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Angenommen, eine Privatperson interessiert sich für eine Ferienwohnung. Diese wird von einer Privatperson vermietet. Eine unverbindliche Anfrage wird über ein E-Mail-Formular einer Seite gesendet.
Am nächsten Tag erhält der Interessent einen Anruf vom Vermieter. Bei diesem Gespräch einigen sie sich darauf, die Modalitäten der Ferienwohnung per Post an den Interessenten zu verschicken (mit Kontonummer, usw.). Der Brief kommt jedoch nie an und selbst auf einen Anruf ca. fünf Tage später reagiert der Vermieter nicht.
Daraufhin wird das Vorhaben der Anmietung fallengelassen. Am dritten Tag des eigentlichen Anmietungszeitraumes kommt jedoch ein Anruf des Vermieters, wo denn der Interessent sei. Er hätte schließlich die Ferienwohnung die ganze Zeit freigehalten. Den Hinweis, dass ein Schrifttück nie angekommen sei, lässt er nicht gelten, schreibt nach einer Woche eine Mahnung, doch die Hälfte des Betrages zu zahlen.
Als der ehemalige Interessent daraufhin nicht reagiert, erreicht diesen ein anwaltliches Mahnschreiben über die volle Summe, mit dem Hinweis, bei Nichtzahlung ein gerichtliches Verfahren zu beginnen.
Das kommt darauf an, was genau bei dem Gespräch vereinbart wurde.
Ging es in die Richtung "Ich interessiere mich für die Wohnung, würde sie vielleicht vom XW.ZY. bis zum AD.CB nehmen, schicken Sie mir doch Info-Material", dann gibt es keine Grundlage für die Forderung.
Ging es in die Richtung "Ich nehme die Wohunung vom XW.ZY. bis zum AD.CB. Schicken Sie mir alles nötige für die Abwicklung", dann hat der Vermieter wohl prinzipiell Recht.
Über alles dazwischen ließe sich trefflich streiten und bei einem eventuellen Rechtsstreit ginge es darum, wer was beweisen bzw. glaubhaft machen kann. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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