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Verfasst am: 13.04.08, 19:41 Titel: abo abgeschlossen? und jetzt rechnung
hallo ich (noch nicht 1 soll ein abo abgeschlossen haben.
es war so:
Ich habe mich immer viel bei gewinnspielen und Produktproben angemeldee und kann mich eigentlich nicht daran erinnern irgendwie ein zeitungsabo abgeschlossen zu haben.
Ich bekam im märz eine zeitung mit einem brief und einem geschenk. in dem brief stand das sie sich freuen mir eine kostenlose zeitung und ein geschenk zukommen zu lassen. jetzt habe ich noch eine zeitung mit einer rechnung von 19,95€ bekommen. was soll ich nun tun? ich bin doch noch gar keine 18 und habe das geld auch nicht. ich muss das doch nicht bezahlen oder?
Ich habe mich immer viel bei gewinnspielen und Produktproben angemeldee und kann mich eigentlich nicht daran erinnern irgendwie ein zeitungsabo abgeschlossen zu haben.
Immer alles Kleingedruckte gelesen und alle Teilnahmebedingungen, bevor man ihnen zugestimmt hat?
Ansonten, vielleicht erstmal die Forensuche benutzen(hier und im Unterforum Computer- und Onlinerecht). Das Thema wurde schon zigfach diskutiert. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ansonten, vielleicht erstmal die Forensuche benutzen(hier und im Unterforum Computer- und Onlinerecht). Das Thema wurde schon zigfach diskutiert.
Hallo,
das IST doch eine Antwort, oder?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 14.04.08, 06:12 Titel:
Spannt ihn doch nicht so lange auf die Folter:
Ein nicht geschäftsfähiger Minderjähriger KANN wirksam keine Verträge abschliessen, die eine Zahlungsverpflichtung für die Zukunft beinhalten. Dazu bedarf es der Zustimmung der Eltern. Also besteht die Lösung darin, dass die Eltern der Zeitung einen Brief schreiben, in dem steht, dass sie dem Vertrag die nach § 108 BGB nötige Zustimmung nicht geben.
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