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Verfasst am: 18.04.08, 08:01 Titel: Wer hat Recht?
Käufer A besichtigt bei Verkäufer B einen Welpen..............Da Käufer A sich nicht sicher ist möchte er eine Bedenkzeit von 10 Tagen.........Verkäufer B räumt diese Zeit ein............Am nächsten Tag ruft Käufer A bei Verkäufer B an, er möchte den Welpen kaufen und macht eine Anzahlung, die hälfte des Kaufpreises per Überweisung ( Verwendungzweck: Anzahlung......)........................Nach 10 Tagen kommt Käufer A zu Verkäufer B und möchte seine Anzahlung wieder haben, weil er sich es überlegt hat und nun den Welpen nicht mehr möchte.
Wer hat nun recht, der Verkäufer der die Anzahlung behalten darf oder der Käufer der nun die Anzahlung zurück fordern kann.? Wie sieht es überhaupt aus mit Anzahlungen, müssen sie in der Regel zurück gezahlt werden wenn der Kunde vom Kaufvertrag zurück tritt oder gibt es einen %satz der von der Anzahlung einbehalten werden darf?
Also rein gefühlsmäßig frage ich mich, ob A überhaupt entschlußfähig ist.
Erst sagt er: "ich überlege"
Tags drauf sagt er: "Ja, ich will"
9 Tage später sagt er: "ach nee, doch nicht, gib mir meine Anzahlung zurück."
Ich sehe hier eine eindeutige Willenserklärung am 2. Tag der Bedenkzeit. Ansonsten hätte A ja nicht die Anzahlung getätigt. Verkäufer B hätte mit sicherheit auch ohne Anzahlung den Welpen 10 Tage reserviert.
Ohne Jura, Gericht und dergleichen würde ich als Laie sagen:
"Lieber A, gut, Du willst den Hund nicht mehr. Sei wenigstens so fair und gib dem Verkaufer B freiwillig 10% des Kaufpreises. Umso älter ein Welpe ist, umso schwieriger ist es ihn zu vermitteln.Außerdem reden wir hier von einem Hund, einem Wesen aus Fleisch und Blut und nicht von irgendwelcher Handelsware."
Ich denke, das wäre die fairste Variante allen Beteiligten gegenüber.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 21.04.08, 15:19 Titel:
Zitat:
Wie sieht es überhaupt aus mit Anzahlungen, müssen sie in der Regel zurück gezahlt werden wenn der Kunde vom Kaufvertrag zurück tritt oder gibt es einen %satz der von der Anzahlung einbehalten werden darf?
Der Käufer sollte sich mal fragen, wofür und warum er die Anzahlung geleistet hat.
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