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Fotografieren, Filmen von Polizeieinsätzen

 
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Mr.X321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 18:49    Titel: Fotografieren, Filmen von Polizeieinsätzen Antworten mit Zitat

Hallo alle Zusammen,

Nehmen wir an ein Personenkreis ist dafür bekannt, öfters mal Blödsinn zu machen ob mit Auto oder Zufuß und deshalb bei der örtlichen Polizei bekannt.

Bei jeder Gelegenheit filmt die Gruppe Einsätze der Polizei, bei Verkehrskontrollen, Verhaftungen oder Personenkontrollen, gegen die Gruppe oder meistens gegen andere.

Somit ist die Gruppe bei fast jedem Einsatz als Zuschauer dabei.

Dieser Gruppe wird obwohl sie sich passiv und rechtsmäßig verhalten, sofort das Filmen und Fotografieren verboten, zudem werden Platzverweise für Bereiche oder auch mal gerne für die Gesamte Stadt erteilt.

Bei nicht einhalten der Gruppe, was meist der Fall ist, wird die Gruppe weggestoßen uns damit gedroht die Kamera einzuziehen.

1. Frage

Kann ein Platzverweis ohne weiteren Grund an Zuschauer ausgesprochen werden, auch wenn diese sich passiv verhalten ?

2. Frage

Kann ein Platzverweis für die komplette Innenstadt ausgesprochen werden ?

3. Frage

Rechtfertigt das nichteinhalten eines Platzverweißes, schubsen oder eine Nacht in der Zelle ?

4. Frage

Darf man Polizeieinsätze Fotografieren oder Filmen ? Stichwort : Pressefreiheit

5. Frage

Darf die Polizei die Kameras einziehen bzw. beschlagnahmen ?

Danke für die Hilfe im Vorraus
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 19:28    Titel: Re: Fotografieren, Filmen von Polizeieinsätzen Antworten mit Zitat

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
1. Frage
Kann ein Platzverweis ohne weiteren Grund an Zuschauer ausgesprochen werden, auch wenn diese sich passiv verhalten ?

Ohne weiteren Grund sicherlich nicht - es muss zur Abwehr einer Gefahr sein. Die Gefahr kann natürlich -je nach Fallgestaltung- darin vorliegen, dass durch die Gruppe die rechtmäßige Ausübung einer polizeilichen Diensthandlung behindert, erschwert oder gefährdet wird. Somit wäre ein Platzverweis rechtmäßig.

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
2. Frage
Kann ein Platzverweis für die komplette Innenstadt ausgesprochen werden ?

Natürlich. So etwas nennt sich auch Ortsverbot. Wird z. B. regelmäßig gegen Hooligans bei Fußballspielen für die Dauer des Spieles und die Zeit davor/danach verhängt. Dies muss allerdings hinreichend bestimmt sein. D. h. es muss z. B. die zeitliche Dauer und die örtliche Eingrenzung, sowie der Grund ersichtlich sein.

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
3. Frage
Rechtfertigt das nichteinhalten eines Platzverweißes, schubsen oder eine Nacht in der Zelle ?

Ja, ein Platzverweis kann mit unmittelbarem Zwang (d.h. körperlicher Gewalt) bei Nichtbeachtung durchgesetzt werden. Sofern auch der unmittelbare Zwang nicht "weiterhilft", kann die Polizei den Betreffenden auch in Gewahrsam nehmen, wenn dies zur Durchsetzung des Platzverweises notwendig ist.

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
4. Frage
Darf man Polizeieinsätze Fotografieren oder Filmen ? Stichwort : Pressefreiheit

Die "Pressefreiheit" ist hier sicherlich nicht tangiert, weil die Gruppe sicherlich keine Pressearbeit leistet - oder etwa doch?! Zum Thema Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen: Das kommt immer darauf an, mit welcher Zielrichtung diese Aufnahmen gefertigt werden (beim Fotografieren gelten zudem sicherlich nicht so strenge Maßstäbe wie bei Filmaufnahmen, bei denen auch noch ein Ton zu hören ist - bei Interesse siehe z. B. § 201 StGB, § 201a StGB und § 22 KUG sowie § 23 KUG).

