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Ich will mit meinem Freund zusammen ziehen nur wie?

 
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sweetgirl3292064
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Anmeldungsdatum: 15.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 20:32    Titel: Ich will mit meinem Freund zusammen ziehen nur wie? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage.Mein Freund (20) und ich (14) möchten gerne im Sommer zusammen ziehen. Zuerst aus dem Grund weil ich schwanger war habe das Kind jedoch nach kurzer Zeit verloren. Wir möchten aber immer noch zusammen ziehen nur wissen wir nicht was wir da brauchen welches Einverständnis usw. Ich lebe zurzeit in Niedersachsen .Meine Eltern wollen diesen Sommer nach Baden Würtemberg ziehen ich würde jedoch dann zu meinem Freund nach Nordrhein Westfahlen ziehen. Ich bin zu Hause sehr unglücklich da meine Mutter mich manchmal schlägt und mir immer wieder mit Internat droht oder veruscht meine Leistungen zu steigern indem sie mir droht das ich meinen freund nicht mehr sehen darf. Meine Leistungen in der Schule sind für alle lehrer zufrieden stellend meine Zeugnisnotte ist 2,6. Wir glauben nicht das meine Eltern mir das Einverständnis geben deswegen wollte ich wissen ob man das mit einem Anwalt regeln kann da ich ja aus freien Stücken zu meinem Freund gehe ich könnte dort auch auf eine Realschule ist schon geklärt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Wie ist die rechtliche Lage?

Vielen Dank
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Peace
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Eltern haben Bestimmungsrecht. Dh. wenn sie ja sagen kannst hin wenn nein dann nein. Weiß nich wie das ist, wenn die Familie kaputt ist. Gebe ab.
_________________
Ich bin kein Jurist und außerdem äußer ich hier immer nur meine Meinung.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt soweit.
Wenn sich die Eltern querstellen und sich das auch nicht klären lässt sollte, man sich Hilfe holen(Jugendamt, Beratungsstellen der Kirchen etc.). Die können vielleicht vermitteln.
Hilft das alles nichts, wäre der letzte Weg, den Eltern das vom Vorredner genannte Recht gerichtlich entziehen zu lassen. Diese Schritt sollte aber gut überlegt sein, da er auf das - auch schon zerrüttetes- Familienverhältnis fatale Auswirkungen haben dürfte.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.04.08, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Peace hat folgendes geschrieben::
Also die Eltern haben Bestimmungsrecht. Dh. wenn sie ja sagen kannst hin wenn nein dann nein. Weiß nich wie das ist, wenn die Familie kaputt ist. Gebe ab.

Ich mag ja jetzt eigentlich kein Spielverderber sein, aber bei unter 16 Jährigen ist es nicht so einfach mit einem 20jährigen Freund (auch mit Erlaubnis der Eltern) zusammen zu ziehen.

Neben § 1666 BGB und dem § 171 StGB sollte auch der § 182 StGB und § 174 StGB berücksichtigt werden. Ferner gäbe es noch die Fragen zur Schulpflicht, sowie zur Aufsichtspflicht und Haftung.

sweetgirl3292064 hat folgendes geschrieben::
Wie ist die rechtliche Lage?

In dem Ratgeber: "Meine Erziehung - da rede ich mit! (PDF-Datei)" ist alles sehr gut beschreiben. Hilfe und Beratung gibt es bei einer örtlichen Beratungsstelle oder dem Jugendamt. Winken
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