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Verfasst am: 27.04.08, 16:12 Titel: Anwaltliche Hilfe bei Geschäftsunfähigkeit
Ist es möglich wenn man möglicherweise unter Geschäftsunfähigkeit oder partieller Geschäftsunfähigkeit
leidet
wegen einer psychischen Krankheit, die Hilfe eines Anwalts in Anpruch zu nehmen ?
Offiziell ist das nicht festgestellt worden,aber manche Leute meinen das.
Also diverse psychische Erkrankungen sind seit langem festgestellt, auch wahnhafte Phasen,
das derzeitige Ausmaß der Störungen aber nicht.
Gibt es da einen Unterschied zwischen Beratung /Beratung und Briefe schreiben / Umfangreicherer Tätigkeit als Mandant?
Wenn anwaltliche Hilfe sofort nötig ist, bevor das mit der Geschäftsunfähigkeit festgestellt werden kann,
wie verhält man sich um sicherzugehen das es wirksam
ist ?
Können dann nur Verwandte oder auch Freunde ein Mandat / Beratung und Briefe schreiben /Beratung beantragen und alles unterschreiben ?
Wie würde man sowas machen ?
Wäre für ausführliche Erläuterungen sehr dankbar.
Wie ist die Rechtslage ? _________________ Vielen Dank,
Silverfish
Verfasst am: 27.04.08, 16:20 Titel: Ob geschäftsunfhig oder nicht, grundsätzliches
Geht es generell, das Person B ein Mandat
für Person A beantragt,
alles rechtlich relevante vertraglich abwickelt und unterzeichnet und Person A die Beratung /Tätigkeit allein in Anspruch nimmt ?
Jemand sagte nur mit entsprechender Vollmacht, sowas sollte gut überlegt sein.
ch bin Person A und ich möchte, das Person B
ein Mandat für mich beantragt und einen Rechtsanwalt für mich beauftragt,der seine Hilfe angeboten hat.
Also muss ich Person B eine Vollmacht schicken,
daß sie in diesem einen Gebiet meine Interessen
vertreten soll und einen Anwalt für mich engagieren darf ?
Ich möchte wissen, was in einer solchen Vollmacht drinstehen muss.
Reicht das handgeschrieben oder fernmündlich
bis zum Eintreffen des handgeschriebenen ?
Ich bin psychisch krank und brauche dringend
anwaltliche Beratung und ich fürchte es ist im
Moment nicht rechtens wenn ich irgendwelche Verträge unterzeichne.
Wenn ich einem Verwandten/Freund eine Vollmacht gebe nur dafür einen Anwalt für mich zu engagieren, wie muss das aussehen ?
Und warum muss das gut überlegt sein,
welche Nachteile hätte ich eventuell davon ?
Vielen Dank für ausführliche Antworten.
Wie ist die Rechtslage ? _________________ Vielen Dank,
Silverfish
Da dreht man sich im Kreis. Wenn A geschäftsunfähig sein sollte, dann kann er auch nicht B wirksam beauftragen, den Anwalt C zu beauftragen. Der Anwalt C kann zwar von B ein Mandant annehmen, kann aber im Rahmen dieses Mandats nur höchst eingeschränkt die Interessen des A annehmen, da ja dessen Vollmacht unsicher ist. Wenn also bedenken bestehen, könnte man eine Betreuerbestellung beim örtlichen Amtsgericht beantragen. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Es ist so das mir völlig unklar ist wie das genau rechtlich ist und was bei der ärztliche Begutachtung und bei der Betreuerbestellung herauskommen wird,
das werde ich machen aber das wird ja lange dauern.
Die Störung ist stark wechselnd und bezieht sich auf bestimmte Bereiche,
nicht auf alles.
Es ist ganz klar mein freier Wille B zu bevollmächtigen Anwalt C zu beauftragen.
Vielleicht bin ich ja auch Geschäftsfähig. Indiesem Fall wäre es ja vollkommen rechtswirksam.
Und wenn es anders ist ist eine eingeschränkte Vertretung meiner Interessen
besser als gar nichts, es geht primär um Rechtsauskünfte und Beratung, eventuell
um das Schreiben von Briefen eventuell um etwas mehr,
aber es ist absolut nötig und das kann ich sehr klar erkennen.
Wichtig ist wie so eine Vollmacht sein muss, ob fernmündlich reicht bis das schriftliche eingetroffen ist und ob man das selber machen darf ohne anwaltliche Hilfe,
weil das wäre ja wieder ein Kreis. _________________ Vielen Dank,
Silverfish
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