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Verfasst am: 11.04.08, 09:45 Titel: Anwalt vertritt auch den Gegner??
Hallo,
in seinem Verfahren gegen eine große Baufirma wird der Mandant Fritze nur noch widerwillig von seinem Anwalt vertreten. Der Anwalt scheint ob eines auskömmlichen Auftrages der Baufirma sein Engagement zu Ungunsten des Mandanten Fritze verschoben zu haben.
Ist das schon ein Interessenskonflikt, wenn der Anspruchsgegener von A vom Anwalt in anderer Sache gegen B vertreten wird?
Verfasst am: 11.04.08, 23:02 Titel: Re: Anwalt vertritt auch den Gegner??
knoedelmanni hat folgendes geschrieben::
Ist das schon ein Interessenskonflikt, wenn der Anspruchsgegener von A vom Anwalt in anderer Sache gegen B vertreten wird?
Wenn die Sachverhalte nichts miteinander zu tun haben, vermutlich nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 22.04.08, 06:39 Titel: Re: Anwalt vertritt auch den Gegner??
I-user hat folgendes geschrieben::
knoedelmanni hat folgendes geschrieben::
Ist das schon ein Interessenskonflikt, wenn der Anspruchsgegener von A vom Anwalt in anderer Sache gegen B vertreten wird?
Wenn die Sachverhalte nichts miteinander zu tun haben, vermutlich nicht.
Ich kenne mich auf diesem Gebiet zwar überhaupt nicht aus, aber wenn der Anwalt einen
Zitat:
auskömmlichen Auftrages der Baufirma
hat, sehe ich da schon einen Interessenskonflikt, wenn er jetzt gegen die Baufirma vorgehen muß. Wie gesagt, ich weiß nicht ob das verboten ist, aber der Spruch "beiße nie in die Hand, die dich füttert" drängt sich mir in einem solchen Fall geradezu auf.
Es kann in der Tat sein, dass es offiziell zwar kein Interessenkonflikt ist, aber trotzdem lieber nicht von einem RA bearbeitet werden soll.
Beispiel: Ich bin beim Unternehmen U als Handelsvertreter beschäftigt und verkaufe Staubsauger . Privat lasse ich mir ein Haus von der Baufirma B bauen. Wenn ich Ärger mit U bekomme und diesbezüglich den Rechtsanwalt R mandatiere, ist es rechtlich erlaubt, wenn R von der Baufirma gegen mich "angesetzt" wird. Weil die Angelegenheiten nichts miteinander zu tun haben. Ob ich gerne Mandant beim R bin, obwohl er die Baufirma vertritt, ist eine andere Frage. Vielleicht vertritt er mich gegen U so gut, dass ich den RA nicht wechseln will... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Es kann in der Tat sein, dass es offiziell zwar kein Interessenkonflikt ist, aber trotzdem lieber nicht von einem RA bearbeitet werden soll.
Beispiel: Ich bin beim Unternehmen U als Handelsvertreter beschäftigt und verkaufe Staubsauger . Privat lasse ich mir ein Haus von der Baufirma B bauen. Wenn ich Ärger mit U bekomme und diesbezüglich den Rechtsanwalt R mandatiere, ist es rechtlich erlaubt, wenn R von der Baufirma gegen mich "angesetzt" wird. Weil die Angelegenheiten nichts miteinander zu tun haben. Ob ich gerne Mandant beim R bin, obwohl er die Baufirma vertritt, ist eine andere Frage. Vielleicht vertritt er mich gegen U so gut, dass ich den RA nicht wechseln will...
In der Frage von knoedelmanni ging es aber darum, das R wohl viele Mandate von U bekommt. Und Sie bitten dann R, sie gegen U zu verteidigen. Der Interessenskonflikt ist in so einem Fall wesentlich größer, als in Ihrem Beispiel
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