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RVG - BRAGO

 
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candair
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 10:52    Titel: RVG - BRAGO Antworten mit Zitat

Hallo,

ich benötige wirklich Hilfe.

Wo ist der Unterschied zwischen dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Rechtsanwaltsgebührenordnung ? Und wonach wird ein Ehevertrag abgerechnet ?

Vielen Dank.

Gruss
Candair
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

BRAGO war früher (bis 1.7.04 glaube ich), RVG ist jetzt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) hat bis zum 30.06.2004 Geltung. Seit dem 01.07.2004 ist an dessen Stelle das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getreten.

Wenn ein Ehevertrag bei einem Notar abgeschlossen wird, findet die KostO (Kostenordnung) Anwendung.
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rpfl hat folgendes geschrieben::
Genau, die BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) hat bis zum 30.06.2004 Geltung. Seit dem 01.07.2004 ist an dessen Stelle das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) getreten.

Wenn ein Ehevertrag bei einem Notar abgeschlossen wird, findet die KostO (Kostenordnung) Anwendung.


    Man könnte Ihren Nick, "Rpfl.",
    leicht mit der Berufsbezeichnung Rechtspfleger verwechseln. Das sollten Sie sich gut überlegen.
    Zur Sache: Die BRAGO gilt auch weiterhin für die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit, die vor dem 1.7.2004 in einer bestimmten Angelegenheit begonnen wurde.

    Vergleiche: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=15542

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Rpfl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Völklingen, Saarland

BeitragVerfasst am: 10.02.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht habe ich mich mit der Gültigkeit des RVG`s bzw. der BRAGO nicht deuttlich genug ausgedrückt. Selbstverständlich sind die Übergangsvorschriften zu beachten.

Gemäß § 60 RVG ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet ist.

Somit erfolgen auch jetzt, über ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des RVG noch viele Kostenfestsetzungen nach der BRAGO, da die Beauftragung vor dem 01.07.2004 erfolgte.
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