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Anwalt vertritt auch den Gegner??

 
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knoedelmanni
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 09:45    Titel: Anwalt vertritt auch den Gegner?? Antworten mit Zitat

Hallo,

in seinem Verfahren gegen eine große Baufirma wird der Mandant Fritze nur noch widerwillig von seinem Anwalt vertreten. Der Anwalt scheint ob eines auskömmlichen Auftrages der Baufirma sein Engagement zu Ungunsten des Mandanten Fritze verschoben zu haben.

Ist das schon ein Interessenskonflikt, wenn der Anspruchsgegener von A vom Anwalt in anderer Sache gegen B vertreten wird?

Vielen Dank!
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 11.04.08, 23:02    Titel: Re: Anwalt vertritt auch den Gegner?? Antworten mit Zitat

knoedelmanni hat folgendes geschrieben::
Ist das schon ein Interessenskonflikt, wenn der Anspruchsgegener von A vom Anwalt in anderer Sache gegen B vertreten wird?
Wenn die Sachverhalte nichts miteinander zu tun haben, vermutlich nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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norbertk
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Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 06:39    Titel: Re: Anwalt vertritt auch den Gegner?? Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
knoedelmanni hat folgendes geschrieben::
Ist das schon ein Interessenskonflikt, wenn der Anspruchsgegener von A vom Anwalt in anderer Sache gegen B vertreten wird?
Wenn die Sachverhalte nichts miteinander zu tun haben, vermutlich nicht.
Ich kenne mich auf diesem Gebiet zwar überhaupt nicht aus, aber wenn der Anwalt einen
Zitat:
auskömmlichen Auftrages der Baufirma
hat, sehe ich da schon einen Interessenskonflikt, wenn er jetzt gegen die Baufirma vorgehen muß. Wie gesagt, ich weiß nicht ob das verboten ist, aber der Spruch "beiße nie in die Hand, die dich füttert" drängt sich mir in einem solchen Fall geradezu auf.

Gruß Norbert
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann in der Tat sein, dass es offiziell zwar kein Interessenkonflikt ist, aber trotzdem lieber nicht von einem RA bearbeitet werden soll.
Beispiel: Ich bin beim Unternehmen U als Handelsvertreter beschäftigt und verkaufe Staubsauger Lachen. Privat lasse ich mir ein Haus von der Baufirma B bauen. Wenn ich Ärger mit U bekomme und diesbezüglich den Rechtsanwalt R mandatiere, ist es rechtlich erlaubt, wenn R von der Baufirma gegen mich "angesetzt" wird. Weil die Angelegenheiten nichts miteinander zu tun haben. Ob ich gerne Mandant beim R bin, obwohl er die Baufirma vertritt, ist eine andere Frage. Vielleicht vertritt er mich gegen U so gut, dass ich den RA nicht wechseln will...
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norbertk
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Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Es kann in der Tat sein, dass es offiziell zwar kein Interessenkonflikt ist, aber trotzdem lieber nicht von einem RA bearbeitet werden soll.
Beispiel: Ich bin beim Unternehmen U als Handelsvertreter beschäftigt und verkaufe Staubsauger Lachen. Privat lasse ich mir ein Haus von der Baufirma B bauen. Wenn ich Ärger mit U bekomme und diesbezüglich den Rechtsanwalt R mandatiere, ist es rechtlich erlaubt, wenn R von der Baufirma gegen mich "angesetzt" wird. Weil die Angelegenheiten nichts miteinander zu tun haben. Ob ich gerne Mandant beim R bin, obwohl er die Baufirma vertritt, ist eine andere Frage. Vielleicht vertritt er mich gegen U so gut, dass ich den RA nicht wechseln will...
In der Frage von knoedelmanni ging es aber darum, das R wohl viele Mandate von U bekommt. Und Sie bitten dann R, sie gegen U zu verteidigen. Der Interessenskonflikt ist in so einem Fall wesentlich größer, als in Ihrem Beispiel
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