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
5. Frage
Darf die Polizei die Kameras einziehen bzw. beschlagnahmen ?

Das kommt darauf an, was darauf zu sehen ist/sein könnte. Beweismaterial für Straftaten? Dann wohl auf jeden Fall. Ansonsten wohl eher nicht (kommt aber auch wieder auf die Absichten des Filmers an: sollte die Aufnahme nur deshalb geschehen, um sie z. B. zum "Lächerlich-machen" ins Internet zu stellen oder unter "Freunden" weiter zu verbreiten, dann wohl schon).

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir an ein Personenkreis ist dafür bekannt, öfters mal Blödsinn zu machen ob mit Auto oder Zufuß und deshalb bei der örtlichen Polizei bekannt.
Bei jeder Gelegenheit filmt die Gruppe Einsätze der Polizei, bei Verkehrskontrollen, Verhaftungen oder Personenkontrollen, gegen die Gruppe oder meistens gegen andere.

Und das dürfte der gute und berechtigte Grund dafür sein, weshalb diese "Gruppe" sehr gerne von der Polizei in der betreffenden Stadt gesehen wird. Mit den Augen rollen Würde mich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen - auch nicht mit hier vielleicht erworbenen juristischen "Halbwissen". Der Schuß kann nämlich ganz gewaltig nach hinten losgehen...
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Mr.X321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

1 Fall würde mich näher interessieren


Wir nehmen an die Gruppe schlendert über den Marktplatz der Stadt, dort habe sich gerade 6 Streifenwagen eingefunden um einen Mann zu verhaften.

Dass ist zweifelsohne eine schwierige Situation für die Polizei.

Weshalb sich die Gruppe auch etwas von dem geschehen abwendet und das ganze aus einer Entfernung von 5 Metern die Situation beobachtet.

Der Marktplatz ist bei Nacht, beleuchtet und eine Person der Gruppe die gerne Fotografiert, erkennt das reizvolle Foto dass die Situation bei Nacht und Langzeitbelichtung darstellt.

Sie entscheidet sich dazu sich dazu anderst hinzustellen, immer noch weit genug weg um weder die Polizei noch andere zu stören oder Wege zu versprerren mit einer entfernung von immer noch 5 meter.

Jedoch wird dieses Vorhaben von einem Polizisten sofort unterbunden der wünscht dass keine Fotos geschossen werden.

Als sich die Person das nicht unterlassen möchte wird ein Platzverweis erteilt.
Die Personen entfernen sich weitere 5-6 meter vom geschehen, aber versuchen noch DAS Foto zu schießen, was sich natürlich nicht einfach gestaltet ohne stativ.

Als sie sich noch immer nicht vom Marktplatz entfernt haben, werden sie unsanft entfernt.

Also Für solch eine Handlung der Polizei sehe ich zwar die Persönliche Intressen aber jeddoch nicht die Rechtliche Grundlage.
.
Wäre in diesem Fall alles rechtens verlaufen oder
kann die Person auf das Fotografien bestehen, natürlich vorausgesetzt sie stört die Poliezi nicht bei ihrem Einsatzt ?
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 20:23    Titel: Re: Fotografieren, Filmen von Polizeieinsätzen Antworten mit Zitat

Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
3. Frage
Rechtfertigt das nichteinhalten eines Platzverweißes, schubsen oder eine Nacht in der Zelle ?

Ja, ein Platzverweis kann mit unmittelbarem Zwang (d.h. körperlicher Gewalt) bei Nichtbeachtung durchgesetzt werden. Sofern auch der unmittelbare Zwang nicht "weiterhilft", kann die Polizei den Betreffenden auch in Gewahrsam nehmen, wenn dies zur Durchsetzung des Platzverweises notwendig ist.

Ergänzend: Die Ingewahrsamnahme ist nur für die Dauer zulässig, die auch der Anlass für den Platzverweis fortbesteht.

