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Nachträgliches Annulieren einer Rechts- Examensprüfung möglich?!
Ich denke an den Gerichtsweg...
Sachverhalt:
Prüfung aus familiären Gründen ( Krankheit eines nahen "totkranken" Angehörigen ( Vater)---> ist auch verstorben) in der Familie voll versemmelt ( weil man sich in den Klausuren nicht konzentrieren konnte) vor ca 1 Jahr
(umfangreiche Atteste über die schwere Krankheit des Angehörigen möglich)+
u. a. lag der Angehörige nachweisbar 3 Wochen(!) während der HA (4 Wochen HA) im Krankenhaus +
Zur "Krönung" der Situation wurde man noch alleine(!) in der mdl. geprüft mit Fällen, die auf mehrere Stunden angelegt waren, u.a. Sachverhalt von 2 1/2 Seiten---....
Hätte man Chancen?! Falls ja, traut sich einer zu, das "durchzuboxen" als Präzedenzfall?!
Was steht denn zu Verjährungsfristen in der Prüfungsordnung? Welche Prüfung? Diplom? Staatsexamen? Zwischenprüfung? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach meiner Einschätzung aussichtslos. Bin grad an nem ähnlichen Fall dran, wo es noch nicht so lang her ist. Was sagt denn die Prüfungsordnung zum nachträglichen Prüfungsrücktritt (die meisten haben das nicht so gerne...)?
Verminderung der Leistungsfähigkeit/Rücktrittsgründe müssen unverzüglich und vor Prüfungsantritt geltend gemacht werden. Es ist eigenes Risiko, bewusst mit verminderter Leistungsfähigkeit in die Prüfung zu gehen. Nach der Prüfung hilft nur unverschuldet unerkannte Prüfungsunfähigkeit, die wiederum unverzüglich geltend gemacht werden muss.
Die Umstände lagen hier offen, die Krankheit des nahen Angehörigen war bekannt, wieso sollte die Verminderung der Leistungsfähigkeit unbekannt geblieben sein?
Übrigens: kein vernünftiger Anwalt lässt sich mit "Präzedenzfall durchboxen" locken. Viel Arbeit bei sehr ungewissem Erfolg. Das muss sehr gut bezahlt werden. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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