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Verfasst am: 27.01.05, 02:11 Titel: Straßenbauliche Maßnahmen nach Nds. KAG
Hallo!
Ich habe heute einen Beitragsbescheid erhalten, in dem ich aufgefordert werde x € für straßenbauliche Maßnahmen an die Stadtkasse der Stadt S (in Niedersachsen) zu entrichten.
Der Stadtratbeschlusß erfolgte am 09.12.2004 auf Grund der Satzung der Stadt. S überdie Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG. Diese ist zum 01.01.1995 rückwirkend in Kraft getreten.
Der Bescheid an sich ist formell rechtmäßig ergangen. An der formellen Rechtmäßigkeit der Satzung habe ich keine Zweifel.
Weiter heißt es in dem Bescheid: Die Stadt (S) hat im Zeitraum 1983 - 2002 in der Strasse K folgende Maßnahmen durchgeführt.
- Verbesserung der Straßenbeleuchtung
Bei der Straße K handelt es sich um eine etwa 300 Meter lange Gemeindestrasse nach § 47 Nr. 3 NStrG.
Die Frage die ich mir stelle ist, ob die Stadt S auf in dem Zeitraum vor in Kraft treten der Satzung (1983 - Ende 1994) angefallene Kosten einfordern kann.
Gibt es einen Zeitraum nach (faktischem) Abschluss des Bauvorhabens, in dem die Kosten geltent gemacht werden müssen oder ist eine solche Geltentmachung auch für Kosten die in den ersten Jahren der Republkik angefallen sind denkbar?
Darüber hinaus Frage ich mich, was man 19 Jahre an den schätzungsweise 6 Laternen in dieser Strasse erneuern kann
Außerdem denke ich, dass der zulässige und erforderliche Rechtsbehelf gegen einen solchen Beitragsbescheid der Widerspruch, und nicht wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist.
Aber letztere tut nach § 58 VwGO ja (noch) nicht viel zur Sache...
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