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JU St. Martin noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.04.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17.04.08, 11:35 Titel: Missachtung Nichraucherschutz |
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Hallo,
wir haben ein sehr großes Problem. am 30.04. veranstalten wir ein Rockkonzert in der Pfarrgemeindehalle St. Martin. Besitzer ist hier die Pfarrgemeinde St. Martin.
Wir erwarten ca. 1000 Besucher. Im letzten Jahr war es kein Problem mit dem Rauchen im Saal Dieses Jahr haben wir nun das Problem mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Wir haben keine Möglichkeit einen seperaten Raucherraum zur Verfügung zu stellen. Mit dem Rauchen vor der Halle wird es problematisch wegen der Ruhestörung. Wie ist die Rechtslage wenn wir darauf hinweisen das hier Rauchverbot ist aber es nicht kontrolieren? Welche Strafen könnte dies zu Folge haben.
Danke
Gruß
JU St. Martin |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 17.04.08, 11:43 Titel: Re: Missachtung Nichraucherschutz |
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JU St. Martin hat folgendes geschrieben:: | Besitzer ist hier die Pfarrgemeinde St. Martin. |
Die sich in welchem Bundesland befindet? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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JU St. Martin noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.04.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17.04.08, 11:47 Titel: |
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In Rheinland-Pfalz.
Sorry |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 17.04.08, 12:30 Titel: |
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Hier --> www.masfg.rlp.de/familie/Nichtraucherschutz.asp#RLP findet man u.a. das Nichtraucherschutzgesetz R-P; am Ende auch die Sanktionen für Verstöße. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Abrazo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.04.08, 14:24 Titel: |
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Gilt das Nichtraucherschutzgesetz überhaupt für Räume in kirchlicher Trägerschaft?
Steht nix von drin im Gesetz, ne? Zumindest, sofern die keine Kneipe o.ä. betreiben - und, würde ich mal analog sagen, nicht länger als 21 Tage feiern.
Das aber bitte nicht als Rechtsauskunft werten, das ist nur so eine spontane Überlegung nach Lektüre des Nichtraucherschutzgesetzes RP. _________________ Grüße,
Abrazo |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 17.04.08, 14:36 Titel: |
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Abrazo hat folgendes geschrieben:: | Gilt das Nichtraucherschutzgesetz überhaupt für Räume in kirchlicher Trägerschaft?
Steht nix von drin im Gesetz, ne? Zumindest, sofern die keine Kneipe o.ä. betreiben - und, würde ich mal analog sagen, nicht länger als 21 Tage feiern. |
Zitat: | § 1 Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. |
Und die 21 Tage Regelung gilt imho nur für Festzelte. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Abrazo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 17.04.08, 15:23 Titel: |
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Durch ein Rockkonzert wird eine Kirche aber nicht zu einer Gaststätte.
Zumal zu fragen wäre, ob da überhaupt etwas ausgeschenkt wird.
Und selbst wenn, so kann sie Auflagen nach dem Gaststättengesetz für dieses Konzert bekommen (Nichtraucherschutz), muss aber nicht. _________________ Grüße,
Abrazo |
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JU St. Martin noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.04.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17.04.08, 18:30 Titel: |
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Also, das Gebäude gehört der Kirche ist aber keine Kirche sondern ein Saal.
Es werden Getränke ausgeschenkt somit müssen wir eine vorrübergehendes Gaststättengewerbe anmelden. |
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JU St. Martin noch neu hier
Anmeldungsdatum: 17.04.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17.04.08, 18:30 Titel: |
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Also, das Gebäude gehört der Kirche ist aber keine Kirche sondern ein Saal.
Es werden Getränke ausgeschenkt somit müssen wir eine vorrübergehendes Gaststättengewerbe anmelden. |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 18.04.08, 07:22 Titel: |
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Abrazo hat folgendes geschrieben:: | Durch ein Rockkonzert wird eine Kirche aber nicht zu einer Gaststätte.
| Falls dort Getränke verkauft werden und Zitat: | wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. | schon! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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