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Vorsorgevollmacht und Kostenerstattung

 
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 11:16    Titel: Vorsorgevollmacht und Kostenerstattung Antworten mit Zitat

Dem durch Vorsorgevollmacht vom Vater bevollmächtigte Sohn entstehen Fahrtkosten und ähnliche Kosten. Er möchte diese aus dem Vermögen des Vaters erstattet bekommen.Wie ist die Rechtslage?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bevollmächtigte hat gegen den Vollmachtgeber einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und Aufwendungen, soweit sie für die Wahrnehnung der Angelegenheiten des Vollmächtgebers erforderlich sind.
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie
Auf welches Gesetz oder welchen Paragrafen könnte sich der Sohn berufen?
Wie ist die Rechtslage?
Gruß
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Der Ersatz von Aufwendungen, die ein Beauftragter bei Ausführung des Auftrags macht, ist in § 670 BGB geregelt.
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
Vielen Dank für die interessanten und weiterführenden Anregungen
Gruß
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