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Verfasst am: 05.02.05, 11:37 Titel: Merkwürdige Umstände im Prüfungssystem
Hallo,
kurz zu meinem Problem. Ich studiere H&E mit dem Abschluss Bachelor. Wir müssen insgesamt 27 Module ablegen davon sind 14 Pflicht und die übrigen 13 frei wählbar.
Diese freie Wahl hat man bis zum 3ten Semester. Anschließend gibt man einen Verlaufsplan ab, der die Fächer enthält die man noch gern machen möchte.
Genau da liegt das Problem, nach der Abgabe kann es durchaus vorkommen, dass es nicht möglich ist einige dieser Fächer zu belegen. Nun steht aber auch nicht in der Prüfungsordnung drin, zu welchem Zeitpunkt man die Fächer verändern kann bzw soll.
Ich hatte im Sommer (also 3tes Sem. )ein Modul belegt, darin eine Prüfung geschrieben diese bestanden und das Fach leider nicht im Verlaufsplan eingetragen.
Jetzt wollte ich das nachholen und man teilte mir mit, dass ich hätte vor ablegen der Prüfungen die Änderungen vornehmen sollen. Aber woher weiß ich das?
Jetzt zählt es nur noch als zusätzliches Fach.
Kurz zusammengefasst: Ich wollte im Sommer fertig werden habe alle Module bis dahin abgelegt, nur Modul 27 wird mir als Nr. 28 angerechnet und ich müßte noch ein Fach mehr machen.
Wo ist da der Sinn?
Auszug des Inhalts der Prüfungsordunug.
(3) Die Zulassung wird zunächst für drei Semester ausgesprochen. Weitere Voraussetzung für die endgültige Zulassung ist die Vorlage eines durch den Prüfungsausschuss genehmigten Studien- und Prüfungsplanes für die Bachelor-Prüfung, in dem die gewählten Profilmodule verbindlich benannt sind. Die Zulassung muss bis zum Ende des dritten Studiensemesters erfolgen. Die Genehmigung wird nach einem Beratungsgespräch über die Zweckmäßigkeit der gewählten Kombination erteilt. Beraten kann nur, wer vom Prüfungsausschuss bestellt ist. Auf Antrag des Studierenden weist der Prüfungsausschuss innerhalb eines Monats einen Berater zu. Änderungen des Studien- und Prüfungsplanes bedürfen der Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden. Bereits abgelegte Module können nicht mehr aus dem Studien- und Prüfungsplan herausgenommen werden.
Interessant auch der letzte Satz. Das was drin steht darf nicht raus und das was rein soll geht auch nicht.?
Sehr seltsam und das kurz vor den Prüfungen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.02.05, 14:23 Titel: Re: Merkwürdige Umstände im Prüfungssystem
Tina22 hat folgendes geschrieben::
> Bereits abgelegte Module können nicht mehr aus dem Studien- und Prüfungsplan herausgenommen werden.
Interessant auch der letzte Satz. Das was drin steht darf nicht raus
Das steht da nicht.
Da steht nur, daß bereits *abgelegte* Module (also solche, die man bereits abgeschlossen hat) nicht mehr nachträglich entfernt und durch andere ersetzt werden können. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Bereits abgelegte Module können nicht mehr aus dem Studien- und Prüfungsplan herausgenommen werden.
Zitat:
Das steht da nicht.
Da steht nur, daß bereits *abgelegte* Module (also solche, die man bereits abgeschlossen hat) nicht mehr nachträglich entfernt und durch andere ersetzt werden können.
Ja, dem würde ich zustimmen. Aber was ist mit einem Fach das man abgeschlossen hat und nicht im Verlaufsplan erwähnt hat. Das soll für ein Fach eingesetzt werden das ich sowieso nicht machen kann und bisher auch nicht absolviert habe.
Es soll wie alle anderen abgelegten Module zur Prüfungsleistung zählen und nicht als Zusatzleistung eingestuft werden.
In dem Auszug stand auch nicht drin, wann diese Änderungen vorzunehmen sind. Es sei denn, zwischen den Zeilen steht etwas, dass ich bisher nicht entziffern konnte.
Diese Info ist doch für mich in diesem Fall ausschlaggebend?!
ja, dass weiss ich nicht. Es ist doch Wochenende und ich bin darin sehr ungeduldug. Habe meine Post am Freitag erst so spät gelesen, dass ich nichts mehr unternehmen konnte.
Im Forum habe ich nun auf Hilfe und Ratschläge gehofft.
Zudem bin ich auch gerade in einer Prüfungsphase und möchte diese Sache schnellstmöglich geklärt haben.
Rein vom normalen Menschenverstand ausgehend, ist es doch fast unmenschlich wenn man seine 13 Wahlmodule absolviert hat, nur die Nr. 13 als 14 zählt und ich dafür die 13 nicht habe??? ( Also noch ein Fach wählen müßte und darin eine Prüfung ablegen?)
