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Verfasst am: 28.09.04, 11:15 Titel: Gegnerischer Anwalt rät zu Klage
Hallo,
Ist es übliche Praxis, wenn...
...ein gegnerischer Anwalt einem dazu rät, nicht zu zahlen (als Schuldner in einer unstrittigen Sache), sondern den Prozess anzusteuern ?
...dieser Anwalt die noch offenen Posten auf 5500 Euro beziffert, obwohl der Gläubiger nur 2900 Euro verlangt ? (Ziel: Klage vor Landgericht).
Ich möchte das nicht verurteilen, sondern lediglich wissen, ob das gängige Praxis ist. Oder ob der Anwalt hier nicht wider Standesrecht/ gute Sitten handelt.
Ist es übliche Praxis, wenn...
...ein gegnerischer Anwalt einem dazu rät, nicht zu zahlen (als Schuldner in einer unstrittigen Sache), sondern den Prozess anzusteuern ?
...dieser Anwalt die noch offenen Posten auf 5500 Euro beziffert, obwohl der Gläubiger nur 2900 Euro verlangt ? (Ziel: Klage vor Landgericht).
Ich möchte das nicht verurteilen, sondern lediglich wissen, ob das gängige Praxis ist. Oder ob der Anwalt hier nicht wider Standesrecht/ gute Sitten handelt.
Das ist, Thomas K.,
weder normal noch glaubwürdig, dass es das in dieser Form in der Realität geben soll, und es ist auch nicht erkennbar, was diese Frage zur Diskussion in diesem Forum beitragen soll.
Ebenfalls nicht plausibel ist, was denn einen dazu bringt, auf eine von ihm selbst als unstrittig bezeichnete Forderung hin nicht zu leisten. Das klingt sehr nach Fake. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Nein, ist es nicht. Natürlich hat der Anwalt das so nicht gesagt, sondern nur gemeint - und das auch nur nach meiner Auffassung. Wie gesagt, ich wollte nur eine allgemeine Frage stellen. Im Einzelnen:
zu 1) Nun gut, da weiss ich nicht genau, wie es gelaufen ist. Jedenfalls war mein Vater zum Schluss der Auffassung, dass die Klage für ihn günstig sei. Obwohl ja durch die Klage die Kosten um etwa 2000 Euro steigen würden (2 Anwälte, Prozesskosten). Er glaubte, er könne das Prozessergebnis in einem anderen Prozess verwenden. Für mich drängt sich da die Frage auf, wie er zu solchen Ansichten gelangen konnte (Daher meine Frage). Er hat schliesslich nur mit dem Gegneranwalt gesprochen.
zu 2) Der Anwalt hat die Zahlungsaufforung schriftlich mit 5500 EUR beziffert. Im telefonischen Gespräch wurde dann aber gesagt, er hätte das nur geschätzt, man müsse das noch genau ausrechnen. Dennoch wollte er mit der Klage direkt vors Landgericht. Was wäre denn herausgekommen, wenn er eine Klage über 5500 Euro einreicht und dann festgestellt wird, das es nur um etwa 3000 Euro geht ?
Oder war das alles nur eine Drohkulisse ?
Vielen Dank aber schon einmal für die Antwort, dass das nicht normal sei.
Was wäre denn herausgekommen, wenn er eine Klage über 5500 Euro einreicht und dann festgestellt wird, das es nur um etwa 3000 Euro geht ?
Der Fall würde vor dem LG bleiben, durch die Streitwertherabsetzung würde das für den Kläger aber teuer werden - selbst wenn die 3000 EUR unstrittig sind, würde er nur zu ca. 60% obsiegen und hätte in jedem Fall eigene Prozeßkosten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ist es übliche Praxis, wenn...
...ein gegnerischer Anwalt einem dazu rät, nicht zu zahlen (als Schuldner in einer unstrittigen Sache), sondern den Prozess anzusteuern ?
...dieser Anwalt die noch offenen Posten auf 5500 Euro beziffert, obwohl der Gläubiger nur 2900 Euro verlangt ? (Ziel: Klage vor Landgericht).
Ich möchte das nicht verurteilen, sondern lediglich wissen, ob das gängige Praxis ist. Oder ob der Anwalt hier nicht wider Standesrecht/ gute Sitten handelt.
Eine solche Konstellation halte ich auch nicht für glaubwürdig, denn die wäre wohl als strafbarer Parteiverrat des Anwaltes zu qualifizieren. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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