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Ein Schüler, 18 Jahre alt, Jahrgangsstufe 12 eines Gymnasiums NRW leidet an Dyskalkulie.
Ein Attest vom Arzt liegt dem Lehrer vor.
In wie weit ist der Lehrer oder die Schule dazu verpflichtet, die Krankheit des Schülers bei der Notenvergabe zu berücksichtigen?? Ist die Schule überhaupt dazu verpflichtet oder hat der Schüler evtl. Pech mit seinem Lehrer und kann notentechnisch rein garkeinen Vorteil für seine Zeugnisnote rausschlagen? Immerhin wäre ja bekannt, dass der Schüler den anderen Mitschülern gegenüber einen starken Nachteil durch seine Krankheit hat.
Ein Schüler, 18 Jahre alt, Jahrgangsstufe 12 eines Gymnasiums NRW leidet an Dyskalkulie.
Ein Attest vom Arzt liegt dem Lehrer vor.
In wie weit ist der Lehrer oder die Schule dazu verpflichtet, die Krankheit des Schülers bei der Notenvergabe zu berücksichtigen??
Gar nicht. Auf der Seite des Kultusministerium heißt es zur Dyskalkulie: "wird nicht berücksichtigt". _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 15.04.08, 18:37 Titel:
Mich würde interessieren, wie denn bis dato die Schule bzw. die Lehrer mit der Dyskalkulie umgegangen sind. Immerhin ist der Betroffene ja schon 18 Jahre alt und die Rechenschwäche müsste ja nicht nur in Mathe die Leistungen berühren.
Zur rechtlichen Lage kann ich auch nur sagen, dass zwar seit längerer Zeit ein Dyskalkulie-Erlass - ähnlich dem Legasthenie-Erlass von 91 - gefordert wird, aber es rührt sich nichts. Also besteht keine rechtliche Verpflichtung, bspw. die Note in Mathe auszusetzen. _________________ Gruß Rainer!
Also besteht keine rechtliche Verpflichtung, bspw. die Note in Mathe auszusetzen.
Eher im Gegenteil: Bekäme ein Schüler aufgrund einer bestehenden Dyskalkulie einen "Vorteil", könnten alle anderen Schüler auf Gewährung desselben Vorteils klagen - sehr wahrscheinlich mit Erfolg. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Also besteht keine rechtliche Verpflichtung, bspw. die Note in Mathe auszusetzen.
Eher im Gegenteil: Bekäme ein Schüler aufgrund einer bestehenden Dyskalkulie einen "Vorteil", könnten alle anderen Schüler auf Gewährung desselben Vorteils klagen - sehr wahrscheinlich mit Erfolg.
Aber nicht alle Schüler würden doch einfach ohne Grund vom Arzt ein Attest erhalten, welches die Dyskalkulie bestätigt. Aber es ist schon eine heikle Angelegenheit...
Zu ac-hr:
Der betroffene Schüler weiß erst seit 2 Monaten das es sich bei ihm um eine Dykalkulie handelt. Er hatte seit der 5 Klasse durchgehend ohne Ausnahmen nur 5er in Mathe. Seine Nachhilfe hat irgendwann Dyskalkulie vermutet, da lernen nichts gebracht hat. Anschließend wurde durch diverse Test's beim Arzt die "Krankheit" festgestellt.
Als Klassensprecherin muss ich mich für den Schüler einsetzen. DerFach-Lehrer hat sich bisher nicht zur Notenvergabe geäußert. Die Klausuren waren alle mangelhaft. Allerdings hat die Klasse sich zusammen getan und will sich inklusive anderer Lehrer für den Schüler gegenüber seinem Mathelehrer stark machen. Denn wenn der Schüler ein Defizit in Mathe erhält würde man ihn nicht zum Abitur zulassen. Und ich fände es irgendwie auch gemein, denn er kann ja im Grunde nichts dafür und es handelt sich hierbei um einen Schüler der im Matheunterricht NIE durch stören aufgefallen ist. Im Gegenteil, man sieht, dass er sich bemüht - wenn auch OHNE Erfolg. Andere Lehrer sagen, sie hätten bei solchen Fällen manchmal ein Auge zugedrückt, zwar kann man die Mathenote nicht auslassen oder dem Schüler einfach eine 2 geben, aber eine 4 tut's doch auch???!?!?!
Was meint Ihr dazu?? Finde das ein ganz interessantes Thema!
Also grundsätzlich finde ich das Engagement sehr gut. Der Schüler kann sicherlich nicht richtig was für seine schlechten Matheleistungen. Ich weiß nicht wie das in NRW gehandhabt wird, aber es wäre schon bedauerlich, wenn er in anderen Fächern gut ist und wegen Mathe nicht zum Abi zugelassen wird.
