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Abitur- Nummerierung vergessen

 
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DaMarkuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 16:20    Titel: Abitur- Nummerierung vergessen Antworten mit Zitat

Hallo,
hatte heute mein erstes Abifach - Französisch Grundkurs. Und vor lauter Aufregung ist mir glaub ich was saudummes passiert. Ich hab für jede Aufgabe ne eigene Seite verwendet und dabei nicht dran gedacht, dass ich die Aufgaben einzeln nummerieren muss( zumindest 2 hab ich sicher nicht nummeriert) ..Wenn sowas passiert heißts normal immer " Tut mir leid...ich weiß nicht wo ich das zuordnen muss" Aber kann man sich das Leben wirklich so einfach machen wenn a) vom Inhalt der Frage und b) von der eingehaltenen Reihenfolge der Fragen eigentlich klar ist, was wohin gehört? ...
bräuchte schon dringend Hilfe...weil ich echt Schiss hab deswegen jetzt durchzufliegen...
mfG; Markus S.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe noch keine Abitur-Prüfungsordnung gesehen, in der stehen würde: "Wird die Nummerierung der Aufgaben vergessen, ist die Arbeit mit "ungenügend" zu bewerten."

Aber ich kenne nicht alle Prüfungsordnungen aller Bundesländer, sorry. Und ich werde mir auch nicht "auf Verdacht" alle (sind sicher mehr als 16 - in manchen Ländern gibt es auch noch "eigene" für Gesamtschule; Abendgymnasium etc.) durchlesen.

Wenn wir Dich mit Informationen zur Prüfungsordnung versorgen sollen, dann muss von Deiner Seite schon ein Bisserl mehr an Daten (Bundesland; Schulform; 1. 2. oder 3. Fremdsprache) kommen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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DaMarkuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hey...
sorry...mein Fehler....bin im stinknormalen G9 in Bayern ;-P mit der Sprachfolge ELF

mfG; Markus
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Dann gilt die neue GSO (Januar 2007). Lesen wir mal nach:
Zitat:
§ 82 Bewertung der Prüfungsleistungen

(1) 1 Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das Punktsystem des § 61 Abs. 1 verwendet. 2 § 58 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) 1 Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden gesondert von den beiden gemäß § 76 Abs. 3 Nr. 2 bestimmten Berichterstatterinnen oder Berichterstattern korrigiert und bewertet. 2 Beide tragen die erteilte Punktzahl auf der Prüfungsarbeit ein und unterschreiben dies. 3 Im Fach Deutsch gibt die erste Berichterstatterin oder der erste Berichterstatter zu der erteilten Punktzahl eine kurze Begründung. 4 Die zweite Berichterstatterin oder der zweite Berichterstatter gibt eine kurze Begründung, wenn sie oder er von der ersten Punktzahl abweicht; dabei sollen die beiden eine Einigung versuchen. 5 Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird die Punktzahl von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder von einer Prüferin oder einem Prüfer festgesetzt, die sie oder er bestimmt hat; diese Punktzahl wird besonders gekennzeichnet und durch die Unterschrift der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt.
Der dort zitierte § 58 (1) lautet:
Zitat:
§ 58
Bewertung der Leistungen

(1) 1 Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. 2 Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden.


Das Vergessen der Nummerierung könnte schlimmstenfalls als "Formfehler" gewertet werden. *spekulier* Da die Arbeit aber nicht vom Kurslehrer allein, sondern auch noch von einem Kollegen korrigiert wird, wird sich der Kurslehrer aber sicher nicht die Blöße geben, aufgrund von "fachfremden Kriterien" jemanden "durchfliegen" zu lassen. Er wird leise (oder laut - je nach Temperament) schimpfend die fehlende Nummerierung selber vornehmen und es schlimmstenfalls noch jeweils als einen Fehler werten; das war's dann - nehme ich an. *spekulier-Ende*

Ich vermute, der Schüler könnte an der Note ablesen, ob die "nummernlosen" Antworten gewertet wurden oder nicht? Dann würde ich erst mal die Bekanntgabe der Ergebnisse abwarten, bevor man sich seelisch auf das Nicht-Bestehen vorbereitet. Es gibt einerseits die Möglichkeit, der Note zu widersprechen (wenn man vermutet, dass die Note aufgrund von fachfremden Kriterien festgelegt wurde, sehe ich hier durchaus gute Erfolgschancen) und zum anderen kann man die Note dann ja auch noch im Kolloquium "nachbessern".
_________________
mitternächtliche Grüße.


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DaMarkuss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aufbauende Worte...;-D...
Fachfremde Kritierien sind sicherlich kein schlechtes Argument...ich hoffe mal, dass du Recht hast und der nette Kursleiter den Blaustift anstatt des Rotstiftes zückt und s "übersieht" ...mal abwarten bis es raus ist...dann kann ich mich ja noch mal melden...soferns doch nicht nach Wunsch verlief ;-P
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