Nino63741 hat folgendes geschrieben::

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir an ein Personenkreis ist dafür bekannt, öfters mal Blödsinn zu machen ob mit Auto oder Zufuß und deshalb bei der örtlichen Polizei bekannt.
Bei jeder Gelegenheit filmt die Gruppe Einsätze der Polizei, bei Verkehrskontrollen, Verhaftungen oder Personenkontrollen, gegen die Gruppe oder meistens gegen andere.

Und das dürfte der gute und berechtigte Grund dafür sein, weshalb diese "Gruppe" sehr gerne von der Polizei in der betreffenden Stadt gesehen wird. Mit den Augen rollen Würde mich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen - auch nicht mit hier vielleicht erworbenen juristischen "Halbwissen". Der Schuß kann nämlich ganz gewaltig nach hinten losgehen...

Nun, erfahrungsgemäß nimmt die Polizei es vor Ort nicht unbedingt ernst, wenn man ihr mit juristischen Einwänden kommt. Das gilt teilweise sogar gegenüber Anwälten, die sich als solche ausweisen können. Das heißt allerdings nicht, dass man es als Nichtjurist nicht versuchen sollte, so konnte ich etwa die Polizei einmal davon abbringen, die Personalien sämtlicher Teilnehmer einer von mir angemeldeten Versammlung festzustellen, damit diese sicher sein konnte, dass wir dass mit dem Wegfahren auch ernst nehmen. Daraufhin ist die Bereitschaftspolizei, um zu verhindern, dass wir in der Nähe aussteigen, kurzerhand ein paar Stationen in der U-Bahn mitgefahren.
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
Also Für solch eine Handlung der Polizei sehe ich zwar die Persönliche Intressen aber jeddoch nicht die Rechtliche Grundlage.
.
Wäre in diesem Fall alles rechtens verlaufen oder
kann die Person auf das Fotografien bestehen, natürlich vorausgesetzt sie stört die Poliezi nicht bei ihrem Einsatzt ?


Also da sehe ich wohl auch sehr persönliche Interessen, nämlich vor allem die des Festgenommenen - diese hat die Polizei sicherlich in jedem Fall zu schützen und kann somit m. E. verbieten, Fotos von der Aktion zu fertigen. Die Interessen der einzelnen Beamten können natürlich auch im Raum stehen, je nachdem , was die Aufnahme zeigt. Der normale Polizeieinsatz als solches, bei dem keine Portraitaufnahmen einzelner Beamten gefertigt werden und diese nicht eindeutig identifizierbar sind (also nur als Teil des großen Ganzen zu sehen sind), kann sicherlich fotografiert werden. Fraglich ist aber natürlich, ob Aufnahmen gefertigt werden dürfen, die das polizeitaktische Vorgehen zeigen - da könnte es sicherlich auch Probleme geben.

DanielB hat folgendes geschrieben::
Nun, erfahrungsgemäß nimmt die Polizei es vor Ort nicht unbedingt ernst, wenn man ihr mit juristischen Einwänden kommt. Das gilt teilweise sogar gegenüber Anwälten, die sich als solche ausweisen können. Das heißt allerdings nicht, dass man es als Nichtjurist nicht versuchen sollte, so konnte ich etwa die Polizei einmal davon abbringen, die Personalien sämtlicher Teilnehmer einer von mir angemeldeten Versammlung festzustellen, damit diese sicher sein konnte, dass wir dass mit dem Wegfahren auch ernst nehmen. Daraufhin ist die Bereitschaftspolizei, um zu verhindern, dass wir in der Nähe aussteigen, kurzerhand ein paar Stationen in der U-Bahn mitgefahren.

