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Angabe, dass VK eine Rechnung erstellt - Wettbewerbsverstoß?

 
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 19:12    Titel: Angabe, dass VK eine Rechnung erstellt - Wettbewerbsverstoß? Antworten mit Zitat

Ist es ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, wenn ein gewerblicher VK angibt, dass er "eine Rechnung auf den Namen des Kunden, oder evtl. der Firma" erstellt?

Vgl. Hefermehr, Wettbewerbsrecht, §5 RN. 2, 115

Ist es eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit? Was meint ihr?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne den o.a. Kommentar nicht, aber die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nach meinem Verständnis nur dann unzulässig, wenn sie zugleich suggeriert, andere Anbieter würden diese Selbstverständlichkeiten nicht anbieten. (Beispiel: "Nur bei uns: Rechnung auf Ihren Namen!")
Ansonsten wäre schon ein Hinweis auf die Gesetzeslage ("Wir geben 2 Jahre Gewährleistung!") ein UWG-Verstoß, und das hat der Gesetzgeber sicher nicht gewollt. Cool
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 26.04.08, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ich kenne den o.a. Kommentar nicht, aber die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nach meinem Verständnis nur dann unzulässig, wenn sie zugleich suggeriert, andere Anbieter würden diese Selbstverständlichkeiten nicht anbieten. (Beispiel: "Nur bei uns: Rechnung auf Ihren Namen!")
Ansonsten wäre schon ein Hinweis auf die Gesetzeslage ("Wir geben 2 Jahre Gewährleistung!") ein UWG-Verstoß, und das hat der Gesetzgeber sicher nicht gewollt. Cool


Also das angegeben wird, dass eine Rechnung erstellt wird ist auch m.E. kein Wettbewerbsverstoß. Nicht jeder Verbraucher weiß doch, dass gewerbliche eine Rechnung ausstellen und eine Rechnung muss nicht zwangsweise auf die gewünschte Firma geschrieben werden, oder?!

Sieht es anders aus, wenn ein VK z.B. bei irgendeinem Auktionskaus wirbt mit "Wir zahlen Auktionshaus Gebühren" ?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

IMO nein. Denn der VK kann durchaus vertraglich die Übernahme der Gebühren dem K auferlegen (auch wenn dies gegen die AGB des Betreibers verstoßen mag). Folglich ist der Verzicht auf eine solche Auferlegung eine Tatsache, die man durchaus werbend für sich benutzen darf.
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
IMO nein. Denn der VK kann durchaus vertraglich die Übernahme der Gebühren dem K auferlegen (auch wenn dies gegen die AGB des Betreibers verstoßen mag). Folglich ist der Verzicht auf eine solche Auferlegung eine Tatsache, die man durchaus werbend für sich benutzen darf.


Schauen Sie sich mal dieses Urteil an:

http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettbewerbsrecht/162/5/2

4) und 11) sind doch Selbstverständlichkeiten.

Vielen Dank!
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei #4 wird ihm doch gerade verboten, *nicht* anzugeben, ob es sich um einen Brutto- oder Nettopreis handelt.

Bei #11 wird auf das besondere Hervorheben abgestellt. Darin kann, wie schon oben erwähnt, natürlich ein implizites "im Gegensatz zur Konkurrenz, nur bei uns: ..." gesehen werden.
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HendrikL.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.04.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Bei #4 wird ihm doch gerade verboten, *nicht* anzugeben, ob es sich um einen Brutto- oder Nettopreis handelt.

Bei #11 wird auf das besondere Hervorheben abgestellt. Darin kann, wie schon oben erwähnt, natürlich ein implizites "im Gegensatz zur Konkurrenz, nur bei uns: ..." gesehen werden.

Aber es ist doch ein Brutto Preis, also das Gebot. Habe letztens ein paar Anwälte bei einem Auktionshaus gefunden, die in ihrem Text angeben, dass der Endpreis zuzüglich MwSt. ist...

In meinem , natürlich fiktivem Fall, wurde das "Internetauktionshaus [Name geändert] wir, Versand Du" farblich hervorgehoben und in einer größeren Schriftart, als der Rest des Angebotes hervorgehoben.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Aber es ist doch ein Brutto Preis, also das Gebot.


Weiß der K das? Dann wäre die PAngV für die Füße, wenn das alles Selbstverständlichkeiten wären.
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