Mit Unmenschlichkeit hat das nichts zu tun. Sie haben einen Fehler gemacht. Sie hätten nach der von Ihnen zitierten Regelung alle 27 Kurse nach dem 3ten Semester zwingend benennen müssen. Nun ist nur noch die Frage, wie erheblich sich dieser Fehler auswirkt.
Nicht eingetragene Kurse nicht zu zählen kann durchaus sinnvoll sein. Es bietet z.B. auch das Privileg dass schlechte erzielte Noten nicht in die Gesamtwertung einfließen.
Die Rechtslage kann man anhand der Angaben nicht abschätzen - es hängt von der Prüfungsordnung, evtl. den Rahmenbedingungen durch höherrangiges Recht und (rein praktisch) auch von der Auslegung durch die zuständigen Stellen ab.
Ob man eine Ausnahme macht, evtl. sogar eine klare eine Ausnahmeregelung zu Ihren Gunsten existiert oder Sie einen weiteren Kurs schreiben müssen, ist leider unklar.
Gehen Sie die Prüfungsordnung systematisch durch.
Schildern Sie die Sachlage den zuständigen Verwaltungsstellen - Prüfungsamt, Dekanat oder wer auch immer zuständig sein könnte und lassen Sie sich die Regelung erklären.
Danach können Sie dann weiter sehen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
(3) Die Zulassung wird zunächst für drei Semester ausgesprochen. Weitere Voraussetzung für die endgültige Zulassung ist die Vorlage eines durch den Prüfungsausschuss genehmigten Studien- und Prüfungsplanes für die Bachelor-Prüfung, in dem die gewählten Profilmodule verbindlich benannt sind. Die Zulassung muss bis zum Ende des dritten Studiensemesters erfolgen. Die Genehmigung wird nach einem Beratungsgespräch über die Zweckmäßigkeit der gewählten Kombination erteilt. Beraten kann nur, wer vom Prüfungsausschuss bestellt ist. Auf Antrag des Studierenden weist der Prüfungsausschuss innerhalb eines Monats einen Berater zu. Änderungen des Studien- und Prüfungsplanes bedürfen der Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden. Bereits abgelegte Module können nicht mehr aus dem Studien- und Prüfungsplan herausgenommen werden.
1. Müsste in der Prüfungsordnung ein Vermerk sein, der besagt, wann die Änderungen vorzunehmen sind?
2.Nachdem für die ersten 3 Semester die Zulassung ausgesprochen wurde ist es da nicht selbstverständlich die Fächer auch weiterhin mitzuführen?
3.Wenn es Zusatzleistungen gibt, sollte man nicht dazu auch einen Vermerk machen?
1. Müsste in der Prüfungsordnung ein Vermerk sein, der besagt, wann die Änderungen vorzunehmen sind?
Nein.
Zitat:
2.Nachdem für die ersten 3 Semester die Zulassung ausgesprochen wurde ist es da nicht selbstverständlich die Fächer auch weiterhin mitzuführen?
Nein.
Zitat:
3.Wenn es Zusatzleistungen gibt, sollte man nicht dazu auch einen Vermerk machen?
"Sollte" evtl - muss aber nicht
Versteigen Sie sich nicht in wortklauberische Spielereien. Das verschwendet nur Zeit. Um damit evtl. durchzukommen würden Sie sowieso einen Anwalt brauchen, der die Prüfungsordnung unter genauester Analyse anhand der Verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben auseinandernimmt.
Aus dem einen Absatz allein kann man nicht auf eine Rechtswidrigkeit der Regelung schließen.
Sie haben es - Pardon - vermasselt, als Sie einen fehlerhaften Plan zur endgültigen Genehmigung vorgelegt haben. Dass das der Verwaltung nicht aufgefallen ist, ist zwar schade, aber bedeutet nciht automatisch, dass man Ihnen nun alte Kurse anerkennen muss. Es kann gut sein, dass man ein Auge zudrückt, es kann aber auch gut sein, dass eben nicht - das sollten Sie erst einmal herausfinden. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.02.05, 19:03 Titel:
Leider kenne ich es aus eigener efahrung nur zu gut, daß Prüfungsordnungen teilweise so kryptisch formuliert sind, daß selbst das Prüfungsamt nicht mehr weiß was Sache ist. Deshalb wäre es fair bei so kleinen "Verstößen" ein Auge zuzudrücken.
Leider kenne ich es aus eigener efahrung nur zu gut, daß Prüfungsordnungen teilweise so kryptisch formuliert sind, daß selbst das Prüfungsamt nicht mehr weiß was Sache ist. Deshalb wäre es fair bei so kleinen "Verstößen" ein Auge zuzudrücken.
Da stimme ich zu.
Deshalb sollte man hingehen und testen, ob das die zuständigen Entscheidungsträger genauso sehen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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