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Beleidigung

 
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gigi2000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 13:47    Titel: Beleidigung Antworten mit Zitat

Hallo !
Bei mir geht es um Folgendes:
Vor ein paar Monaten war ich mit meiner Freundin (ich war Beifahrer) in der Stadt unterwegs. Bei einer Ampel fuhr sie an und bremste ab, da Fußgänger fast auf die Straße gelaufen wären.Hinter uns hupte ein PKW.
Nachdem wir abgebogen sind, überholte uns das Auto von rechts. Ich schaute kurz rüber. Es waren zwei Personen drin. Beide schauten nach Vorne auf die Straße. Ich lehnte meinen Arm auf der Seite des Beifahrerfensters an und legte meinen Kopf auf meine Hand.
Schließlich überholten sie uns und der Fahrer holte ein Blaulicht raus. Wir mussten stehen bleiben. Es war übrigens ein Zivilfahrzeug.
Jetzt habe ich eine Anzeige wegen Beleidigung. Ich hätte den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Vor ein paar Wochen musste ich beim Jungendamt aussagen (bin unter 1Cool. Wenn ich es zugegeben hätte, würde das Verfahrer eingestellt werden.
Ich habe es aber nicht zugegeben, da ich nichts zugeben will, was ich nicht getan habe!
Auf jeden Fall kommt es jetzt zu einer Gerichtsverhandlung. Ich kenne mich nicht besonders gut aus, aber ich schätze meine Chanche eher schlecht ein, da die beiden Polizisten (hohe Stellung), angeblich beide 100%ig gesehen haben, dass ich den Fahrer beleidigt habe.
Was soll ich jetzt machen? Wie stehen meine Chanchen denn? Was muss ich schlimmstensfalls befürchten?
Vielen Dank
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flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Leider stehn die Chancen bei sowas ziemlich schlecht ... die Aussage der Polizisten wird in aller Regel mehr berücksichtigt bzw. die Glaubwürdigkeit von Polizisten wird nur seltens angezweifelt, da meistens keinerlei Gründe bestehen, warum Polizisten lügen sollten.

Das Angebot der Verfahrenseinstellung ist für mich jedoch mehr als fragwürdig! ich gehe davon aus, dass dieses Angebot vom zuständigen Polizeibeamten gemacht wurde. Dieser hat jedoch über Verfahrenseinstellung überhaupts zu entscheiden. Gerade bei Fällen, in denen Polizisten beleidigt werden, kommt es meistens nicht zu einer Verfahrenseinstellung.

ps: schöner fiktiver Fall :roll:

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