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Erbhofvertrag wiegt schwer

 
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GastTh
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 11:26    Titel: Erbhofvertrag wiegt schwer Antworten mit Zitat

Hallo, mein Vater hat einen Erbhofvertrag aus dem Jahre 1975 (in etwa). Darin steht, dass er seine Eltern in allen Lebenslagen zu versorgen hat, sowie Wohnrechteinräumung und eine Rente von 200 Mark.

Nun ist seine Mutter im Altersheim, was mit erheblichsten Kosten verbunden ist. Es geht an die Existenz meines Vaters.

Ich habe aber irgendwo gelesen, dass die alten Erbhofverträge entschärft wurden. Müssten nicht auch die Geschwister für die Mutter aufkommen ?

Danke !
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 16:01    Titel: Re: Erbhofvertrag wiegt schwer Antworten mit Zitat

Wenn in dem Vertrag keine EInschränkung dahingehend getroffen ist, dass die Pflege und Versorgung der Mutter nur solange Aufgabe des Sohnes ist, wie er sie erfüllen kann, sieht das relativ schlecht aus. Man hat ja bereits bei Abschluss des Vertrages mit einer derartigen Entwicklung rechnen müssen.

Ein möglicher Ausweg ist die Inanspruchnahme des Sozialamtes. Der Rückforderungsanspruch des Sozialamtes wäre zumindest auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch beschränkt, der in der Regel wesentlich niedriger liegt als die Kosten eines Pflegeheimaufenthaltes.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 08:11    Titel: Re: Erbhofvertrag wiegt schwer Antworten mit Zitat

Es geht mich ja eigentlich gar nichts an..... aber


wieso spricht man eigentlich von Erbhof? Einer bekommt den GANZEN Hof und da ist eben die GANZE Familie mit dabei. :würg:

Wenn man dass Erbe voll annimmt und dann die Alten abschiebt, dann ist die Mutivation der Geschwister gleich null.

Ich hoffe, dass dieses Gesetz eher verschärft als entschärft wurde.
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Reinhard
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 08:37    Titel: Re: Erbhofvertrag wiegt schwer Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
die Bezeichnung "Erbhofvertrag" ist hier irreführend und unrichtig. Ein Erbhof ist ein landwirtschaftliches anwesen, dass im Wege der sonderrechtsnachfolge aus dem allgemeinen Erbrecht ausgeklammert ist. Erbhöfe gibt es nur noch im Bereich der Geltung der Höfeordnung im Bereich der ehemaligen britischen Besatzungszone. Im übrigen wurde das Erbhofgesetz im Jahre 1947 deutschlandweit aufgehoben.
Gruß Reinhard
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 08:58    Titel: Re: Erbhofvertrag wiegt schwer Antworten mit Zitat

Ob man jetzt Übergabevertrag oder Erbhof sagt, bleibt im Endeffekt doch gleich?

Ein Bauer will sein Erbe OHNE Eltern übernehmen. :fakt:
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GastTh
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 11:38    Titel: von wegen Antworten mit Zitat

Nun gut, der Anwalt meint aber, es wäre noch was zu holen, es würde aber schwer werden. Will der nun auch nur noch Gebühren kassieren für einen an sich aussichtslosen Fall (weil nicht herrschende Meinung) ? Sollte man da zumindest vorsichtig sein mit klagen ?


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Wenn seine Lebensgeschichte interessiert (für Fall irrelevant):

Es kommt immer auf die Verhandlungsposition an, ob ein Erbhofvertrag gut oder schlecht ist.
Meinem Vater wurde der Vertrag vorgelegt, als er gerade erwachsen war. Von heute auf morgen. Er hat damals grosse Abfindungen an die "lieben" Geschwister bezahlt und zusätzlich noch diese Verpflichtungen. Zusätzlich kamen die "lieben" Geschwister immer zu seinen Eltern, um sich noch Erbstücke "schenken" zu lassen (eigentlich Diebstahl, da durch Erbvertag der Hausrat an meinen Vater überging).
Ausserdem waren einiger Flächen "Ausenthalt", die nun für die Pflege verkauft werden mussten, während die "lieben" Geschwister ihren Ausenthalt durch Betteln bei den Eltern schon vor Jahren frei bekommen haben.

Ergebnis: Er hat jahrzehntelang hart gearbeitet und heute immer noch Schulden. Nun fliesst der Rest auch noch weg wegen Altenheim. So ist das. So war das eben früher: Ein Hoferbe wurde gesucht, den man nach belieben Aussaugen konnte.
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