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mehrere fragen üble nachrede,fotos im unterricht&mündl.

 
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pinkbube
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 13:25    Titel: mehrere fragen üble nachrede,fotos im unterricht&mündl. Antworten mit Zitat

Hallo leute...

ich hab ein problem, ein mitschüler hat ein foto unseres lehrers gemacht während an der Tafel stand "idiot sitzt hier (mit pfeil auf lehrer)" auf dem bild sieht man halt den lehrer und im hintergrund den satz auf der tafel. Der schüler hat mir das bild geschickt. Später wurde er zu rektor gerufen und hatte ein gespräch mit ihm un dem lehrer. der schüler sagte das er mir das bild verschickte und nun hat der lehrer von mir gefordert das ich ihm eine entschuldigung schreibe, ansonsten würde er mich anzeigen.

Meine Frage dazu, kann er das? wenn ja wie wäre die strafe?

Am ende des tages hat sich das gerücht verbreitet das der lehrer in der folgenden stunde in der klasse gesagt haben soll das ein schüler aus dem dem X. Jahrgang einen anderen Schüler überredet haben soll das er das foto machen solle, als mutprobe. Ist dies bereits üble Nachrede? Ich weiß noch nicht ob er meinen namen genannt hat oder nicht.

wäre es üble nachrede wenn er (nicht) meinen namen genannt hat?

un meine letzte frage darf der lehrer vor der halben klasse eine mündliche note verkünden ohne das man ihm sagen kann das man dies nich möchte.

was kann man machen?

bevor ichs vergesse bundesland niedersachsen

mfg Pinkbube
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kunsel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Frage dazu, kann er das? wenn ja wie wäre die strafe?

Da wäre nun die Frage, hast Du mit der Sache etwas zu tun...hast Du das Bild angenommen, wusstest Du, um was für ein Bild es sich handelt? Hast Du es wieder gelöscht?
Um weitere Probleme für Dich zu vermeiden würde ich reagieren und einen Entschuldigungsbrief schreiben. Es gilt das Sprichwort: Der Klügere gibt nach. ^^
So machst Du es Dir nicht unnötig schwer. Natürlich könntest Du Dein Brief auch so formulieren: "Ich möchte mich bei Ihnen........entschuldigen, dass ich das Bild, dass sie in dieser Art beleidigt, dass mir Schüler X geschickt hat, (unwissend, um was für ein Bild es sich handelt), angenommen habe. Doch das ist vielleicht nicht das, was der Lehrkörper haben möchte. xD

Zitat:
Ist dies bereits üble Nachrede? Ich weiß noch nicht ob er meinen namen genannt hat oder nicht.

Üble Nachrede...da sehen wir doch mal in den entsprechenden Paragraphen, §186 StGB:
Zitat:
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§11 Abs. 3 StGB
Zitat:
(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.


Es ist also die Frage, wer hier was beweisen kann. Da wäre natürlich auch der Umkehrschluß möglich, dass dies der Lehrkraft passiert ist, wenn das Bild z.B. weiter gezeigt wurde. Oder auch das Verbreiten durch das Weitersenden des Bildes.

Zitat:
un meine letzte frage darf der lehrer vor der halben klasse eine mündliche note verkünden ohne das man ihm sagen kann das man dies nich möchte.
was kann man machen?

Dazu weiß ich mich nicht zu äußern. Ich denke, dass dürfte mit Hilfe des Datenschutzgesetzes zu klären sein.
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