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Guten Tag,
wenn jemand eine polizeiliche Vorladung bekommt und dort nicht erscheint, ist die Polizei dann berechtigt für einen Zivilverfahren (durch Anwalt) die Daten des Tatverdächtigen herauszugeben?
Ja.
Gängige Praxis z.B. in Urheberrechtssachen, wo der strafrechtliche Teil zumeist eingestellt wird, die Daten aber zum Einholen zivilrechtlicher Forderungen weitergegeben werden.
So langsam wehren sich allerdings diverse Staatsanwaltschaften dagegen, in dieser Form Handlanger der Abmahnanwälte der Musikindustrie zu sein.
Unzulässig ist es aber nicht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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