Für die Einwände, die vor Ort aus triftigen Gründen nicht "beachtet" werden können, gibt es ja auch die nachträgliche Feststellungsklage. Aber bitte jetzt nicht wieder mit der Begründung mit dem ollen Verwaltungsrechtsweg und seinen Kosten kommen. Er ist einfach für solche Fälle da und kann beschritten werden.
Tatsächlich wollen manche juristisch kundigen Personen auch die Grenzen austesten und dann und wann mal ein wenig überschreiten. Bezüglich Deiner Erfahrung mit dem Polizeieinsatz: Das war natürlich ein cleverer Schachzug von Dir und hat ja auch zur Zufriedenheit beider Seiten beigetragen - ihr wurdet nicht "personalisiert" und die Polizei war glücklich, als ihr alle wieder weggefahren seid und nix angestellt habt... Winken
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Mr.X321
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Naja die Gruppe wird halt weiter versuchen das Foto gleich in den ersten min zu schießen und sich dann wieder zu verdrücken.


So juristisches Rumgetue, ich darf aber nach Paragraf blablabla, würde mir als Polizist saumäßig auf die Nerven gehen.

So etwas ist einfach nur lächerlich und störend, wobei es eben für mich schon intressant ist was man in der theorie darf und was nicht.

Im Altag sieht die ganze Geschichte natürlich wieder ganz anders aus aber das wissen wir ja alle.
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mr.X321 hat folgendes geschrieben::
Naja die Gruppe wird halt weiter versuchen das Foto gleich in den ersten min zu schießen und sich dann wieder zu verdrücken.


So juristisches Rumgetue, ich darf aber nach Paragraf blablabla, würde mir als Polizist saumäßig auf die Nerven gehen.

So etwas ist einfach nur lächerlich und störend, wobei es eben für mich schon intressant ist was man in der theorie darf und was nicht.

Im Altag sieht die ganze Geschichte natürlich wieder ganz anders aus aber das wissen wir ja alle.


Naja, ich wünsche Ihnen noch viel Spaß bei Ihrem "Rumgetue" und wünsche Ihnen vor allem, dass Sie damit nicht mal ganz tief in die Sch... fallen. Es gibt einfach Regeln, an die man sich halten sollte. Und diejenigen, die eine solche Auffassung von diesen Regeln haben (wie z. B. sie) und sich nicht "belehren" lassen sind meist auch diejenigen, die am lautesten schreien, wenn es mal um sie selbst geht. Ich hoffe für Sie, dass Ihre Schreie dann nicht genauso ignoriert werden wie die Regeln und Gesetze, die Sie einfach missachten - obwohl: Interessieren würde es mich schon Lachen
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 16.04.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Für die Einwände, die vor Ort aus triftigen Gründen nicht "beachtet" werden können, gibt es ja auch die nachträgliche Feststellungsklage. Aber bitte jetzt nicht wieder mit der Begründung mit dem ollen Verwaltungsrechtsweg und seinen Kosten kommen. Er ist einfach für solche Fälle da und kann beschritten werden.

Zum Teil habe ich den Eindruck, dass es eher eine Frage des Wollens als des Könnens ist, bis hin zur Ansage "Sie können sich ja beschweren", weil es der Polizei gerade zu anstrengend ist, den verantwortlichen Polizeiführer zu kontaktieren. Was den Rechtsweg betrifft: Wenn man - und das war im Datenschutz-Thread nun einmal so - bis zum Bundesverfassungsgericht gehen muss, um wirklich etwas zu erreichen, kommt man leider nicht umhin, sich über Kosten und Verfahrensdauer seine Gedanken zu machen.

Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Tatsächlich wollen manche juristisch kundigen Personen auch die Grenzen austesten und dann und wann mal ein wenig überschreiten. Bezüglich Deiner Erfahrung mit dem Polizeieinsatz: Das war natürlich ein cleverer Schachzug von Dir und hat ja auch zur Zufriedenheit beider Seiten beigetragen - ihr wurdet nicht "personalisiert" und die Polizei war glücklich, als ihr alle wieder weggefahren seid und nix angestellt habt... Winken

Jetzt hast Du micht durchschaut Böse Bezogen auf den erwähnten Polizeieinsatz habe ich die Vermutung, dass das nur deswegen geklappt hat, weil ich vorher als Versammlungsleiter mit deren Führungskräften zu tun hatte...
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