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A erhält eine Beitragsrechnung zu seiner Sachversicherung. Hierin wird angegeben:
Zitat:
"Die Haftung und die Leistung des Versicherers werden gemäß Preisindex des Statistischen Bundesamtes angepaßt (§ 16.1 VHB).
Entsprechend wurde die Versicherungssumme und der Beitrag geändert."
Die Versicherungssumme der "verbundenen Hausratversicherung" wird also von € 55.000 auf § 56.000 erhöht und der Beitrag steigt um einige Euro (um ca. 3 € und).
==>Kann A innerhalb eines Monats diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen?
==>Wenn ja, muß A trotzdem den angegebenen Rechnungsbetrag überweisen (da ja sofort fällig ist)?
Kündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung entsteht hier nicht, da sich ja auch der Umfang des Versicherungsschutzes erhöht hat (Erhöhte Versicherungssumme).
Es ist allerdings möglich, der Summenanpassung zu widersprechen, der Vertrag wird dann mit der bisherigen Summe zum bisherigen Beitrag weitergeführt.
Wenn man das mehrmals macht, rutscht man allerdings still und leise in die Unterversicherung.
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