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Verfasst am: 24.04.08, 20:27 Titel: Klassenarbeiten mit nach Hause geben?
BFS/S-H
Ein Fremdsprachenlehrer weigert sich, den Schülern die korrigierte Klassenarbeit mit nach Hause zu geben. Dies begründet er mit seiner Aufbewahrungspflicht. Die bewerteten Arbeiten werden den Schülern erst gegen Ende der Unterrichtsstunde zur Kenntnisnahme und Korrektur vorgelegt. Unabhängig vom Fortschritt der Korrektur wird diese am Ende der Stunde an die jeweilige Arbeit geheftet und vom Lehrer einbehalten.
Als wahrer Grund ist zu vermuten, dass eine Weitergabe der Klassenarbeit zugunsten folgender Schülergenerationen verhindert werden soll. Gleichzeitig soll offenbar eine fachliche Überprüfung der Aufgabenstellung und Korrekturleistung unmöglich gemacht werden.
Gesucht ist eine rechtliche Handhabe, die es ALLEN Schülern - also auch den Volljährigen - ermöglicht, die Klassenarbeiten zwecks Überprüfung und Aufarbeitung (z.B. im Rahmen der Nachhilfe) mit nach Hause zu nehmen.
Verfasst am: 24.04.08, 20:34 Titel: Re: Klassenarbeiten mit nach Hause geben?
Rudi Mentär hat folgendes geschrieben::
BFS/S-H
Ein Fremdsprachenlehrer weigert sich, den Schülern die korrigierte Klassenarbeit mit nach Hause zu geben. Dies begründet er mit seiner Aufbewahrungspflicht. .....................
Da würd ich doch erst einmal um eine Kopie bitten. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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