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stellen wir uns bitte folgendes vor:
verein XY in einem 1600 seelen-ort will über die tätigkeiten des vereins und veranstaltungen sowie veranstaltungen anderer örtlicher vereine, der schule und des kindergartens, und möglicher sonstiger bekanntmachungen (nicht amtlich, bsp: geburtstage, hochzeiten usw.) informieren.
über eigene veranstaltungen hat der verein bisher mit handzetteln informiert.
nun würde er dies gern in einer art "zeitung" tun. dabei wird sicher eine größe von 2 A4-blättern nicht übertroffen. das werk soll vorallem im ort, evtl. aber auch in den angrenzenden orten/gemeinden verteilt und ausgelegt werden. möglicherweise könnte der druck durch werbung örtlicher firmen finanziert werden. es sollten nicht mehr als 1000 exemplare werden. ach ja und natürlich wird das "blättchen" kostenlos verteilt werden. nun zu den fragen:
1. darf der verein das überhaupt?
2. muss er die zeitung irgendwo anmelden? wenn ja wo?
3. welches recht ist dafür anzuwenden? medien, verlag, presse?
4. müssen besondere fachliche qualifikationen vorliegen? muss einer journalist sein?
5. wie wäre die lage, wenn das "Blättchen" nur innerhalb des Ortes verteilt wird?
6. wie wäre die lage, wenn auf anzeigen von firmen verzichtet wird? so müßten die gesamtkosten aber rein vom verein gedeckt werden.
7. gibt es durchschnittswerte, was eine druckseite bei einer druckerei kostet?
8. änderte sich die rechtslage, wenn beispielsweise die gemeinde sich daran beteilt (an den kosten)?
9. gibt es im internet seiten, wo man sich dazu komplexer und genauer erkundigen kann?
10. könnte man das ganze projekt irgendwie an eine druckerei oder einen verlag abgeben und denen dann nur die artikel liefern?
für baldige antworten wäre ich sehr verbunden!
ich weiß, es ist sicher sehr umfangreich, aber ein tipp wo all die fragen beantwortet werden, bsp. im internet wäre auch schon hilfreich
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 20.04.08, 16:02 Titel: Re: sorry falsches forum
bikshöhnstedt hat folgendes geschrieben::
oh das war falsch gelandet, sollte eigentlich zum urheberrecht.
sorry
Das wäre wahrscheinlich schon etwas passender als Sozialrecht, aber ich verschiebibere mal nach Medien und Wettbewerb. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.04.08, 23:51 Titel:
Ausgebildeter Profi muss man nicht sein, um eine Zeitung herauszugeben, obwohl dies hilfreich sein kann, wie man an den 10 Fragen sieht:-)
Mindestvoraussetzung ist jedenfalls, selbst für ein Flugblatt, dass man einen "Verantwortlichen im Sinne des Pressegesetzes" angibt mit Namen und ladungsfähiger Anschrift. Mehr steht dann im Landespressegesetz, das findet man sicher im Internet.
Ab wann man ein Gewerbe anmelden muss und wie, erfährt man sicher bei der IHK. Ab wann man dem Finanzamt Angaben machen muss und gar zahlen, erfährt man dort.
Beides ist bei Mini-Sponsoring sicher nicht nötig. Aber Vorteil beachten: Wer an einen gemeinnützigen e.V. spendet, kann dies steuerlich geltend machen.
Die meisten kleinen Druckereien kennen sich auch mit vielen dieser Fragen aus. Und viele andere Vereine. Sogar die Macher der Schülerzeitungen meist.
Früher kostete eine A4-Seite im Offsetdruck ab 1000 Stück 3,5, Pfennig pro Stück einseitig. Heute lohnt sich ein Laserdrucker. Schwarzweiß kommt man auf ähnliche Preise, das Gerät gibt es ab 80,- neu inkl. schon einer Tonerkartusche. In Farbe gibt es Geräte ab 200,-, auch mit Toner, neuer kostet in Farbe etwas mehr.
Hat man kein DTP-Programm, kann man auch MS-Word benutzen, selbst für Mehrspaltenumbruch und Foto/Grafik am rechten Fleck, oder Writer von Open Office, das ist gratis im Internet zu haben.
danke für die antwort und gleich die nächste frage:
- muss ich für fotos von veranstaltungen auf denen viele leute zu sehen sind, jeden einzelnen davon fragen, ob es ihm recht ist, wenn ich das foto für die vereinshomepage oder vereinszeitung nutze?
- bei einzelnen personen würde ich das machen, aber bei zu vielen wäre das doch unmengen von arbeit.
- das ich namen nicht verwenden darf ohne ausdrückliche erlaubnis ist mir klar, aber wie ist es mit fotos und im weiteren z.B. auch mit einem video von einer veranstaltung?
Die Antworten auf Ihre letzten Fragen finden Sie im §22 Kunsturhebergesetz,
die Ausnahmen hierzu im §23 KUG _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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