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WEschenbach noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.05.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 01.05.08, 10:52 Titel: Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen |
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Hallo,
wenn bei Urheberrechtsverletzungen der Streitwert vom Geschäftsinteresse des Verletzten bestimmt wird, wie hoch ist dann der Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei der ungenehmigten Nutzung von „Hobbytexten“ zu bestimmen, für die bereits eine unentgeltliche, nichtexklusive Nutzungslizenz für das Web erteilt wurde und bei denen eine „geschäftliche“ Verwertung nicht möglich scheint/ist?
Wo könnte hier der Schaden für eine Schadenersatzklage liegen, vom (privaten) Rechercheaufwand und den Portokosten einmal abgesehen?
Mir scheint, in diesem Fällen ist der Urheber schutzlos ...
Gruß
WEschenbach |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 01.05.08, 11:15 Titel: |
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| Der Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen liegt so zwischen 1k € und 10k € würde ich jetzt mal blind schätzen. |
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Truthahn029 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 01.05.08, 14:53 Titel: |
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Was genau ist denn ein "K €" ? _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!  |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 01.05.08, 15:01 Titel: |
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| Die Wikipeidia hat folgendes geschrieben:: | | im Internationalen Einheitensystem ist k die Abkürzung für die Vorsilbe Kilo und steht für Tausend |
_________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Truthahn029 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 01.05.08, 16:08 Titel: |
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Okay, alles klar, ich bin ursprünglich von einer komplizierteren Lösung ausgegangen, auf die Idee dass es "tausend" heißen könnte bin ich nicht gekommen...  _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!  |
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ThePhil FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2008 Beiträge: 854
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Verfasst am: 01.05.08, 17:34 Titel: |
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Noch nie was von Kiloeuro gehört ^^
Ist doch genauso geläufig wie Gigameter.
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Truthahn029 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 01.05.08, 18:23 Titel: |
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Nein, noch nie was davon gehört Geldbeträge in diesen Dimensionen sind mir leider völlig fremd.  _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!  |
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WEschenbach noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.05.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.05.08, 12:50 Titel: |
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Ja, der Streitwert beträgt durchschnittlich 5.000 EUR pro
illegal genutztem Foto eines Profifotografen. Das läßt sich
zur Not nachvollziehen; hier geht es aber um (eigentlich)
kommerziell nicht verwertbare Arbeiten eines Nichtprofis.
Wenn nun der Streitwert vom Geschäftsinteresse bestimmt
wird und der Schaden gegen 0 tendiert, geht der Kläger
doch das Risiko ein, daß er bei derartig hohen Streitwerten
(nahezu) sämtliche Prozeßkosten tragen muß ....
Also doch Lücke im Rechtsschutz??
Gruß
WEschenbach |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 05.05.08, 14:43 Titel: |
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Wenn der Kläger nur auf 200 EUR klagen will, kann er das doch tun. Niemand zwingt ihn, einen hohen Streitwert anzusetzen.
Die Frage, in wieweit der Streitwert mit "Geschäftsinteresse" oder einem tatsächlichen Schaden korrespondiert, muß jeweils im Einzelfall bewertet werden.
Auch ein Privatmann kann ein Interesse an der Nichtverwertung eines privaten Bildes haben, der einen Wert von 5000 EUR übersteigt. Beispiel: Der Vorstandsvorsitzende von Nokya hat sicherlich kein Interesse daran, daß ein Selbstportrait verbreitet wird, das ihn mit einem So-Nie-Eriksen-Handy zeigt - das könnte sogar seine Karriere gefährden.
| WEschenbach hat folgendes geschrieben:: | | der Streitwert beträgt durchschnittlich 5.000 EUR pro illegal genutztem Foto eines Profifotografen |
Nicht unbedingt und auch nicht unbedingt pro Foto. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 05.05.08, 15:51 Titel: |
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| WEschenbach hat folgendes geschrieben:: | | Wenn nun der Streitwert vom Geschäftsinteresse bestimmt wird und der Schaden gegen 0 tendiert, geht der Kläger doch das Risiko ein, daß er bei derartig hohen Streitwerten (nahezu) sämtliche Prozeßkosten tragen muß .... |
Der erfolgreiche Kläger braucht die erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich, d.h. unabhängig vom Streitwert, nicht zu tragen.
mbG |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 05.05.08, 17:53 Titel: |
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Der Fragesteller meinte wohl eher, wenn der Kläger quasi "gezwungen" wäre, auf Grundlage eines Streitwertes von 5000 EUR zu klagen, wenn ihm doch nur 100 EUR zustehen, dann müßte er auch bei Obsiegen - das dann ja nur zu 1/50 gelingen kann - noch 98% der Prozeßkosten tragen.
Daß dem nicht so ist, wurde ja schon gesagt.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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