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Verfasst am: 18.04.08, 23:31 Titel: Folgeschaden - Schlamperei im Notariat
Gesellschafter A und B wollen eine GmbH gründen.
Der notarielle Vertrag wird am 18.02. unterzeichnet. Die Stameinlage wird erbracht. Der Kontoauszug wird am 25.02. von der Sekretärin des Notars kopiert.
Im Glauben das nun das Notariat den bereits unterzeichneten Antrag auf Eintrag ins Handelregister weiterleitet, wird ab Mitte März Werbung geschaltet für rund 2000 Euro und es werden drei Arbeitnehmer zum 01.04. eingestellt.
Ende März wundert sich der bestellte Geschäftsführer das der HR-Auszug immer noch nicht da ist. Er ruft mehrmals an im Notariat, kann den Notar aber nicht erreichen - er hinterlässt natürlich eine Nachricht mit Bitte um Rückruf.
Anfang April meldet sich dann der Notar nach 8 Tagen und teilt mit er habe nie den Kontoauszug erhalten und behauptet die Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK würde auch noch nicht vorliegen.
Am darauffolgenden Tag sucht der Geschäftsführer den Notar auf und bringt den Kontoauszug erneut zwecks Kopie vorbei. Im Beisein des GF ruft der Notar bei der IHK an. Diese teilt dem Notar mit, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits am 25.02. verschickt wurde.
Der Notar sendet nun verspätet um 6 Wochen den Antrag auf Eintragung ab.
Haftet er für diesen Verzug?
Konkret:
Der HR-Auszug wird benötigt um das Gewerbe anzumelden - dies war nicht möglich.
Der HR-Auszug wird benötigt um an die entsprechenden Großhandelspreise zu kommen. -dies war ebenfalss nicht möglich.
In der Folge konnten keine Angebote für Kunden, die auf Werbung reagiert haben erstellt werden und die Angestellten konnten nicht arbeiten.
Schaden mal eben 12.500 Euro.
Hätte das Sekretariat die beiden Unterlagen nicht verschlampt, hätte der HR-Auszug bis spätestens Ende März vorgelegen und dieser Schaden wäre nicht eingetreten.
Was machen? Rechtsgrundlage?
Der HR-Auszug ist immer noch nicht da... Aber dafür die Mahnung für die Kostennote. Die Kostennote hat der GF bislang allerdings nicht zu Augen bekommen... wurde wohl auch verschlampt.
Wenn Sie nachweisen können, daß er die beiden Dokumente erhalten hat... Daran wird es wohl in der Praxis scheitern. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Die IHK hats dem Notariat geschickt... warum sollte es nicht angekommen sein?
Der Gesellschafter der den Kontoauszug persönlich vorbeigebracht hat, wurde vom GF direkt vor der Tür des Notariats abgesetzt... warum sollte er ihn nicht abgegeben haben?
Ist der Notar den bzw. das Notariat haftbar zu machen für solche Verzugsschäden?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.04.08, 12:20 Titel:
hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Die IHK hats dem Notariat geschickt... warum sollte es nicht angekommen sein?
Briefe verschwinden. Deswegen stellt man ja relevante Willenserklärungen z.B. per Einschreiben/Rückschein oder gar per Gerichtsvollzieher zu.
Für einen Schadensersatzanspruch muß man ein Verschulden nachweisen. D.h. die Beweislast für die Tatsache, daß dem Notar die relevanten Unterlagen vorgelegen haben (und folglich die Verzögerung reine Schlamperei war), trägt der Anspruchsteller. (Wie sollte auch der Notar nachweisen, etwas *nicht* bekommen zu haben?) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.04.08, 18:59 Titel:
Ich persönlich hätte auch mit der ganzen Orga gewartet, bis alles in trockenen Tüchern ist. Man weiß ja nie, was noch passiert und wo noch was verzögert wird. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich persönlich hätte auch mit der ganzen Orga gewartet, bis alles in trockenen Tüchern ist. Man weiß ja nie, was noch passiert und wo noch was verzögert wird.
Richtig. Und ich hätte den Notar gefragt, ob er die nötigen Unterlagen von der IHK erhalten hat, und würde ihn das mir schriftlich bestätigen lassen. Der Notar hätte keinen Grund, die Bestätigung zu verweigern, es sei denn, er wüsste im Voraus, dass er "verschlampt" . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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