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Bitte um schnelle Hilfe! Wirklich dringend!!

 
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 20.04.08, 21:59    Titel: Bitte um schnelle Hilfe! Wirklich dringend!! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe kurz eine Frage, wie man in folgendem Fall verfahren sollte:

Familie A hat 3 Katzen, 2 davon Männlich, 1 Weiblich.

Ca. 2-3 mal pro Jahr nimmt Familie A für 3 Tage eine Katze zum decken zu sich, es ist allerdings immer eine andere bzw. "neue".

Familie A machte dann ende März mit einer Katzenhalterin B einen Termin, für 4 Tage, damit die Katze der Halterin B gedeckt wird.

Familie A und Halterin B unterschrieben einen Standart-Deckvertrag in dem alle wichtigen Punkte aufgeführt waren.

Die Katze der Halterin B ist allerdings Psychisch stark geschädigt, da Halterin B die Katze überall auf dem Arm mit hin nimmt, laut Erzählungen sogar zum Einkaufen usw usw.

Durch den Stress ist die Katze stark abgemagert, reisst sich ständig Fell aus, der komplette Bauch + hintere Körper ist frei von Fell quasi "kahl".

Auf die Aussage, dass dies schlimme Tierquälerei sei antwortet Halterin B nur, dass die Katze die sie vorher besaß doch schließlich auch ganze 6 (!!!! normal sind 18-20Jahre) Jahre alt geworden sei, was für eine Katze normal sei und somit würde sich eine weitere Diskussion erledigt haben.
Halterin B leidet anscheinend auch an starken Psychischen Störungen, zumindest kommt dies in Gesprächen immer mehr zum Vorschein.

Familie A rief nachdem die Halterin B weg war sofort den Tierschutz und das Veterinäramt an, welche mitteilten, dass man nichts tun könne in diesem Fall.

Da Familie A aber Tierquälerei auf gar keinen Fall unterstützen kann und will, möchten sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um der Katze zu helfen.

Familie A dachte auch schon daran, die Katze einfach nicht mehr abzugeben, was man selbstverständlich nicht tun kann und wird.


Mich Interessiert jetzt, gibt es irgendwelche Rechte oder Möglichkeiten, das Leid der Katze zu beenden?

Die Katze wird morgen schon wieder abgeholt, daher wären schnelle Antworten natürlich perfekt.


LG
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.04.08, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Was erwartest Du von einem Telefonat?
Geh mit der Katz zu Deinem Tierarzt und lass sie ihn begutachten, dann sieht die Sache gleich ganz anders aus.
Der rät Dir auch weitere Maßnahmen.

Mit gestressten Katzen in fremdem Revier muss man übrigens höllisch aufpassen. Eine Minute der Unaufmerksamkeit, und das Tier kann entlaufen.

Man sollte sie allerdings auf jeden Fall solange unter strengster Bewachung halten, bis man mit ihr beim Tierarzt war.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 05:33    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Was erwartest Du von einem Telefonat?
Geh mit der Katz zu Deinem Tierarzt und lass sie ihn begutachten, dann sieht die Sache gleich ganz anders aus.
Der rät Dir auch weitere Maßnahmen.

Mit gestressten Katzen in fremdem Revier muss man übrigens höllisch aufpassen. Eine Minute der Unaufmerksamkeit, und das Tier kann entlaufen.

Man sollte sie allerdings auf jeden Fall solange unter strengster Bewachung halten, bis man mit ihr beim Tierarzt war.



Hallo,

zum Tierarzt werde ich heute auf jeden Fall mit der armen Maus gehen, aber die Frage ist, wie verfahre ich dann weiter?


