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zahlt die Haftpflicht????? DRINGEND

 
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marcel25
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 22:44    Titel: zahlt die Haftpflicht????? DRINGEND Antworten mit Zitat

Person A hat in einem Fitnessstudio nach dem Training festgestellt, dass der Spint aufgebrochen war.
Jacke mit Handy wurde entwendet. Person A hat den Spint mit einem normalen Vorhängeschloß abgeschlossen.

Kommt für den Schaden auch die Haftpflichtversicherung auf???
Frage
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zocker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wessen Haftplichtversicherung?
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marcel25
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 22:53    Titel: . Antworten mit Zitat

meine haftpflicht???
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zocker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher nicht, warum sollte sie? Wer nimmt Sie denn auf Haftung in Anspruch? Doch wohl nicht Sie selbst.
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marcel25
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 23:03    Titel: oder hausrat? Antworten mit Zitat

oder zahlt die hausrat, weil bei person A in den spint eingebrochen wurde???
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Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Hausratversicherung könnte man prüfen im Rahmen der Aussenversicherung - aber ich habe die Bedingungen auch nicht im Kopf.

Ist der Vorfall polizeilich aufgenommen? Das würde ich mal als grundsätzlich erforderlich einstufen.

Eines ist sicher, eine Reisegepäckversicherung mit Wohnortklausel würde eintreten.

Aber mit Haftpflicht hat das ja wohl gar nichts zu tun!
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marcel,

die Hausratversicherung wird sich drum kümmern.

Es liegt ein Einbruch im Sinn der Versicherungsbedingugnen vor (es wurde ein verschlossenes Behältnis im Raum eines Gebäudes aufgebrochen).

Also den Schaden der Hausratversicherung und der Polizei melden.

Grüße, Mogli
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