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recht.de :: Thema anzeigen - nach Brand: Auszahlung der Schadenssumme ohne Rechnung?
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nach Brand: Auszahlung der Schadenssumme ohne Rechnung?

 
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Liptonei
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 13:46    Titel: nach Brand: Auszahlung der Schadenssumme ohne Rechnung? Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen der Gutachter erstellt nach einem Brand eine Schadenssumme, zu der sich die Versicherung (Gebäudeversicherung) einverstanden erklärt. Ist es dann möglich diesen Betrag zur freien Verfügung ausgezahlt zu bekommen? So dass man die Reparatur in Eigenregie durchführen kann?
Wenn die Versicherung nur gegen Vorlage der Sanierungs-Rechnungen auszahlen möchte!
Gibt es ein solches Urteil nicht für Automobile?

Gruß,
Liptonei
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.01.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Liptonei,

in der Gebäudeversicherung wird zunächst die Zeitwert-Entschädigung fällig; Anspruch auf die darüberhinausgehende Neuwertentschädigung entsteht erst dann, wenn sichergestellt ist, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren wieder aufgebaut wird (§ 14, Abs. 2 VGB 8Cool.

Wer die Reparatur in Eigenregie durchführen will, muss also nachweisen, dass er tatsächlich repariert hat.

Grüße, Mogli
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