LG
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Frag ihn.
Nicht unbedeutend dürfte übrigens die Frage sein, ob man eine stark abgemagerte, offenkundig psychisch kranke Katze (Fell ausreißen) auch noch decken lassen darf.
Wovon Du nicht betroffen sein dürftest, Du hast sie ja nicht gesehen, als der Vertrag abgeschlossen wurde.
Deiner Verantwortung kommst Du nach, wenn Du den Veterinär fragst.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Frag ihn.
Nicht unbedeutend dürfte übrigens die Frage sein, ob man eine stark abgemagerte, offenkundig psychisch kranke Katze (Fell ausreißen) auch noch decken lassen darf.
Wovon Du nicht betroffen sein dürftest, Du hast sie ja nicht gesehen, als der Vertrag abgeschlossen wurde.
Deiner Verantwortung kommst Du nach, wenn Du den Veterinär fragst.



Hallo,

das mit dem decken lassen sehe ich genau so, ich habe sie auch die ganzen Tage von meinem Kater getrennt, da kann nichts passiert sein.

Der Tierarzt meint, dass sie 2Kg untergewicht hat, was für eine Katze sehr sehr viel ist und das ausgerissene Fell kommt von den Psychischen Problemen...........

Er meinte auch, dass sie unbedingt von dieser Familie weg muss und dass auch die Halterin unbedingt in Psychische Behandlung gehört.....

Aaaaber........er meinte rechtlich wüsster er keinen Weg...... Traurig
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.04.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Tierschutzgesetz § 17:
<< Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier

a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt. >>

§ 20:
<< (1) Wird jemand wegen einer nach § 17 rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht das Halten von sowie den Handel oder den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder für immer verbieten, wenn die Gefahr besteht, dass er weiterhin eine nach § 17 rechtswidrige Tat begehen wird.
(2) 1Das Verbot wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam. 2In die Verbotsfrist wird die Zeit, in welcher der Täter in einer Anstalt verwahrt wird, nicht eingerechnet. 3Ergibt sich nach der Anordnung des Verbots Grund zu der Annahme, dass die Gefahr, der Täter werde nach § 17 rechtswidrige Taten begehen, nicht mehr besteht, so kann das Gericht das Verbot aufheben, wenn es mindestens sechs Monate gedauert hat.
(3) Wer einem Verbot nach Absatz 1 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. >>

§ 20 a:
<< (1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass ein Verbot nach § 20 angeordnet werden wird, so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss das Halten von sowie den Handel oder den sonstigen berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art vorläufig verbieten.
(2) Das vorläufige Verbot nach Absatz 1 ist aufzuheben, wenn sein Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil ein Verbot nach § 20 nicht anordnet.
(3) Wer einem Verbot nach Absatz 1 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. >>

Ansprechpartner hierfür ist das Veterinäramt am Ort der Halterin; das ist für diesen Fall zuständig.
Ich würde ihm die Sache möglichst neutral (=ohne Emotionen) mitteilen, die Aussage des Tierarztes referieren und selbstverständlich dessen Adressdaten für Rückfragen angeben.
Normalerweise müsste das Veterinäramt dann mal bei der Halterin vorbei schauen. Immerhin sind das Tierärzte, die haben auch fachgerechte Augen im Kopf.
Ich könnte mir vorstellen, dass sie zunächst einmal gem. § 2 prüfen werden:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.[quote]
Denn wer eingreifen will, der muss auch einen Tatbestand vorfinden, der gesetzlich definiert ist. Vielleicht kommt es auf die Region an, nur ich meine, der Verdacht müsste eigentlich mit Hinweis auf den Tierarzt konkret genug sein, um - erstmal - zu gucken, was da los ist.
Allerdings nicht von jetzt auf gleich; so zwei, drei Wochen, oder auch länger, muss man Ämtern schon Zeit lassen, sofern keine unmittelbare Lebensgefahr besteht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Kerstin2006
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2006
Beiträge: 195

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 02:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht, Katzen die in einem fremden Revier sind können schnell weglaufen, da reicht es schon mal eine Minute nicht aufzupassen.
_________________
Gruß Kerstin
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