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Vorladung

 
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tobi4u
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 13:32    Titel: Vorladung Antworten mit Zitat

Guten Tag,
wenn jemand eine polizeiliche Vorladung bekommt und dort nicht erscheint, ist die Polizei dann berechtigt für einen Zivilverfahren (durch Anwalt) die Daten des Tatverdächtigen herauszugeben?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Gängige Praxis z.B. in Urheberrechtssachen, wo der strafrechtliche Teil zumeist eingestellt wird, die Daten aber zum Einholen zivilrechtlicher Forderungen weitergegeben werden.
So langsam wehren sich allerdings diverse Staatsanwaltschaften dagegen, in dieser Form Handlanger der Abmahnanwälte der Musikindustrie zu sein.
Unzulässig ist es aber nicht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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tobi4u
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Person handelt es sich um schwere Beleidigung und Drohung.
Eine weiterleitung zur Staatsanwaltschaft laut Polizei würde es evtl. nicht geben.
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