Andererseits gibt es gerade in Mathe sicher mehr als einen Schüler der lernt und lernt und irgendwie nie auf einen grünen Zweig kommt. Ich vermute mal, ohne medizinische Kenntnisse zu haben, dass es mehr Schüler gibt die unter solchen Beeinträchtigungen leiden, da jetzt einen Schüler rauszusuchen und den „bevorzugen“ zu wollen halte ich für kritisch.
Das sollte innerhalb der Schule geregelt werden, ich kann mir nicht vorstellen, dass es gar keinen denkbaren Weg gibt. Soll der Lehrer den Schüler halt mündlich dran nehmen und Rechenprozesse erklären lassen ohne dass diese durchgerechnet werden an der Tafel. Einmal eine 2 in solch einer Leistung und schon dürfte sich der Notenschnitt auf 4 verbessern und keiner muss sich benachteiligt fühlen. Aber einfach so dem Schüler ne vier geben, weil er es nicht besser rechnen konnte???
_________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 16.04.08, 09:17 Titel:
Sollte bei einer testierten Dyskalkulie ein Nachteilsausgleich in Form einer nicht erteilten oder einer sog. pädagogischen Note auf dem Zeugnis erscheinen, so mag dies von der jeweiligen Kursgemeinschaft ja toleriert werden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht doch jemand dagegen vorgeht, wenn er selbst ein "mangelhaft" in Mathe bei sich findet.
Außerdem ist es m.W. so, dass auf dem Zeugnis auf einen gewährten Nachteilsausgleich hingewiesen werden muss (bin mir nicht ganz sicher). Und dann wäre ja doch wieder ersichtlich, dass das "ausreichend" in Mathe ja doch kein richtiges "ausreichend" ist.
Frage: Wie äußert sich die festgestellte Dyskalkulie in anderen Unterrichtsfächern, in denen auch ab und zu gerechnet werden muss?
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Einmal ganz abgesehen von dieser rechtlichen Frage bleibt das Thema heikel. Fakt ist, dass jemand eine geforderte Leistung nicht erbringen kann. Es gibt sicher viele Fälle, dass der jeweilige Schüler "nichts dafür kann". In der Konsequenz müsste dann in all diesen Fällen eine pädagogische Note erteilt werden. Bspw. auch im Sportunterricht: Ein Schüler ist aufgrund seiner körperlichen Konstitution nicht in der Lage, den geforderten 3000m-Lauf zu absolvieren. Er strengt sich zwar an, muss aber nach 100m aufgeben ...
Oder: Wie ist ein psychologisch festgestellter Mangel an Intelligenz zu behandeln? Auch dafür kann der Betroffene i.d.R. nichts. Es tut sich ein weites Feld auf. _________________ Gruß Rainer!
Soll der Lehrer den Schüler halt mündlich dran nehmen und Rechenprozesse erklären lassen ohne dass diese durchgerechnet werden an der Tafel.
Das ist doch gerade das Problem bei der Dyskalkulie, dass arithmetische Problemlösungsstrategien nicht gelernt werden können. Das reine Rechnen erledigt auf Oberstufen-Niveau ohnehin der Taschenrechner; die Zeiten, dass Logarithmen oder trigonometrische Funktionen aus Tabellenwerken abgelesen werden, sind vorbei (und waren es auch schon vor 30 Jahren).
Ein Ausweg wäre eher die Geometrie, dass der Schüler versucht, hier persönliche"Leistungsschwerpunkte" zu setzen. Allerdings ist der gewählte Zeitpunkt "Abiturzulassung" denkbar ungünstig und viel zu spät, eine sinnvolle Therapie sollte bereits in den ersten Grundschuljahren ansetzen. Da wüsste ich doch mal gerne, wie die Eltern zu dem Problem stehen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ein Schüler, 18 Jahre alt, Jahrgangsstufe 12 eines Gymnasiums NRW leidet an Dyskalkulie.
Ein Attest vom Arzt liegt dem Lehrer vor.
Der betroffene Schüler weiß erst seit 2 Monaten das es sich bei ihm um eine Dykalkulie handelt.
Als Klassensprecherin muss ich mich für den Schüler einsetzen.
Denn wenn der Schüler ein Defizit in Mathe erhält würde man ihn nicht zum Abitur zulassen.
Von was für einem Arzt? Hausarzt, niedergelassener Psychiater, Neuropädiater an einem sozialpädiatrischen Zentrum?
