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abo abgeschlossen? und jetzt rechnung

 
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dicker2503
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 19:41    Titel: abo abgeschlossen? und jetzt rechnung Antworten mit Zitat

hallo ich (noch nicht 1Cool soll ein abo abgeschlossen haben.
es war so:
Ich habe mich immer viel bei gewinnspielen und Produktproben angemeldee und kann mich eigentlich nicht daran erinnern irgendwie ein zeitungsabo abgeschlossen zu haben.
Ich bekam im märz eine zeitung mit einem brief und einem geschenk. in dem brief stand das sie sich freuen mir eine kostenlose zeitung und ein geschenk zukommen zu lassen. jetzt habe ich noch eine zeitung mit einer rechnung von 19,95€ bekommen. was soll ich nun tun? ich bin doch noch gar keine 18 und habe das geld auch nicht. ich muss das doch nicht bezahlen oder?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 19:48    Titel: Re: abo abgeschlossen? und jetzt rechnung Antworten mit Zitat

dicker2503 hat folgendes geschrieben::
Ich habe mich immer viel bei gewinnspielen und Produktproben angemeldee und kann mich eigentlich nicht daran erinnern irgendwie ein zeitungsabo abgeschlossen zu haben.

Immer alles Kleingedruckte gelesen und alle Teilnahmebedingungen, bevor man ihnen zugestimmt hat?

Ansonten, vielleicht erstmal die Forensuche benutzen(hier und im Unterforum Computer- und Onlinerecht). Das Thema wurde schon zigfach diskutiert.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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dicker2503
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

evtl. ein link oder eine antowrt auf meine frage? das kleingedruckte wurde gelesen aber evtl. auch mal übersehen
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 20:03    Titel: Re: abo abgeschlossen? und jetzt rechnung Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::

Ansonten, vielleicht erstmal die Forensuche benutzen(hier und im Unterforum Computer- und Onlinerecht). Das Thema wurde schon zigfach diskutiert.




Hallo,

das IST doch eine Antwort, oder?




MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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dicker2503
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2007
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 13.04.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

naja...........ich habe kein beispiel gefunden die sind evtl. alle ähnlich aber gleich?
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.04.08, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

Spannt ihn doch nicht so lange auf die Folter: Sehr glücklich
Ein nicht geschäftsfähiger Minderjähriger KANN wirksam keine Verträge abschliessen, die eine Zahlungsverpflichtung für die Zukunft beinhalten. Dazu bedarf es der Zustimmung der Eltern. Also besteht die Lösung darin, dass die Eltern der Zeitung einen Brief schreiben, in dem steht, dass sie dem Vertrag die nach § 108 BGB nötige Zustimmung nicht geben.
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