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Ein Deutscher verstarb vor 1 Jahr und hatte auf einem östereichischem Konto 500.000 euro. Dessen ehemalige Lebensgefährtin und Betreuerin schickte nun einen Bekannten mit dem Sparbuch und Codewort zur Bank, um die gesamte Summe abzuheben. Die Bank weigerte sich mit dem Hinweis, daß sie hinter der Sache einen Schwindel vermutet. Gesetzlicher Erbe ist nämlich der einzige Bruder des Erblassers. Diese Betreuerin/Freundin behauptet nun, daß ihr der Erblasser diese Summe schon 2006 "geschenkt" hätte. Weder sie noch der Erblasser hatten die Schenkung dem Finanzamt gemeldet und die Freundin hat nun die Bank mit Hilfe von Prozeßkostenhilfe auf Herausgabe diese halben Mio verklagt und in 1. Instanz gewonnen.
Begründung: wer das Sparbuch + zugleich das Codewort hat, dem gehört auch das Vermögen.......
Wie ist die Rechtslage?
Danke + Gruß
P.S.: dann brauche ich im Sommer nur noch in Freibädern Geldbörsen von Badegästen stehlen und wenn dann Bankkarten mit den dazugehörigen Geheimnummern enthalten sind, dann gehört mir automatisch das jeweilige Vermögen.....
venn die in 1. instänz gevinnt gibt es doch ein urteil mit der entsprechenden begründung ?
venn du kläust dänn ist däs doch eine sträftät und hät nix mit einer schenkung zu tun, venn die däs nihct beim finänzämt meldet dänn zeige die doch än oder die mächt däs venn sie däs geld hät
väre jä nihct der erste betreuer der geld bekommt vom betreuten
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