Wieso wird ein Schüler mit einer 5 in Mathe nicht zum Abitur zugelassen? Spielen da noch andere schlechte Noten eine Rolle?
Leider haben sich die ganzen Legasthenie- und Dyskalkulie-Elternverbände sehr darauf konzentriert, sogenannte Nachteilsausgleiche in Form von künstlichen Notenanhebungen durchzusetzen. Viel besser wäre, wenn einige Jahre lang einfach keine Noten in dem Fach vergeben würden, damit die sinnlosen Frustrationen vermieden werden und eine gescheite Förderung geboten würde.
Handelt es sich um ein allgemeinbildendes Gymnasium? Wird an Gymnasien mit anderen Schwerpunkten (sprachlich, musisch etc.) vielleicht Mathe grundsätzlich geringer gewichtet, so dass der Schüler dort das Abitur machen könnte? Wenn er vielleicht Französisch und Geschichte auf Lehramt studieren will, braucht er ja tatsächlich kaum Mathe.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist der gewählte Zeitpunkt "Abiturzulassung" denkbar ungünstig und viel zu spät, eine sinnvolle Therapie sollte bereits in den ersten Grundschuljahren ansetzen. Da wüsste ich doch mal gerne, wie die Eltern zu dem Problem stehen.
Was sollen denn die Eltern sagen, wenn die studierten Pädagogen die Dyskalkulie nicht bemerkt haben?
Ok wie gesagt ich bin ja kein Mediziner...dann kann also auch keine rechenoperation erklärt werden...hm... irgendwie sträubt es sich bei mir bei dem gedanken einfach so ne vier zu geben, ich finde es auch reichlich spät im letzten Halbjahr mal darüber zu sprechen warum Schüler XY immer ne fünf hat.
Ich glaube nicht dass man von Pädagogen noch erwarten sollte Krankheitsbilder zu erkennen...das ist nicht deren Ausbildung und nicht deren Aufgabe, von daher sehe ich die verantwortung auch ganz klar bei den Eltern.
Ich denke mittlerweile ist es zu spät aber hätte man nicht die Gewichtung von Mathe schwächen können indem man etwas wie eine besondere Lernleistung gemacht hätte. Ich meine an unserer Schule ging das damals, ist aber auch schon einige Jahre her. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
die Zeiten, dass Logarithmen oder trigonometrische Funktionen aus Tabellenwerken abgelesen werden, sind vorbei (und waren es auch schon vor 30 Jahren)
Einspruch! Mein Abi-Jahrgang '80 hat das noch so gelernt. Damals waren die Taschenrechner, die mehr als die 4 Grundrechenarten beherrschten, auch noch vergleichsweise teuer.
Zitat:
Ich glaube nicht dass man von Pädagogen noch erwarten sollte Krankheitsbilder zu erkennen...
Pädagogisch relevante Krankheitsbilder wie ADHS, LRS und eben auch dieses sollte ein Pädagoge schon erkennen oder zumindest doch auf die Möglichkeit ihres Bestehens hinweisen können. Allerdings sind da Grundschulpädagogen wohl eher geeignet. Zu meiner Zeit wurde an die pädagogische Ausbildung eines angehenden LAGym herzlich wenig Zeit 'verschwendet'. Ich hoffe, das hat sich inzwischen geändert. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.04.08, 10:06 Titel:
Also nach § 1 Abs. 1 SchulG NRW hat jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.
Nach Abs. 2 bestimmen die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern seinen Bildungsweg.
Es wäre wohl zu prüfen, inwieweit Nachteile ausgeglichen werden müssen, wenn bestimmte Fähigkeiten nicht bestehen.
Nach dem Wortlaut des Schulgesetzes würde ich fast sagen: Wenn er es nicht kann, kann er es nicht, dann fehlen im die Fähigkeiten (z.B. für ein Abitur).
Sonst wären diese Einwendungen
ac-hr hat folgendes geschrieben::
Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht doch jemand dagegen vorgeht, wenn er selbst ein "mangelhaft" in Mathe bei sich findet....
Fakt ist, dass jemand eine geforderte Leistung nicht erbringen kann. Es gibt sicher viele Fälle, dass der jeweilige Schüler "nichts dafür kann".(usw.)
und
Notaranwärter hat folgendes geschrieben::
Andererseits gibt es gerade in Mathe sicher mehr als einen Schüler der lernt und lernt und irgendwie nie auf einen grünen Zweig kommt. Ich vermute mal, ohne medizinische Kenntnisse zu haben, dass es mehr Schüler gibt die unter solchen Beeinträchtigungen leiden, da jetzt einen Schüler rauszusuchen und den „bevorzugen“ zu wollen halte ich für kritisch.
m.E. nicht unberechtigt.
