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Verfasst am: 24.04.08, 11:16 Titel: Vorsorgevollmacht und Kostenerstattung
Dem durch Vorsorgevollmacht vom Vater bevollmächtigte Sohn entstehen Fahrtkosten und ähnliche Kosten. Er möchte diese aus dem Vermögen des Vaters erstattet bekommen.Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 24.04.08, 12:30 Titel:
Der Bevollmächtigte hat gegen den Vollmachtgeber einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und Aufwendungen, soweit sie für die Wahrnehnung der Angelegenheiten des Vollmächtgebers erforderlich sind.
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