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Tinaaa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.02.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 16.04.08, 16:57 Titel: Natur betreten verboten ? |
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Hallo zusammen,
Herr A hat ein Problem.
Herr A wohnt sehr ländlich und geht jeden Tag raus laufen usw.
Leider hat Herr A einen Nachbarn wie man ihn aus dem TV kennt.
Dieser Nachbar ist seit neustem (Geerbt) Eigentümer einer großen Wiese Neben Herren A`s Haus.
Einer der Hauptgründe wieso Herr A so ländlich wohnt damit man auch mal ins Grüne kann.
Aber dies nur am Rande.
Nun kommt dieser schreckliche Nachbar der mit allen Ärger hat kürzlich daher und hält mir einen Webausdruck unter die Nase.
Ein Gesetz nachdem man wohl auf Landwirtschaftlich genutzten Wiesen nicht Laufen darf von April bis Dezember (also fast das ganze Jahr wenn man noch die 2-3 Monate abzieht wo es so kalt und verschneit ist in denen man ohnehin nicht dahin geht/kann).
Ich meine, das man nicht über eine Wiese rennt wo 30 cm hohes Graß steht ist ohnehin klar.
Da würde man sich ohnehin nur Zecken holen und hätte keinen Spaß.
Aber das man eine Wiese die 3-4 mal im Jahr gemäht wird nie betreten darf hat Herr A noch nie gehört und finde es auch sehr daneben.
Mal ganz davon abgesehen dass er das nur macht um Herren A den „Spaß“ zu verderben.
Geht das?
Er hat Herren A nun angedroht dass er ihn ab jetzt anzeigen will, sollte er ihn nochmals sehen.
Dass man gar nicht mehr auf uneingezäunte Wiesen darf, kann sich Herr A kaum vorstellen?
Zumal man ja normal auch gar nicht wissen könnte welche Wiese nun Landwirtschaftlich „genutzt“ wird und welche nicht.
Ich wäre sehr dankbar wenn mich da mal jemand genau aufklären könnte ob es da Ausnahmen, „Schlupflöcher“ oder ähnliches gibt und über die genauen Bestimmungen und und Handhabung solcher Fälle im Alltag vor Gericht.
Zb steht da auch das man nur bis zur Mahd nicht auf die Wiese darf.
Was bedeutet das? Darf Herr A dann an dem Tag wo er mäht drauf?
Und wie viele Tage nach der Mahd darf Herr A nach der Mahd noch bis es wieder verboten ist?
Bzw gibt es eine gewisse höhe die das Gras haben muß damit man nichtmehr drauf darf?
Stimmt der Zeitraum den er gesagt hat (1.4 – 1.12)?
Ich finde das echt so unmöglich und unglaublich.
Man will ja keinem Schaden zufügen!
Aber das man scheinbar jetzt nicht mal mehr auf eine Wiese darf finde ich schon weit über das Ziel hinaus.
Zumal das Gras ja auch noch super kurz ist und es grade noch geschneit hat
Kaputt macht man da sicher nichts beim drüber laufen.
Außerdem gibt es ja auch ein gewisses öffentliches Interesse daran das man mal einen Spaziergang durch die Natur macht.
Wenn das SO stimmt wie er sagt darf man ja guten Gewissens zwischen 1.4 und 1.12 gar nicht in die Natur weil kein Mensch weis was nun Landwirtschaftlich genutzt wird und was nicht.
Und Gemäht wird ja quasi fast jede Wiese 1-2 mal im Jahr (Kuhfutter).
Wäre schön wenn mich da einige Leute mal detailliert und möglichst umfassend über diese Thematik aufklären könnten.
Danke |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 16.04.08, 18:24 Titel: |
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Ich würde da ganz pragmatisch vermuten: Wenn der Eigentümer der Wiese das erlaubt, dann darf man das auch das ganze Jahr, und wenn er es einem verbietet, dann auch in den 2-3 Monaten nicht. _________________ Geist ist Geil! |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 16.04.08, 18:39 Titel: |
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Ich sehe es genauso.
