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Verfasst am: 25.04.08, 19:11 Titel: Anfechtung einer Schulaufgaben-Note?
Ist es grundsätzlich möglich, bei Verdacht auf "falsche Korrektur" einer Schulaufgabe oder einer Prüfungsarbeit die Korrektur anzufechten oder eine Nachkorrektur durch "unabhängige" zu verlangen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.04.08, 02:39 Titel:
Anfechtbar sind nur Verwaltungsakte, also Zeugnisse (die ihrerseits wiederum u.a. auf Klausuren beruhen). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 26.04.08, 17:00 Titel: Re: Anfechtung einer Schulaufgaben-Note?
zeider hat folgendes geschrieben::
Ist es grundsätzlich möglich, bei Verdacht auf "falsche Korrektur" einer Schulaufgabe oder einer Prüfungsarbeit die Korrektur anzufechten oder eine Nachkorrektur durch "unabhängige" zu verlangen?
An wen muss man sich in solchen Fällen wenden?
Zunächst mal an denjenigen/diejenige, der/die korrigiert hat. Gelegentlich kommen Flüchtigkeitsfehler vor, dass man Punkte übersieht oder die Punkte falsch addiert. Dann sollte man aber nicht anfechten, sondern "mal höflich nachfragen". Möglicherweise gibt es ja gute Gründe, warum so und nicht anders bewertet wurde. Erst wenn der Korrektor keine zufriedenstellende Antwort gibt, sollte man sich an die Fachleitung oder an die Schulleitung wenden.
Übereifrige Eltern schreiben gelegentlich das Kultusministerium an, und dieses leitet "die Sache" dann an die Schule zurück, weil erst mal diese zuständig ist. Und, am Rande bemerkt, der Schüler macht sich nicht eben Freunde im Lehrerkollegium, wenn die Schule oder Kollegen beim Ministerium "angeschwärzt" werden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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