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Hi, ich habe meine Steuererklärung beim Steuerberater anfertigen lassen.
Nun habe ich den Bescheid vom Finanzamt bekommen, mit dem ich aber nicht einverstanden bin.
Mein Steuerberater soll nun für mich Einspruch einlegen.
muß ich dafür wieder Gebühren an den Steuerberater bezahlen oder ist das in der Gebühr für die Ausfertigung der Einkommensteuererklärung schon enthalten??
Hilfe....bitte...bitte..
dem Steuerberater steht eine weitere Gebühr zu. Sie bemisst sich nach dem Wert des Interesses/Veränderung der Steuer. Liegt das Nichtgefallen an dem Finanzamt (Fehler), oder daran dass Sie etwas vergessen haben?
Bei mir wird eine vorauszahlung für 2004 auf der Basis von 2003 gefordert, meine Verhältnisse haben sich aber geändert.
Die summe beläuft sich auf 1700 euro.
Was kommt da an Gebühren auf mich zu?
Danke für die antwort.
Wenn Sie einen Berater haben, der wirklich alles abrechnet, dann nehmen Sie Ihre letzte BWA und Saldenliste und gehen damit zum Finanzamt. Der Beamte wird dann die Vorauszahlungen runtersetzen. Ansonsten wäre eine Spanne von 13,30 € - 79,80 € ohne USt m. Erachtens nach angemessen.
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