Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.04.08, 08:25 Titel: Non-Stop Flug ist ein Direkt-Flug
Moin liebe Mitstreiter,
ich habe am Freitag einen Flug von Halle/Leipzig nach Wien und zurück gebucht.
In der Reservierungsbestätigung steht, dass sowohl der Hin- als auch der Rückflug ein Non-Stop ist. Bei dem Rückflug ist allerdings eine Zwischenlandung in Dresden geplant.
Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank für eure Hilfe...
Solange sich an dem kurzen Touchdown in DRS (ein paar Leute steigen aus, ein paar ein, und weiter dreht der Brummkreisel ...) keiner stört bzw.
matkiwi hat folgendes geschrieben::
Hilfe
braucht, ist eigentlich keine Rechtslage zu erläutern. Die Ankunftszeit dürfte sich am Ende nicht von der gebuchten unterscheiden, so wie ich diese Strecke kenne ...
Oder seh ich das falsch? _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 08.04.08, 07:47 Titel: Re: Non-Stop Flug ist ein Direkt-Flug
matkiwi hat folgendes geschrieben::
In der Reservierungsbestätigung steht, dass sowohl der Hin- als auch der Rückflug ein Non-Stop ist. Bei dem Rückflug ist allerdings eine Zwischenlandung in Dresden geplant.
Wie ist die Rechtslage?
" Bei Zwischenlandungen haben Sie keinen Anspruch auf Reisepreisminderung, außer Sie haben einen Non-Stop-Flug gebucht, bei Direktflügen gibt es oft Zwischenlandungen." --> www.patania.de/artikel/rerecht.htm
"Nur wenn ausdrücklich ein Non-Stop-Flug vereinbart worden ist, soll bei einer geplanten Zwischenlandung ein Reisemangel vorliegen." --> www.ronald-schmid.de/p2005_rra-01.html mit gleichzeitiger ausführlicher Darstellung der Begriffe "Non-Stop-" und "Direktflug", der Rechtsauslegung und der Möglichkeit für einen Mangel.
"Ein Direktflug ist kein Non-Stop-Flug; eine Zwischenlandung ist daher kein Reisemangel." (AG Hamburg, Urt. vom 10. 3. 2004 - 10 C 514/03 )
"Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten "Direktflug" keinen Reisemangel dar. Unter einem 'Direktflug' versteht man eine Luftverkehrsverbindung unter zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen 'Non-Stop-Flug'". AG Würzburg Urteil v. 12.03.1997; 3 C 1128/95
Übrigens sind Landungen der gefährlichste Teil des Fluges. Danach kommen dann die Starts. Siehe z.B. --> www.sueddeutsche.de/reise/artikel/329/124151/ . Je weniger Landungen und Starts bis zum Ziel, desto ungefährlicher die Reise (und so ist es möglicherweise ein Mangel, wenn es doch zu einer Zwischenlandung kommt, obwohl ein Non-Stop-Flug gebucht wurde). _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Hallo Redfox, hier geht es vermutlich nicht um eine Reise-, sondern um eine Flugbuchung. Insofern ist das auch keine reisevertragsrechtliche Frage. Das nur, um keine Verwirrung aufkommen zu lassen _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
heute kam ein Gutschein mit der Post über 25 Euro. Das ist mehr als ich erwartet hatte, immerhin hat der Flug nur 148 € gekostet. Allerdings ist der Gutschein personengebunden und auf die Firma beschrängt, aber egal.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.