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Frau X, die seit Wochen im Krankenhaus aufgrund Komas liegt und nicht mehr ansprechbar ist, hat ihren Sohn, der selbst als psychisch Schwerbeschädigter eingestuft ist, eine Betreuungsvollmacht ausgehändigt.Frau X hat in der Zwischenzeit eine Millionenerbschaft gemacht und die Geschwister wollen, daß dieses Geld "eingefroren" wird.
Können die Geschwister des Sohnes diese vollmacht erfolgreich anfechten?
Frau X, die seit Wochen im Krankenhaus aufgrund Komas liegt und nicht mehr ansprechbar ist, hat ihren Sohn, der selbst als psychisch Schwerbeschädigter eingestuft ist, eine Betreuungsvollmacht ausgehändigt.Frau X hat in der Zwischenzeit eine Millionenerbschaft gemacht und die Geschwister wollen, daß dieses Geld "eingefroren" wird.
Können die Geschwister des Sohnes diese vollmacht erfolgreich anfechten?
"Anfechten" nicht. Aber sie können wahrscheinlich erreichen, dass ein Betreuer bestellt wird, der die Vollmacht widerrufen kann. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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