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Mich interessiert folgende Frage.
Person A bekommt ein Schreiben von Firma B (Sitz in Österreich, nur Postfachadresse), in dem ihr versprochen wird, man hat garantiert 50.000 € gewonnen.
Weiter ist wohl zu lesen, man muss sich für die Auszahlung nur registrieren lassen.
0900.... (2,99 €/Min)
Person A ist von dem Gewinnversprechen natürlich begeistert, da ja alles hoch offiziell wirkt.
Also ruft Person A da an.
Nach etwa 13 Minuten Gelaber ist von einer Registrierung noch immer keine Rede.
Person A legt frustriert auf. (Kein Vertrag zustande gekommen?????)
Die Telefongesellschaft schickt später die übliche Rechnung.
Dort werden 35 € eines anderen Anbieters ausgewiesen.
Person A meldet sich sogleich bei der Telefongesellschaft und bittet darum, den Betrag aus der Rechnung zu streichen.
Gleichzeitig schreibt Person A nun Firma C an, die die fällige Summe anscheinend für Firma B eintreiben soll.
Firma C mit Sitz in Deutschland und laut eigener Aussage als Inkassobüro zugelassen!
Daraufhin kommt ein Schreiben der Firma C mit dem Hinweis, daß eindeutig die besagte Nummer von Persons A Anschluß aus gewählt wurde.
Person A machte sich in der Zwischenzeit schlau (leider zu spät) und findet heraus, das Firma B schon lange diese Masche durchzieht und dass es nur darauf ausgelegt ist, daß die "Gewinner" rechtzeitig auflegen.
Wie also kann Person A verhindern, diese Forderung zahlen zu müssen, da hier ja offensichtlich der Gewinner keiner ist, sondern mit Gewinnversprechen dazu gebracht werden soll, diese teure Nummer anzurufen? _________________ Joe
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Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn ist kein Mut!
Wie also kann Person A verhindern, diese Forderung zahlen zu müssen
M.E. gar nicht, denn A hat das
laser-heaven hat folgendes geschrieben::
Person A bekommt ein Schreiben von Firma B (...) in dem ihr versprochen wird, man hat garantiert 50.000 € gewonnen.
mit ziemlicher Sicherheit nicht richtig gelesen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.04.08, 17:55 Titel:
Wenn ein "garantierter Gewinn" versprochen wurde, ist er auch einklagbar (theoretisch zumindest, da so eine halbseidene Firma kaum greifbar ist).
Wäre dem also wirklich so, würde ich, falls ich auf Zahlung der Telefongebühren verklagt würde, Widerklage auf die 50.000 EUR erheben bzw. Aufrechnung erklären.
Da die Firma das sicherlich weiß, wird sie ihre Forderungen wohl kaum gerichtlich durchsetzen.
Für die Inkassofirma C gilt sicherlich Ähnliches. Wenn sie beweisen will, daß B überhaupt ein Recht hatte, das B an C abtreten konnte, wird sie wohl die Identität von B aufdecken müssen. Aber kaum können oder wollen.
Erlaubt die RegTP eigentlich die 0900er-Registrierung von ausländischen Postfachadressen aus? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.04.08, 22:31 Titel:
Was mich an der Liste am meisten überrascht, ist die Tatsache, daß auch die begründete Sperrung von 10+ Nummern desselben Anbieters offenbar nicht zu einer generellen Sperrung des Anbieters führt...
Leider mußte ich aufgrund von Verstößen gegen die Forenregeln den vorherigen Beitrag, auf den sich der Kommentar von M.A.S. bezieht, löschen. Biber _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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