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Verfasst am: 22.04.08, 14:22 Titel: Politisches T-Shirt in der Schule (Bayern)
Ich wohne in München und hatte heute an der Fachoberschule, die ich derzeit besuche, ein T-Shirt in grüner Farbe von einer Partei an.
Das Logo der Partei ist etwa 1x3 cm groß im Brustbereich zu sehen.
Eine Lehrkraft wies mich heute darauf hin, dass das Tragen von T-Shirts mit politischen Aussagen an deutschen Schulen verboten sei.
Die Lehrkraft selbst unterrichtet Sozialkunde und geizt im Unterricht nicht mit Hinweisen darauf, welcher Partei sie angehört.
Ich habe bereits versucht mich schlau zu machen, bin allerdings nur auf ähnliche Fälle aus den USA gestoßen, in denen T-Shirts mit politischem Inhalt für Aufregung gesorgt haben.
Liegt die Lehrkraft mit ihrer Behauptung richtig?
Wie ist die Rechtslage?
PS: Ich war mir aufgrund der Forenregeln nicht sicher, ob es erwünscht ist, wenn ich den Namen der Partei nenne.
Falls es für den Fall relevant ist, kann ich eine genauere Beschreibung oder auch ein Foto des T-Shirts liefern.
Hmmm - soweit mir bekannt, ist es dem Lehrkörper schon untersagt, derartige Parteiwerbung zu betreiben. Schülern hingegen kann man das Tragen solcher Kleidung wohl erstmal nicht verbieten - es sei denn, es handelt sich um verbotene Organisationen oder jugendgefährdende Darstellungen auf dem T-Shirt....
Hat der Lehrer nicht zufällig den passenden Paragraphen aus dem Bayerischen Schulgesetzt parat gehabt (bundesweit einheitlich kann es sowieso ziemlich sicher nicht geregelt sein!) ?? einfach mal nachfragen - schließlich müsste er ja seine Behauptung untermauern....
Dem Schüler steht es meines Erachtens frei seine politische Meinung passiv zum Ausdruck zu bringen. Problematisch mag das bei Parteien, die erlaubt aber mit recht verpöhnt sind, sein.
Ich denke der Lehrer sollte mal darstellen, wie er zu seiner Ansicht kommt. Kann er das nicht behalten Sie ihr T Shirt an. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
Im Schulrecht kenne ich mich nicht aus, aber ich meine, es gab in den 1980er Jahren Rechtsprechung zu Schülern, die Plaketten gegen Franz Josef Strauß trugen. Wenn ich mich nicht täusche, wurde zugunsten der Schüler entschieden. Aber vielleicht weiß jemand mehr dazu.
Beim Kultusministerium bekommt man derzeit eine "Error"-Meldung, wenn man das BayEUG aufruft; in der Version von 2003 lautet Art. 84:
Zitat:
Art. 84: Kommerzielle und politische Werbung
(1) 1Der Vertrieb von Gegenständen aller Art, Ankündigungen und Werbung hierzu, das Sammeln von Bestellungen sowie der Abschluss sonstiger Geschäfte sind in der Schule untersagt. 2Ausnahmen im schulischen Interesse insbesondere für Sammelbestellungen regelt die Schulordnung.
(2) Politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände ist nicht zulässig.
(3) 1Schüler dürfen Abzeichen, Anstecknadeln, Plaketten, Aufkleber und ähnliche Zeichen tragen, wenn dadurch nicht der Schulfriede, der geordnete Schulbetrieb, die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, das Recht der persönlichen Ehre oder die Erziehung zur Toleranz gefährdet wird. 2Im Zweifelsfall entscheidet hierüber der Schulleiter. 3Der Betroffene kann die Behandlung im Schulforum verlangen.
Beim letzten BayEUG-"Großreinemachen" 2007 hat sich meines Wissens an der Rechtslage nichts geändert - aber vielleicht die Nummer des Artikels. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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