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name in england ändern und rückkehr nach deu

 
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El Mariachi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 11:57    Titel: name in england ändern und rückkehr nach deu Antworten mit Zitat

guten tag,

es gibt eine möglichkeit in england seinen kompletten namen für zirka 50 pfund zu ändern.
auch ist es einem ausländer möglich. ein neuer pass mit dem neuem namen kann man dort angeblich in einer deutschen botschaft beantragt werden. das dauert zirka einen monat bis man ihn bekommt (ist es möglich im ausland, einen deu pass zu beantragen???).
jetzt möchte ich aber wissen, wie es dann in deutschland aussehen wird. wird das ohne komplikationen ablaufen? englisches recht ist schließlich auch eu recht. wie sieht es hiermit mit der rechtslage aus?

gruß
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 16:15    Titel: Re: name in england ändern und rückkehr nach deu Antworten mit Zitat

El Mariachi hat folgendes geschrieben::
englisches recht ist schließlich auch eu recht.


Nein. Englisches Recht ist nationales englisches Recht. Deutsches Recht ist nationales deutsches Recht. EU-Recht gilt für diejenigen Angelegenheiten, für die die EU Rechtssetzungskompetenzen hat. Beim Namensrecht ist dies nicht der Fall.

Aus deutscher Sicht folgt das Namensrecht der Staatsangehörigkeit:

Zitat:
Artikel 10 EGBGB: Name

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

(2) Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesbeamten ihren künftig zu führenden Namen wählen
1. nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1, oder
2. nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Nach der Eheschließung abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Auswirkungen der Wahl auf den Namen eines Kindes ist § 1617c des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß anzuwenden.

(3) Der Inhaber der Sorge kann gegenüber dem Standesbeamten bestimmen, daß ein Kind den Familiennamen erhalten soll
1. nach dem Recht eines Staates, dem ein Elternteil angehört, ungeachtet des Artikels 5 Abs. 1,
2. nach deutschem Recht, wenn ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, oder
3. nach dem Recht des Staates, dem ein den Namen Erteilender angehört.

Nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden.

(4) (aufgehoben)


Aus deutscher Sicht ist eine Namensänderung nach englischem Recht also nur wirksam zustandegekommen, wenn es sich bei der Person entweder um einen Briten mit englischem Domicile handelt oder wenn das Recht des Staates, dem die Person angehört, im konkreten Fall eine Namensänderung nach englischem Recht akzeptiert.

Gruß,
moro
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El Mariachi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für deine antwort.

ich würde gerne den link der behörde in england posten, die für namensänderungen zuständig ist. da stehen eigentlich alle infos drauf. kann ich den link hier posten oder ist es verboten? dennoch möchte ich einen punkt aus der FAQ posten:

Q25: I am not a British citizen but I live in the UK. Can I use a Deed Poll to change my name?
A: Yes, our Deed Polls will get your documents and records changed that have been issued or are held by UK government departments, companies and organisations. Our Deed Polls may get your passport changed but you will need to check with your country's embassy or high commission in London. We are aware that our Deed Polls have been successfully used in getting passports changed that have been issued by British Commonwealth countries.

ich habe zb im inet gelesen, dass viele ausländer in england ihren namen ändern. wie zb aus arabischen ländern, die polen usw. und das in der heimat mit dem neuem namen auch alles gut klappt.
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

El Mariachi hat folgendes geschrieben::
ich habe zb im inet gelesen, dass viele ausländer in england ihren namen ändern. wie zb aus arabischen ländern, die polen usw. und das in der heimat mit dem neuem namen auch alles gut klappt.


Das mag schon sein. Das Namensrecht arabischer Länder ist mir nicht bekannt, das polnische Namensrecht auch nicht. Für das deutsche Namensrecht gilt aber, was ich schon sagte: Es bemisst sich nach dem Recht der Staatsangehörigkeit der in Frage stehenden Person.

Aufschlussreich ist ja auch der von Ihnen zitierte Satz der britischen Behörde, der sich auf Passänderungen in Commonwealth-Staaten bezieht. Viele Commonwealth-Staaten haben bis heute Rechtsordnungen, die der englischen ähneln. Ein Merkmal des englischen Rechts ist die jederzeitige freie Namenswahl. In den meisten kontinentaleuropäischen Staaten gibt es das nicht.

Gruß,
moro
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El Mariachi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für deine antwort. auch wenn sie etwas traurig für mich sein mag.
ich habe eine deutsche und ausländische staatsangehörigkeit. jedoch fühle ich mich weder deustch noch als ausländer. deswegen besteht die interesse meinen namen in einen mehr internationalen namen zu ändern. ich schließe nicht aus, dass ich darunter im moment etwas psychisch leide. habe ich mit solch einem grund gute chancen auf eine namensänderung in deutschland? auch frage ich mich sehr, ob es eine liste gibt, welche namen unter das deutsche namensrecht kommen? gibt es hier eine richtlinie vllt?
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