Die Nutzung der Fläche ist m. E. völlig irrelevant. Wenn der Eigentümer Herrn A untersagt sein Grundstück zu betreten, dann hat Herr A sich daran zu halten. Und wenn der Nachbar ihm erlaubt nur am 0. Mai zwischen 13:60 Uhr und 13:75 Uhr ( ) dort zu laufen, dann darf er eben nur in dem erlaubten Zeitraum auf der Wiese laufen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Tinaaa FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.02.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 24.04.08, 10:06 Titel: |
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Danke Issy, aber so weit war ich schon
Jetzt ist aber die Frage was als Saat/Ernte gllt bei einer Wiese
Wenn sie frisch gemäht darf man ja..
die Frage ist wie lange usw usw.
Habe ich ja schon recht ausführlich beschrieben.
Und auch einige konkrete Fragen dazu gestellt.
Dein erster Link ging bei mir nicht (falls dieser meine Fragen tatsächlich geklärt hätte ) |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 24.04.08, 10:39 Titel: |
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Bei Wiese geht es um "Aufwuchs". Sie darf während der Zeit des Aufwuchses nicht betreten werden, und der Aufwuchs beginnt, sobald der Boden nicht mehr gefroren ist und endet, wenn der Boden wieder gefroren ist, um es mal ganz krass zu sagen. |
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Cathe FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 191
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Verfasst am: 24.04.08, 12:39 Titel: Re: Natur betreten verboten ? |
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Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Herr A hat ein Problem. |
Das sehe ich auch so.
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Ich meine, das man nicht über eine Wiese rennt wo 30 cm hohes Graß steht ist ohnehin klar.
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Warum denn nicht?
Wegen Zecken? Liegt wohl an der falschen Kleidung?
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Aber das man eine Wiese die 3-4 mal im Jahr gemäht wird nie betreten darf hat Herr A noch nie gehört und finde es auch sehr daneben.
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Darum geht es hier gar nicht.
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Er hat Herren A nun angedroht dass er ihn ab jetzt anzeigen will, sollte er ihn nochmals sehen.
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Sein gutes Recht.
Das nennt man "Hausfriedensbruch"
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Dass man gar nicht mehr auf uneingezäunte Wiesen darf, kann sich Herr A kaum vorstellen?
Zumal man ja normal auch gar nicht wissen könnte welche Wiese nun Landwirtschaftlich „genutzt“ wird und welche nicht.
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Stimmt, der Zaun ist kein Kriterium, ob man die Wiese betreten darf, oder nicht.
Herr A wohnt sicherlich schon lange genug dort, um beobachtet zu haben, wie die umliegenden Wiesen genutzt werden, oder?
Und wenn man es nicht weiss, dann erkundigt man sich eben vorher.
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Ich wäre sehr dankbar wenn mich da mal jemand genau aufklären könnte ob es da Ausnahmen, „Schlupflöcher“ oder ähnliches gibt und über die genauen Bestimmungen und und Handhabung solcher Fälle im Alltag vor Gericht.
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Es gibt eine einfache Lösung:
Man fragt den Eigentümer nach der Erlaubnis.
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Aber das man scheinbar jetzt nicht mal mehr auf eine Wiese darf finde ich schon weit über das Ziel hinaus.
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Warum?
Darf der Eigentümer der Wiese denn nicht mehr über sein Eigentum bestimmen?
Wie würde es Ihnen gefallen, wenn jeder Hans Wurst durch Ihren Garten spazieren geht?
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Außerdem gibt es ja auch ein gewisses öffentliches Interesse daran das man mal einen Spaziergang durch die Natur macht.
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Es steht jedem zu einen Spaziergang auf öffentlichen Flächen zu machen.
Aber von privaten Flächen hat der gemeine Spaziergänger gefälligst wegzubleiben.
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Wenn das SO stimmt wie er sagt darf man ja guten Gewissens zwischen 1.4 und 1.12 gar nicht in die Natur weil kein Mensch weis was nun Landwirtschaftlich genutzt wird und was nicht. |
Man kann doch fragen?
Tinaaa hat folgendes geschrieben:: |
Und Gemäht wird ja quasi fast jede Wiese 1-2 mal im Jahr (Kuhfutter). |
???
Es ist die übliche Nutzung einer Wiese, dass sie auch gemäht wird, wie oft das im Jahr ist, das entscheidet der Eigentümer selber.
