Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.01.05, 13:46 Titel: nach Brand: Auszahlung der Schadenssumme ohne Rechnung?
Hallo,
angenommen der Gutachter erstellt nach einem Brand eine Schadenssumme, zu der sich die Versicherung (Gebäudeversicherung) einverstanden erklärt. Ist es dann möglich diesen Betrag zur freien Verfügung ausgezahlt zu bekommen? So dass man die Reparatur in Eigenregie durchführen kann?
Wenn die Versicherung nur gegen Vorlage der Sanierungs-Rechnungen auszahlen möchte!
Gibt es ein solches Urteil nicht für Automobile?
in der Gebäudeversicherung wird zunächst die Zeitwert-Entschädigung fällig; Anspruch auf die darüberhinausgehende Neuwertentschädigung entsteht erst dann, wenn sichergestellt ist, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren wieder aufgebaut wird (§ 14, Abs. 2 VGB 8.
Wer die Reparatur in Eigenregie durchführen will, muss also nachweisen, dass er tatsächlich repariert hat.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.