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Wer zahlt?

 
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Lady_20
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 08:27    Titel: Wer zahlt? Antworten mit Zitat

A hat während des Hauswirtschaftsunterricht die Wiege fallen lassen und die ist kaputt gegangen.
Lehrerin meint nun A muss es bezahlen.
Ist das richtig? sie kann doch nichts dafür dass sie es fallengelassen hat. ist während des Abtrocknens passiert.

was meint ihr?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der ders kaputtmacht zahlt, ausser er ist dagegen versichert. Z.B. Privathaftpflicht.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 08:51    Titel: Re: Wer zahlt? Antworten mit Zitat

Lady_20 hat folgendes geschrieben::
A hat während des Hauswirtschaftsunterricht die Wiege fallen lassen...


Ich hoffe nur, es lag kein Kind drin....
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiege
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Lady_20
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 09:53    Titel: ...... Antworten mit Zitat

Ich kann dich beruhigen es lag kein Kind drin Auf den Arm nehmen

Ich meine natürlich Waage, wo man was "wiegen kann", sprich mehl etc.

Ja aber es kann jedem passieren. Dafür hat doch die Schule auch eine Versicheurng oder?
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Notaranwärter
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Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also eigentlich ist es ein klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung des Schülers (bzw. Familienhaftpflicht der Eltern)? Alles andere würde mich wundern. Geschockt
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Privathaftpflicht der Eltern ist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Da wundern sich alle Leute immer. Das kommt von dem alten, schon immer juristisch falschen Baustellen-Schild "Eltern haften für ihre Kinder". Merke: Glaube keinem Schild!
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
... Merke: Glaube keinem Schild!

Lachen sehr richtig. Winken

Glauben sollten wir aber dies:Aber aus der Ferne wird die Haftungsfrage virtuell nicht zu lösen sein. Winken
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schaden durch das Kind wird nicht über die Aufsichtspflicht abgewickelt - das Kind selbst ist über den Vertrag der Eltern haftpflichtversichert.

Wird das Kind in der Schule, bei anderen Eltern, bei den Pfadfindern etc. „abgegeben“ so endet die Aufsichtspflicht der Eltern und die des Lehrers, der anderen Eltern oder des Pfadfinderführers beginnt. Sobald die Kinder das 14.Lebensjahr vollendet haben, sind sie für einen von ihnen verschuldeten Schaden selbst verantwortlich . Eltern können in der Schule gar nicht die Aufsichtspflicht verletzen - sie haben dort schlicht und einfach keine - das geht auf die Lehrer über.

Verursacht das Kind einen Schaden (hier in der Schule), so greift seine Privathaftpflicht ebenso, wie sie es bei einem durch die Eltern verursachten tun würde.
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