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Verfasst am: 22.04.08, 10:15 Titel: Schule verweigert Bescheinigung für die Kindergeldkasse !
Hallo, habe hier folgende Situation
Berufsschule NRW BGJ
meinem Sohn wird eine Bescheinigung ,die er braucht da er bald 18 Jahre alt wird,für die Kindergeldkasse verweigert aufgrund von Felhstunden er bekommt die Bescheinigung erst wenn keine Fehlzeiten mehr dazu kommen.darf die Schule solche Bescheinigungen verweigern?Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank Heike _________________ Ich bin verantwortlich für das was ich sage,nicht für das was du verstehst!
Vermutlich unterhalten wir uns über diese Schulbescheinigung. Theoretisch könnte die Schule den volljährigen Schüler wegen übermägen und unentschuldigten Fehlzeiten der Schule verweisen. Es reicht nicht aus, nur an einer Schule angemeldet zu sein, sondern die Schule muß auch tatsächlich (regelmäßig) besucht werden (s.a. Kindergeld).
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