Gute Frage. Hat Person A mal die abmahnende Firma gefragt 'wose'? Also wose 'ne Rechtsgrundlage für ihre Abmahnung sehen?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.04.08, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Person A hat stattdessen einen-anwalt-gefragt Winken und der hat das einfach so hingenommen, ohne sich zu wundern. Also hat er wahrscheinlich eine Konstellation vermutet, bei der es eine Rechtsgrundlage für Abmahnung und Unterlassung gibt. Aber vielleicht hatte er einfach keine Lust, sich noch mit dieser Frage zu beschäftigen. Wenn die Person A wirklich nichts Unzulässiges gemacht hat, freut mich das Sehr glücklich.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.04.08, 01:15    Titel: Re: Handy eines Herrstellers anbieten unzulässig?? Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Wie kann es sein, dass sie von H aufgrund des Anbietens ohne Lizenzrechte abgemahnt werden kann?


Vielleicht wurde das Handy nicht mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in Verkehr gebracht?
Ansonsten greift der Erschöpfungsgrundsatz.

Es wurde erst kürzlich höchstrichterlich entschieden, daß es zulässig ist, wenn ein Hersteller einen gewerblichen VK nicht mehr beliefern will, weil der VK die Ware auch außerhalb der vom Hersteller gewünschten Vertriebskanäle (hier: Internet statt nur im Geschäft) anbietet. Daraus ergibt sich aber kein Unterlassungsanspruch des Herstellers, sondern es besteht lediglich kein Anspruch des VK auf Belieferung.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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