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Verfasst am: 24.04.08, 19:44 Titel: Familienrecht und Ausländerrecht
Hallo,
Situation:
Ein Paar möchte heiraten. Der Mann ist Ausländer. Er war fast 3 Jahre in D mit einer Deutschen verheiratet. Scheidung seit Mai 2007 rechtskräftig. Bis auf die letzten 2 Jahre war der Mann auch "vernünftig", d.h. berufstätig in D.
Da er wegen einer Suchterkrankung kriminell geworden war, befand er sich 6 Monate in Haft und macht jetzt Therapie. Ausländerrechtlich stellt sein Strafmaß ein Ausweisungs-KANN-Grund dar.
Aus diesem Grund möchte das Paar nun heiraten, in der Hoffnung, dass die Ausländerbehörde aufgrund der Ehe die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Schließlich wendet sich nach langem Kampf gegen die Sucht langsam alles zum Guten.
Da der Mann aber u. A. durch Gerichtskosten Schulden hat, stellen sich folgende Fragen:
Ist es richtig, dass Schulden, die einer der beiden in die Ehe einbringt, im Falle einer Scheidung auch ohne Ehevertrag "seine" bleiben?
Macht der Mann während der Ehe weitere Schulden (z.B. aufgrund eines Rückfalls in die Sucht), muss die Frau bei für diese Schulden aufkommen, auch wenn kein gemeisames Konto existiert?
Was ist mit den Schulden des Mannes im Extremfall, d.h. weitere Straftaten, deswegen Ausweisung? Muss die Frau nun heirfür aufkommen?
Kann die Frau sich mit einem Ehevertrag schützen?
Die Fragen stellen sich, da die Frau die gemeinsame Zukunft wünscht und daran mitarbeitet, die Schulden abzuzahlen. Leider ist Sucht eine heimtückische Angelegenheit, und das Vetrauen der Frau ist erstmal verloren. Falls alles schiefläuft, möchte sie nicht zu den seelischen Problemen auch noch mit finanziellen dastehen, .
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