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Kaufvertrag für Hund - kein Geldeingang

 
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Suesa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 19:31    Titel: Kaufvertrag für Hund - kein Geldeingang Antworten mit Zitat

hallo,

mein Problem:

Ich habe eine kleinen Welpen verkauft und dazu einen Vertrag mit zwei zu zahlenden Raten des Kaufpreises aufgesetzt. Die letzte Rate war am 1.4.2008 fällig, aber bisher gab es noch keinen Geldeingang, von keiner Rate. Ein Mahnbrief von mir an den Käufer wurde ignoriert.

Da ich mich überhaupt nicht mit rechtlichen Mitteln auskenne, würde ich gerne wissen, wie ich am besten weiter verfahren soll, um an mein Geld zu kommen. In dem Vertrag zwischen mir und dem Käufer habe ich auch eine Vertragsstrafe von 200 Euro aufgesetzt, sollte gegen ein Punkt des Vertrages verstoßen werden.
Wenn ich nun einen Anwalt einschalte, wie wäre dann der weitere Verfahrensweg? Und welche Kosten (ungefähr) würden auf mich zukommen? Kann ich die Vertragsstrafe einfordern?

Ich wäre euch sehr dankbar um eine Antwort, die ganze Sache finde ich so ärgerlich.

Grüße
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

als denkanstoß - vom vertrag zurücktreten u. versuchen den schadensersatz einzufordern (pauschal wird das nicht gehen, man wird den tatsächlichen schaden nachweisen müssen). wer schon bei einer stinknormalen vertragserfüllung so einen unsinnigen käse macht u. dann nichtt dazu steht (od. sich bei mVK meldet u. ihm erklärt wieso u. weshalb) der ist m.M. nach nicht in der lage verantwortung für einen kleinen welpen zu übernehmen.
_________________
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Verkäufer A kann von Käufer B auf jeden Fall den Kaufpreis einklagen. In wie weit zusätzlich eine Vertragsstrafe einklagbar ist hängt vom genauen Wortlaut des Kaufvertrages ab.

Es ist beim Welpenkauf üblich, daß die Übergabe des Hundes zeitgleich mit der Übergabe des Kaufpreises erfolgt. Sollte es anders sein, dann wird im Kaufvertrag normalerweise vereinbahrt, daß der Hund bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Züchters verbleibt. In so einem Fall kann der Züchter den Welpen bei Nichteinhaltung dieses Vertragspunktes zurückholen.

Ich wäre immer vorsichtig, wenn ein Käuer den Kaufpreis bei der Welpenübergabe nicht zahlen will bzw. kann. Das riecht doch schon nach Ärger...

LG Waschbärin
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Aileen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 05:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin!
Ja, da gebe ich dir vollkommen Recht.

@Suesa:
Ein Hund ist nichts, was man sich mal eben so spontan kaufen sollte.
Wenn jemand das Geld für den Kaufpreis nicht hat, der wird auch das Geld für eine angemessene TÄ Behandlung nicht haben, wenn der Hund krank ist und der wird schon am Futter sparen müssen.
Vielleicht ist demjenigen jetzt gerade aufgefallen, daß ein Hund noch einiges mehr kostet als nur den Kaufpreis....und nun hat er kein Geld mehr um den Hund zu bezahlen.
Warum nun verkaufen manche Leute ihre Hunde mit Ratenzahlungsverträgen, die dann meist noch jeglicher Rechtsgrundlagen entbehren???

LG
Aileen
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Waschbärin!
Ja, da gebe ich dir vollkommen Recht.

@Suesa:
Ein Hund ist nichts, was man sich mal eben so spontan kaufen sollte.
Wenn jemand das Geld für den Kaufpreis nicht hat, der wird auch das Geld für eine angemessene TÄ Behandlung nicht haben, wenn der Hund krank ist und der wird schon am Futter sparen müssen.
Vielleicht ist demjenigen jetzt gerade aufgefallen, daß ein Hund noch einiges mehr kostet als nur den Kaufpreis....und nun hat er kein Geld mehr um den Hund zu bezahlen.
Warum nun verkaufen manche Leute ihre Hunde mit Ratenzahlungsverträgen, die dann meist noch jeglicher Rechtsgrundlagen entbehren???

LG
Aileen
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Suesa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ihr habt vollkommen recht, wenn ihr sagt, das man nicht einen Hund weggibt, wenn der Mensch nicht bezahlen kann. Leider war ich damals in einer Bredulie (?), da meine große Hündin den Kleinen nicht mochte und ich ein wenig Angst um seine Gesundheit hatte. Der Mann machte auf mich einen guten Eindruck, er meinte nur, dass zur Zeit viele Ausgaben anstanden.........

Im Vertrag habe ich festgelegt, dass der Hund solange in meinem Besitz ist, bis der Kaufpreis gezahlt ist. Aber ich kann ja nicht einfach zu den Leuten fahren und den Hund mitnehmen,die werden sich den Hund bestimmt nicht wegnehmen lassen. Ausserdem habe ich beim Übergabetag auch 50 Euro als Anzahlung bekommen.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Suesa hat folgendes geschrieben::

Im Vertrag habe ich festgelegt, dass der Hund solange in meinem Besitz ist, bis der Kaufpreis gezahlt ist. Aber ich kann ja nicht einfach zu den Leuten fahren und den Hund mitnehmen,die werden sich den Hund bestimmt nicht wegnehmen lassen.


Hallo Suesa,

wenn der Verkäufer in solch einem Fall im Kaufvertrag schreibt, daß er bis zur vollständigen Bezahlung der Besitzer des Hundes bleibt, kann er den Vertrag gleich knicken. "Besitzer" ist immer der, der den Hund besitzt = únter dessen Regie der Hund gehalten wird. In diesem Fall also der Käufer. Der Verkäufer kann hingegen das Eigentumsrecht am Hund bis zur vollständigen Bezahlung behalten. Und als Eigentümer kann er auch rechtliche Schritte einleiten, um sein Eigentum zurück zu fordern.

Suesa hat folgendes geschrieben::
Ausserdem habe ich beim Übergabetag auch 50 Euro als Anzahlung bekommen.


Und was sagt der Vertrag in dieser Hinsicht aus? Es sollte eine Vereinbahrung geben, was mit der Anzahlung passiert, sollte einer der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen.

Zudem sollten 50 Euro in solch einem Fall nicht wirklich ein Problem sein.

LG Waschbärin
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