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Examensprüfung nach Fristende dennoch annulieren lassen?!

 
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pille
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 22.04.08, 09:33    Titel: Examensprüfung nach Fristende dennoch annulieren lassen?! Antworten mit Zitat

Nachträgliches Annulieren einer Rechts- Examensprüfung möglich?!

Ich denke an den Gerichtsweg...

Sachverhalt:

Prüfung aus familiären Gründen ( Krankheit eines nahen "totkranken" Angehörigen ( Vater)---> ist auch verstorben) in der Familie voll versemmelt ( weil man sich in den Klausuren nicht konzentrieren konnte) vor ca 1 Jahr
(umfangreiche Atteste über die schwere Krankheit des Angehörigen möglich)+
u. a. lag der Angehörige nachweisbar 3 Wochen(!) während der HA (4 Wochen HA) im Krankenhaus +
Zur "Krönung" der Situation wurde man noch alleine(!) in der mdl. geprüft mit Fällen, die auf mehrere Stunden angelegt waren, u.a. Sachverhalt von 2 1/2 Seiten---....

Hätte man Chancen?! Falls ja, traut sich einer zu, das "durchzuboxen" als Präzedenzfall?!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht denn zu Verjährungsfristen in der Prüfungsordnung? Welche Prüfung? Diplom? Staatsexamen? Zwischenprüfung?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meiner Einschätzung aussichtslos. Bin grad an nem ähnlichen Fall dran, wo es noch nicht so lang her ist. Was sagt denn die Prüfungsordnung zum nachträglichen Prüfungsrücktritt (die meisten haben das nicht so gerne...)?

Verminderung der Leistungsfähigkeit/Rücktrittsgründe müssen unverzüglich und vor Prüfungsantritt geltend gemacht werden. Es ist eigenes Risiko, bewusst mit verminderter Leistungsfähigkeit in die Prüfung zu gehen. Nach der Prüfung hilft nur unverschuldet unerkannte Prüfungsunfähigkeit, die wiederum unverzüglich geltend gemacht werden muss.

Die Umstände lagen hier offen, die Krankheit des nahen Angehörigen war bekannt, wieso sollte die Verminderung der Leistungsfähigkeit unbekannt geblieben sein?

Übrigens: kein vernünftiger Anwalt lässt sich mit "Präzedenzfall durchboxen" locken. Viel Arbeit bei sehr ungewissem Erfolg. Das muss sehr gut bezahlt werden.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

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