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Rechnung für nicht erbrachte Leistung

 
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ThomasHammer
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Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 01:40    Titel: Rechnung für nicht erbrachte Leistung Antworten mit Zitat

Mandant D geht 2006 zum Anwalt A zur Erstberatung eines Erbfalls. Bei dieser Beratung wird Anwalt A beauftragt unter anderem einen Pflegevertrag und ein Testament für D auszuarbeiten.
2007 verstirbt D, ohne dass ein Pflegevertrag und Testament durch A zustande gekommen ist.
2008 bekommt das Kind T (Alleinerbe) eine Rechnung von 1700 Euro für die nicht erbrachten Leistungen.

Welches Verhalten ist zweckmäßig (Strafanzeige, Beschwerde bei Bundesanwaltkammer, Klagen, Abwarten)?
Was kann A tun um sein Geld zu bekommen (Inkasso-Unternehmen, Gerichtsvollzieher...) und wie kann sich T dagegen wehren?
Wie ist die Rechtslage?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 05:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal ist die anwaltliche Tätigkeit eine Dienstleistung und kein Werkvertrag. D.h., der Anwalt bekommt sein Geld wie ein Arbeitnehmer fürs Arbeiten, den Erfolg schuldet er nicht.

Zweitens bestimmt der Mandant den Umfang der Gebührenpflicht. Wenn die Sache mit dem ersten Gespräch beendet ist, wird eine Beratung abgerechnet. Wenn der Mandant aber Unterlagen da lässt, damit der Anwalt damit weiterarbeitet, dann wird eine Tätigkeit abgerechnet, auch wenn das Ergebnis nicht mehr vollendet wird, da es sich durch Tod erübrigt hat.

Darüber hinaus richtet sich die anwaltliche Gebühr nach dem Streitwert, nicht nach dem Arbeitsumfang. Es ist also völlig egal, ob der Anwalt einen Testamentsentwurf mit 10 Worten auf ein Stück Klopapier geschmiert hat oder auf 200 Seiten seine 100 Stunden Recherche zusammengefasst hat: Die Gebühr ist die Gleiche.

Wenn T der Meinung ist, nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, kann er abwarten. Der A muss nämlich klagen. Im Rahmen dieser Klage muss A die Höhe seiner Rechnung belegen. Sollte A vor Gericht Recht bekommen, kommt auch der Gerichtsvollzieher. Davor passiert gar nix.

Ansonsten empfielt sich die Suchfunktion im Forum. Dieses Verhalten ist grundsätzlich zweckmäßig...
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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