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A hat während des Hauswirtschaftsunterricht die Wiege fallen lassen und die ist kaputt gegangen.
Lehrerin meint nun A muss es bezahlen.
Ist das richtig? sie kann doch nichts dafür dass sie es fallengelassen hat. ist während des Abtrocknens passiert.
Also eigentlich ist es ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung des Schülers (bzw. Familienhaftpflicht der Eltern)? Alles andere würde mich wundern. _________________ "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
Die Privathaftpflicht der Eltern ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Da wundern sich alle Leute immer. Das kommt von dem alten, schon immer juristisch falschen Baustellen-Schild "Eltern haften für ihre Kinder". Merke: Glaube keinem Schild! _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Ein Schaden durch das Kind wird nicht über die Aufsichtspflicht abgewickelt - das Kind selbst ist über den Vertrag der Eltern haftpflichtversichert.
Wird das Kind in der Schule, bei anderen Eltern, bei den Pfadfindern etc. „abgegeben“ so endet die Aufsichtspflicht der Eltern und die des Lehrers, der anderen Eltern oder des Pfadfinderführers beginnt. Sobald die Kinder das 14.Lebensjahr vollendet haben, sind sie für einen von ihnen verschuldeten Schaden selbst verantwortlich . Eltern können in der Schule gar nicht die Aufsichtspflicht verletzen - sie haben dort schlicht und einfach keine - das geht auf die Lehrer über.
Verursacht das Kind einen Schaden (hier in der Schule), so greift seine Privathaftpflicht ebenso, wie sie es bei einem durch die Eltern verursachten tun würde.
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