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Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen

 
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WEschenbach
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 10:52    Titel: Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn bei Urheberrechtsverletzungen der Streitwert vom Geschäftsinteresse des Verletzten bestimmt wird, wie hoch ist dann der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei der ungenehmigten Nutzung von „Hobbytexten“ zu bestimmen, für die bereits eine unentgeltliche, nichtexklusive Nutzungslizenz für das Web erteilt wurde und bei denen eine „geschäftliche“ Verwertung nicht möglich scheint/ist?
Wo könnte hier der Schaden für eine Schadenersatzklage liegen, vom (privaten) Rechercheaufwand und den Portokosten einmal abgesehen?

Mir scheint, in diesem Fällen ist der Urheber schutzlos ...

Gruß
WEschenbach
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ThePhil
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen liegt so zwischen 1k € und 10k € würde ich jetzt mal blind schätzen.
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau ist denn ein "K €" ?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wikipeidia hat folgendes geschrieben::
im Internationalen Einheitensystem ist k die Abkürzung für die Vorsilbe Kilo und steht für Tausend

_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, alles klar, ich bin ursprünglich von einer komplizierteren Lösung ausgegangen, auf die Idee dass es "tausend" heißen könnte bin ich nicht gekommen... Verlegen
_________________
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Noch nie was von Kiloeuro gehört ^^
Ist doch genauso geläufig wie Gigameter.

Lachen
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Truthahn029
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, noch nie was davon gehört Geldbeträge in diesen Dimensionen sind mir leider völlig fremd. Traurig
_________________
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WEschenbach
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Streitwert beträgt durchschnittlich 5.000 EUR pro
illegal genutztem Foto eines Profifotografen. Das läßt sich
zur Not nachvollziehen; hier geht es aber um (eigentlich)
kommerziell nicht verwertbare Arbeiten eines Nichtprofis.
Wenn nun der Streitwert vom Geschäftsinteresse bestimmt
wird und der Schaden gegen 0 tendiert, geht der Kläger
doch das Risiko ein, daß er bei derartig hohen Streitwerten
(nahezu) sämtliche Prozeßkosten tragen muß ....

Also doch Lücke im Rechtsschutz??

Gruß
WEschenbach
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Kläger nur auf 200 EUR klagen will, kann er das doch tun. Niemand zwingt ihn, einen hohen Streitwert anzusetzen.

Die Frage, in wieweit der Streitwert mit "Geschäftsinteresse" oder einem tatsächlichen Schaden korrespondiert, muß jeweils im Einzelfall bewertet werden.

Auch ein Privatmann kann ein Interesse an der Nichtverwertung eines privaten Bildes haben, der einen Wert von 5000 EUR übersteigt. Beispiel: Der Vorstandsvorsitzende von Nokya hat sicherlich kein Interesse daran, daß ein Selbstportrait verbreitet wird, das ihn mit einem So-Nie-Eriksen-Handy zeigt - das könnte sogar seine Karriere gefährden.

WEschenbach hat folgendes geschrieben::
der Streitwert beträgt durchschnittlich 5.000 EUR pro illegal genutztem Foto eines Profifotografen


Nicht unbedingt und auch nicht unbedingt pro Foto.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

WEschenbach hat folgendes geschrieben::
Wenn nun der Streitwert vom Geschäftsinteresse bestimmt wird und der Schaden gegen 0 tendiert, geht der Kläger doch das Risiko ein, daß er bei derartig hohen Streitwerten (nahezu) sämtliche Prozeßkosten tragen muß ....


Der erfolgreiche Kläger braucht die erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich, d.h. unabhängig vom Streitwert, nicht zu tragen.

mbG
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fragesteller meinte wohl eher, wenn der Kläger quasi "gezwungen" wäre, auf Grundlage eines Streitwertes von 5000 EUR zu klagen, wenn ihm doch nur 100 EUR zustehen, dann müßte er auch bei Obsiegen - das dann ja nur zu 1/50 gelingen kann - noch 98% der Prozeßkosten tragen.

Daß dem nicht so ist, wurde ja schon gesagt. Cool
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