Um es mal zusammenzufassen:
Der Nachbar hat eine Wiese (Privateigentum) und möchte nicht, dass Herr A diese betritt.
Das ist das Recht des Nachbarn zu entscheiden, wer auf sein Grund und Boden darf und wer nicht.
Herr A mag Spaziergänge in der Natur und ignoriert dabei fremdes Eigentum.
Warum macht er das? Warum geht er nicht auf öffentlichen Wegen spazieren? Oder auf öffentlichen Wiesen (Park)?
Respektieren Sie fremdes Eigentum!
Gruß
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 24.04.08, 18:15 Titel: |
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Den von Cathe angedachten Hausfriedensbruch sehe ich bei einem nicht eingefriedeten Gelände wegen der fehlenden Einfriedung zwar eben gerade nicht, aber ansonsten kann ich noch nicht so recht erkennen, weshalb der Besitzer das Betreten nicht untersagen können sollte. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 24.04.08, 18:35 Titel: |
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Hallo lissy,
möglicherweise meinen wir das gleiche.
Ich hatte die Fragestellung eigentlich bisher nicht so verstanden, ob der Besitzer das Betreten untersagen muss, sondern ob der Spaziergänger sich an ein solches ausgesprochenes Verbot halten muss. Ich meine, er muss.
Art 25 deutet nach meinem Verständnis nicht darauf hin, dass man nach Belieben außerhalb der Nutzungphasen über Privatgrundstücke latschen darf. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 24.04.08, 18:57 Titel: |
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Kormoran hat folgendes geschrieben:: |
Art 25 deutet nach meinem Verständnis nicht darauf hin, dass man nach Belieben außerhalb der Nutzungphasen über Privatgrundstücke latschen darf. |
Doch, es ist schon so. Die Zeiten der Nichtnutzungsphasen sind aber relativ begrenzt. Manche Felder werden oft gleich nach der Ernte wieder bestellt, schon hat der Spaziergänger nichts mehr darauf verloren. Raps z.B. wird im August/Anfang September schon für die Ernte im nächsten Jahr gesät. Bei Wiesen ist es, wie ich schon beschrieb, die Zeit des Aufwuchses, eine Wiese wächst fast das ganze Jahr, wenn kein Frost ist. Und die Aussage "nach der Mahd"? Nach der Mahd ist vor der Mahd, würde ich da sagen. Es gibt Landwirte, die mähen ihre Wiesen im Oktober nochmal für Silage, und was danach noch aufwächst kann von Tieren abgeweidet werden, solange es nicht gefriert. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 24.04.08, 19:37 Titel: |
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lissy hat folgendes geschrieben:: | Doch, es ist schon so. |
Da möchte ich bei Privatbesitz aber auch meine Zweifel anmelden.
Ich seh' es genauso wie Kormoran. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 24.04.08, 20:23 Titel: |
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nordlicht02 hat folgendes geschrieben:: |
Da möchte ich bei Privatbesitz aber auch meine Zweifel anmelden.
Ich seh' es genauso wie Kormoran. |
Ich würde es ja auch gern so sehen.
Aber:
Das Betretungsrecht (Art. 22 Abs.1 BayNatSchG)
Das Betretungsrecht ist ein Teil des Rechts auf Naturgenuß und Erholung (Art.21. Abs.1) und umfaßt alle Teile der freien Natur, insbesondere auch den Wald (Art. 13 BayWaldG).
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 24.04.08, 21:05 Titel: |
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lissy hat folgendes geschrieben:: | Das Betretungsrecht ist ein Teil des Rechts auf Naturgenuß und Erholung (Art.21. Abs.1) und umfaßt alle Teile der freien Natur, insbesondere auch den Wald (Art. 13 BayWaldG).
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Also auch Ihren Garten....
Hab' mich mal schlau gemacht. Sie scheinen sogar recht zu haben, allerdings scheint sich das nur auf Bayern zu beziehen - und da gehen die Uhren bekanntlich anders _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 24.04.08, 21:23 Titel: |
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nordlicht02 hat folgendes geschrieben:: |
Also auch Ihren Garten... |
Ein Garten liegt normalerweise innerorts und ist eingezäunt. |
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