Notaranwärter hat folgendes geschrieben::
Ich glaube nicht dass man von Pädagogen noch erwarten sollte Krankheitsbilder zu erkennen...das ist nicht deren Ausbildung und nicht deren Aufgabe, von daher sehe ich die verantwortung auch ganz klar bei den Eltern.
Zur Ausbildung mag das nicht gehören (aber möglicherweise ist diese eben nicht ausreichend), zu den Aufgaben bin ich mir nicht sicher.
§ 2 Abs 4 SchulG NRW: "Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler."
Die individuellen Voraussetzungen sind also von der Schule zu berücksichtigen.
Insbesondere aber auch Abs. 8: "Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern begegnet die Schule unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen".
Also ist die Schule hier durchaus mit im Boot, wenn es um Beeinträchtigungen des Schülers (was eine Dyskalkulie wohl ist) geht.
Ansonsten scheint mir hier ein Fall vorzuliegen, wo das Kind leider in den Brunnen gefallen ist. Und daraus kann man es nur schwer wieder herausbekommen, wenn überhaupt.
Das ist hier im Kindergarten und in unteren Klassen wohl nicht ausreichende ermittelt worden.
"Eine Förderung beginnt am besten zu früh wie möglich. Ab der ersten Klasse sollten Lehrer die Kinder herausfiltern und ihnen angemessenen Unterricht erteilen. Ist eine Dyskalkulie sehr ausgeprägt, so dass eine drohende seelische Behinderung befürchtet werden muss, so ist eine außerschulische, individuelle Förderung und Therapie notwendig. Mit einer fachärztlichen Diagnose und einer Stellungnahme des/der zuständigen Lehrers/Lehrerin können die Erziehungsberechtigten versuchen, die Übernahme der Kosten für eine Dyskalkulietherapie beim Jugendamt nach den Richtlinien des neuen KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über den § 35a erstattet zu bekommen." --> Quelle wie soeben. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Was sollen denn die Eltern sagen, wenn die studierten Pädagogen die Dyskalkulie nicht bemerkt haben?
1. Nicht jeder Lehrer ist "studierter Pädagoge". Ich z. B. bin keiner.
2. Legasthenie, Dyskalkulie etc. fallen ins Aufgabengebiet des Schulpsychologen, dafür ist ein "normaler" Lehrer nicht ausgebildet.
die Zeiten, dass Logarithmen oder trigonometrische Funktionen aus Tabellenwerken abgelesen werden, sind vorbei (und waren es auch schon vor 30 Jahren)
Einspruch! Mein Abi-Jahrgang '80 hat das noch so gelernt. Damals waren die Taschenrechner, die mehr als die 4 Grundrechenarten beherrschten, auch noch vergleichsweise teuer.
Scheint wohl eine Frage des Bundeslandes zu sein. In NRW (Abi '77 und später- für frühere Jahrgänge habe ich keine Daten) waren Taschenrechner bei uns bereits Standard. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Es handelt hierbei um ein Wirtschaftsgymnasium.
Der Schüler hat in einem weiteren Fach ein Defizit und darf keins mehr haben.
Leider gibt es viel zu viele Schüler die Dyskalkulie haben, allerdings dies garnicht erkennen!
Soweit ich weiß ist die Krankheit bei mehr als 50% der Betroffenen unentdeckt.
Der Lehrer kann ja kaum ein Diagnose stellen, aber er könnte wenigstens in der Lage sein zu erkennen, um was es sich hier handelt. Schließlich ist es schon auffällig, das ein Schüler seit der Klasse 5 durchgehend nur mangelhaft in Mathe hat!
Entgegen einiger Meinungen, finde ich nicht, dass man behaupten kann, der Schüler sei auf Grund seiner Dyskalkulie nicht für diese Schulform fähig. Schließlich hat er andere Fähigkeiten (z.B. ist er sprachlich sehr begabt) welche je nachdem für welchen Studiengang er sich mal entscheidet, weitaus mehr von Bedeutung sind als die Mathenote. Und ich fände es wirklich etwas unfair, wenn jemand nur auf Grund dieser Note daran gehindert wird seinen Abschluss zu erreichen. Abgesehen davon kommen auch andere Faktoren hinzu. Bei dem Schüler entsteht vor jeder Mathestd./Klausur Panik.
Ich denke, dass diese Krankheit an deutschen Schulen ein großes Problem ist, und Schüler in solchen Fällen nicht ausreichend von der Schule gefördert werden. Leider!
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