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Verfasst am: 19.04.08, 20:33 Titel: Handy eines Herrstellers anbieten unzulässig??
Hallo. Person A bietet bei einer Internetauktion ein Handy des Herrstellers H zum Verkauf an. Wie kann es sein, dass sie von H aufgrund des Anbietens ohne Lizenzrechte abgemahnt werden kann? Markenschutz des Herstellers gilt doch nicht gegen Händler und sonstige Wiederverkäufer . Beispiel: Wenn ich ein Siemens-Handy habe, darf ich es doch verkaufen, ohne Siemens um Erlaubnis zu fragen! Oder habe ich etwas falsch verstanden? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Siemens-Handys sind aber auf dem deutschen Markt allgemein zugänglich und der Hersteller hat den Vertrieb auf dem deutschen Markt gestattet.
Grds. ist es so, dass der Hersteller selbst entscheiden darf, wer seine Waren vertreiben darf. Tut es jemand eben ohne Genehmigung, hat das die entsprechenden Konsequenzen.
(wobei ich mich gerade frage, ob dies nicht auch nur beim geschäftsmäßigen Verkauf ein Verstoß gegen das Lizenzrecht darstellt, aber wahrscheinlich genügt schon die zielgerichtete Einfuhr zum Bejahen des geschäftsmäßigen Verkaufs.)
Grds. ist es so, dass der Hersteller selbst entscheiden darf, wer seine Waren vertreiben darf.
Woraus ergibt sich das? Der Herrsteller entscheidet zwar, wem er die Handys verkauft, aber wenn er eine gewisse Anzahl von Handys an einen Händler verkauft hat, der an viele Privatpersonen oder "Unterhändler", woher hat der Herrsteller das Recht, sämtlichen "Unterhändlern" und Privatpersonen den Weiterverkauf zu untersagen? Die dürfen doch mit ihrem Eigentum m.E. machen, was sie wollen... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Wie kann es sein, dass sie von H aufgrund des Anbietens ohne Lizenzrechte abgemahnt werden kann?
Gute Frage. Hat Person A mal die abmahnende Firma gefragt 'wose'? Also wose 'ne Rechtsgrundlage für ihre Abmahnung sehen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Nein, die Person A hat stattdessen einen-anwalt-gefragt und der hat das einfach so hingenommen, ohne sich zu wundern. Also hat er wahrscheinlich eine Konstellation vermutet, bei der es eine Rechtsgrundlage für Abmahnung und Unterlassung gibt. Aber vielleicht hatte er einfach keine Lust, sich noch mit dieser Frage zu beschäftigen. Wenn die Person A wirklich nichts Unzulässiges gemacht hat, freut mich das . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Wie kann es sein, dass sie von H aufgrund des Anbietens ohne Lizenzrechte abgemahnt werden kann?
Vielleicht wurde das Handy nicht mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in Verkehr gebracht?
Ansonsten greift der Erschöpfungsgrundsatz.
Es wurde erst kürzlich höchstrichterlich entschieden, daß es zulässig ist, wenn ein Hersteller einen gewerblichen VK nicht mehr beliefern will, weil der VK die Ware auch außerhalb der vom Hersteller gewünschten Vertriebskanäle (hier: Internet statt nur im Geschäft) anbietet. Daraus ergibt sich aber kein Unterlassungsanspruch des Herstellers, sondern es besteht lediglich kein Anspruch des VK auf Belieferung. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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