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Lizenzrecht bei Freeware für komerziellen Einsatz

 
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Benjamin
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 11:14    Titel: Lizenzrecht bei Freeware für komerziellen Einsatz Antworten mit Zitat

Ist Freeware grundsätzlich für kommerzielle Zwecke gestattet, wenn in den Lizenzbedingungen der kommerzielle Gebrauch nicht ausdrücklich verboten ist? Oder muss der kommerzielle Gebrauch ausdrücklich in der Lizenz gestattet sein, um die Freeware betrieblich nutzen zu dürfen? Frage
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 13:26    Titel: Re: Lizenzrecht bei Freeware für komerziellen Einsatz Antworten mit Zitat

Benjamin hat folgendes geschrieben::
Ist Freeware grundsätzlich für kommerzielle Zwecke gestattet, wenn in den Lizenzbedingungen der kommerzielle Gebrauch nicht ausdrücklich verboten ist? Oder muss der kommerzielle Gebrauch ausdrücklich in der Lizenz gestattet sein, um die Freeware betrieblich nutzen zu dürfen? Frage


Steht in der Lizenz etwas von "privatem Gebrauch" ist die kommerzielle Nutzung verboten.
Steht über die Art des Gebrauchsrechts nicht drin kann die Software auch kommerziell eingesetzt werden.
Es gibt im Übrigen viel Freeware auch für kommerzielle Benutzung!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 15:56    Titel: Re: Lizenzrecht bei Freeware für komerziellen Einsatz Antworten mit Zitat

welchen Paragraphen gibt es dafür?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 19:03    Titel: Re: Lizenzrecht bei Freeware für komerziellen Einsatz Antworten mit Zitat

keinen warum auch???
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 10:24    Titel: Re: Lizenzrecht bei Freeware für komerziellen Einsatz Antworten mit Zitat

Das muss doch irgenwo offiziell festgehalten sein ?!
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Gastus
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 18:24    Titel: Re: Lizenzrecht bei Freeware für komerziellen Einsatz Antworten mit Zitat

Das ist doch auch "offiziell" festgehalten, und zwar in den Lizenzbedingungen des Sotwareherstellers. Wenn der schreibt daß nur die privat Nutzung frei ist dann ist das halt so, wenn er keine Nutzungseinschränkung macht dann darf jeder Sie kostenlos nutzen. Wer will mir denn als Autor vorschreiben wem und zu welchen Konditionen ich meine Software überlasse ?
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