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Verfasst am: 25.04.08, 19:12 Titel: Angabe, dass VK eine Rechnung erstellt - Wettbewerbsverstoß?
Ist es ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, wenn ein gewerblicher VK angibt, dass er "eine Rechnung auf den Namen des Kunden, oder evtl. der Firma" erstellt?
Vgl. Hefermehr, Wettbewerbsrecht, §5 RN. 2, 115
Ist es eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit? Was meint ihr?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.04.08, 02:37 Titel:
Ich kenne den o.a. Kommentar nicht, aber die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nach meinem Verständnis nur dann unzulässig, wenn sie zugleich suggeriert, andere Anbieter würden diese Selbstverständlichkeiten nicht anbieten. (Beispiel: "Nur bei uns: Rechnung auf Ihren Namen!")
Ansonsten wäre schon ein Hinweis auf die Gesetzeslage ("Wir geben 2 Jahre Gewährleistung!") ein UWG-Verstoß, und das hat der Gesetzgeber sicher nicht gewollt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich kenne den o.a. Kommentar nicht, aber die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist nach meinem Verständnis nur dann unzulässig, wenn sie zugleich suggeriert, andere Anbieter würden diese Selbstverständlichkeiten nicht anbieten. (Beispiel: "Nur bei uns: Rechnung auf Ihren Namen!")
Ansonsten wäre schon ein Hinweis auf die Gesetzeslage ("Wir geben 2 Jahre Gewährleistung!") ein UWG-Verstoß, und das hat der Gesetzgeber sicher nicht gewollt.
Also das angegeben wird, dass eine Rechnung erstellt wird ist auch m.E. kein Wettbewerbsverstoß. Nicht jeder Verbraucher weiß doch, dass gewerbliche eine Rechnung ausstellen und eine Rechnung muss nicht zwangsweise auf die gewünschte Firma geschrieben werden, oder?!
Sieht es anders aus, wenn ein VK z.B. bei irgendeinem Auktionskaus wirbt mit "Wir zahlen Auktionshaus Gebühren" ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.04.08, 09:26 Titel:
IMO nein. Denn der VK kann durchaus vertraglich die Übernahme der Gebühren dem K auferlegen (auch wenn dies gegen die AGB des Betreibers verstoßen mag). Folglich ist der Verzicht auf eine solche Auferlegung eine Tatsache, die man durchaus werbend für sich benutzen darf. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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IMO nein. Denn der VK kann durchaus vertraglich die Übernahme der Gebühren dem K auferlegen (auch wenn dies gegen die AGB des Betreibers verstoßen mag). Folglich ist der Verzicht auf eine solche Auferlegung eine Tatsache, die man durchaus werbend für sich benutzen darf.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.04.08, 15:09 Titel:
Bei #4 wird ihm doch gerade verboten, *nicht* anzugeben, ob es sich um einen Brutto- oder Nettopreis handelt.
Bei #11 wird auf das besondere Hervorheben abgestellt. Darin kann, wie schon oben erwähnt, natürlich ein implizites "im Gegensatz zur Konkurrenz, nur bei uns: ..." gesehen werden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Bei #4 wird ihm doch gerade verboten, *nicht* anzugeben, ob es sich um einen Brutto- oder Nettopreis handelt.
Bei #11 wird auf das besondere Hervorheben abgestellt. Darin kann, wie schon oben erwähnt, natürlich ein implizites "im Gegensatz zur Konkurrenz, nur bei uns: ..." gesehen werden.
Aber es ist doch ein Brutto Preis, also das Gebot. Habe letztens ein paar Anwälte bei einem Auktionshaus gefunden, die in ihrem Text angeben, dass der Endpreis zuzüglich MwSt. ist...
In meinem , natürlich fiktivem Fall, wurde das "Internetauktionshaus [Name geändert] wir, Versand Du" farblich hervorgehoben und in einer größeren Schriftart, als der Rest des Angebotes hervorgehoben.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.04.08, 12:36 Titel:
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Aber es ist doch ein Brutto Preis, also das Gebot.
Weiß der K das? Dann wäre die PAngV für die Füße, wenn das alles Selbstverständlichkeiten wären. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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