Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Missachtung Nichraucherschutz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Missachtung Nichraucherschutz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
JU St. Martin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 11:35    Titel: Missachtung Nichraucherschutz Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben ein sehr großes Problem. am 30.04. veranstalten wir ein Rockkonzert in der Pfarrgemeindehalle St. Martin. Besitzer ist hier die Pfarrgemeinde St. Martin.
Wir erwarten ca. 1000 Besucher. Im letzten Jahr war es kein Problem mit dem Rauchen im Saal Lachen Dieses Jahr haben wir nun das Problem mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Wir haben keine Möglichkeit einen seperaten Raucherraum zur Verfügung zu stellen. Mit dem Rauchen vor der Halle wird es problematisch wegen der Ruhestörung. Wie ist die Rechtslage wenn wir darauf hinweisen das hier Rauchverbot ist aber es nicht kontrolieren? Welche Strafen könnte dies zu Folge haben.

Danke
Gruß
JU St. Martin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 11:43    Titel: Re: Missachtung Nichraucherschutz Antworten mit Zitat

JU St. Martin hat folgendes geschrieben::
Besitzer ist hier die Pfarrgemeinde St. Martin.


Die sich in welchem Bundesland befindet?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JU St. Martin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

In Rheinland-Pfalz.
Sorry
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hier --> www.masfg.rlp.de/familie/Nichtraucherschutz.asp#RLP findet man u.a. das Nichtraucherschutzgesetz R-P; am Ende auch die Sanktionen für Verstöße.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt das Nichtraucherschutzgesetz überhaupt für Räume in kirchlicher Trägerschaft?
Steht nix von drin im Gesetz, ne? Zumindest, sofern die keine Kneipe o.ä. betreiben - und, würde ich mal analog sagen, nicht länger als 21 Tage feiern.

Das aber bitte nicht als Rechtsauskunft werten, das ist nur so eine spontane Überlegung nach Lektüre des Nichtraucherschutzgesetzes RP.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Gilt das Nichtraucherschutzgesetz überhaupt für Räume in kirchlicher Trägerschaft?
Steht nix von drin im Gesetz, ne? Zumindest, sofern die keine Kneipe o.ä. betreiben - und, würde ich mal analog sagen, nicht länger als 21 Tage feiern.

Zitat:
§ 1 Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Und die 21 Tage Regelung gilt imho nur für Festzelte.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Durch ein Rockkonzert wird eine Kirche aber nicht zu einer Gaststätte.
Zumal zu fragen wäre, ob da überhaupt etwas ausgeschenkt wird.
Und selbst wenn, so kann sie Auflagen nach dem Gaststättengesetz für dieses Konzert bekommen (Nichtraucherschutz), muss aber nicht.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
JU St. Martin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also, das Gebäude gehört der Kirche ist aber keine Kirche sondern ein Saal.
Es werden Getränke ausgeschenkt somit müssen wir eine vorrübergehendes Gaststättengewerbe anmelden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JU St. Martin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.04.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also, das Gebäude gehört der Kirche ist aber keine Kirche sondern ein Saal.
Es werden Getränke ausgeschenkt somit müssen wir eine vorrübergehendes Gaststättengewerbe anmelden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 18.04.08, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Durch ein Rockkonzert wird eine Kirche aber nicht zu einer Gaststätte.
Falls dort Getränke verkauft werden und
Zitat:
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
schon!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.