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Entschädigung bei verpasstem Flug

 
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Jiminy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 21:32    Titel: Entschädigung bei verpasstem Flug Antworten mit Zitat

Also, ich habe eine Freundin die heute von Köln nach Tel Aviv fliegen wollte, mit Zwischenstop in München. Allerdings waren die beiden Flüge nicht zusammen gebucht. Der erste Flug hatte nun Verspätung und sie verpasste ihren Flug nach Tel Aviv.

Inwiefern hat sie nun Anspruch darauf, das ihr ein neuer Flug gegeben wird und bei wem muss sie diesen Anspruch geltend machen? Die deutsche Airline sagt natürlich sie sei eben zu spät am Check-in gewesen und hätte damit ihr Ticket verloren. Der Veranstalter (israelisch) will auch keine Umbuchung vornehmen. Und wie gilt denn für eine israelische Gesellschaft, das seit 2005 geltende Gesetz zur Fluggastentschädigung.

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, denn nach momentaner Lage müsste sie jetzt ein neues Ticket kaufen und alles andere würde verfallen.
Was sie allerdings hat ist eine Bestätigung von der ersten Airline, dass der Flug Verspätung hatte, falls das hilft.
Also wie ist die Rechtslage, betreffend von dem Ersetzen von verpassten Anschlussflügen durch Verspätung?

Danke
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svnmr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier:

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/reiserecht/news/news/anschlussflug-wegen-verspaetung-verpasst-airline-muss-zahlen.html

vielleicht kann das dir helfen.


gruß Sven
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 15:12    Titel: Verschoben ins "Reiserecht" Antworten mit Zitat

Hallo Jiminy,

Ihre Frage fällt ins Reiserecht!
Habe Sie zur weiteren Diskussion dorthin verschoben!
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 15:31    Titel: Re: Entschädigung bei verpasstem Flug Antworten mit Zitat

Jiminy hat folgendes geschrieben::
Also, ich habe eine Freundin die heute von Köln nach Tel Aviv fliegen wollte,


Genau das ist der Punkt.
1. Ticket Airline A: Köln - München
2. Ticket Airline B: München - Tel Aviv

Airline A hat ihre Pflicht erfüllt und Sie von Köln nach München befördert. Sie war zwar zu spät, aber Verspätungen in einem gewissen Rahmen führen nicht zu Schadensersatzpflicht seitens Airline A.
--> keine Ausgleichszahlungen oder Schadensersatz seitens Airline A

Airline B hat auch ihre Pflicht erfüllt. Sie sind eben zu spät am Check-In oder Gate in München eingetroffen. Damit erlischt ihr Beförderungsanspruch.
Sie könnten natürlich sich das Ticket von Airline B erstatten lassen, wenn das Ticket von den Tarifbedingungen her erstattbar war.
--> keine Ausgleichszahlungen oder Schadensersatz seitens Airline B

Der verlinkte Zeitungsartikel verweist auf einen Fall, wo der Reisende zwar 2 getrennte Tickets hatte, aber mit einer Airline auf beiden Sektoren fliegen wollte.
Über den Fall 2 Tickets und 2 Airlines wurde in dem Urteil nicht gesprochen.

Sie haben bestimmt, den Flug Köln - München bei einem Billigflieger gebucht. Das sind sie selbst schuld.
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Jiminy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn man seinen Flug verpasst hat man aber doch Anspruch darauf mit einem späteren Flug weiterzureisen, oder?
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Jiminy hat folgendes geschrieben::
Also wenn man seinen Flug verpasst hat man aber doch Anspruch darauf mit einem späteren Flug weiterzureisen, oder?

Nein!
Den genannten Anspruch gibt es eigentlich nur bei durchgehenden Tickets, d.h. alle Flüge müssen auf einem Ticket sein, bzw. unter einer E-Ticketnummer geführt werden. Und der Anspruch weiterzureisen gibt dann auch nur dann, wenn es beim späteren Flug genügend freie Sitzplätze gibt.

Gerade die vielen Internetbuchungsmaschinen bieten günstige Umsteigeverbindungen an, die dann aber auf zwei Tickets laufen - so etwas ist hoch gefährlich.
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Jiminy
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Anmeldungsdatum: 28.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, vielen Dank. Entschuldigung für die falsche Themenbereichszuordnung. Als abschließendes Wort, ich denke, das man mal wieder sieht, dass die Internationale Gesetzgebung der Globalisierung noch hinterherhinkt.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem wird kein Gesetzgeber lösen müssen.

Es gilt Vertragsfreiheit. Wenn ein Reisender eine Flugreise auf zwei seperaten Tickets
unternimmt, muss er selbst das Risiko eines Anschlussverlustes tragen.

Größere Linien-Fluggesellschaften bieten aus diesem Grund sog. Umsteigeverbindungen an,
wo alle Flugsegmente auf einem Ticket gebucht werden. Das nennt sich "Online Connections".
Hier bucht die Airline i.d.R. den Reisenden bei Anschlussverlust kostenlos um (natürlich
nur wenn der Reisende den Anschlussverlust nicht selbst verschuldet hat).
Der Haken an diesen "Online Connections" ist, dass der Flugpreis für die Umsteigeverbindung höher sein könnte.

Mit dem Einzug des Internets und der Billigflieger denken sich viele Reisende, ein Schnäppchen
zu machen, wenn man günstige Einzelflüge kombiniert.

Bsp:
Manfred und Karla wollen von Düsseldorf nach Tampere in Finnland fliegen.

Karla bucht sich ein Ticket bei einer großen Linien-Fluggesellschaft.
Düsseldorf - Tampere kostet bei dieser großen Linien-Fluggesellschaft mit Umstieg in Stockholm um die EUR 400,- Hin- und Zurück. Alle Flugsegmente landen auf einem Ticket. Umsteigezeit in Stockholm beträgt 2 Stunden.

Manfred ist sehr schlau und hat wenig Geld.
Er versucht nun auf den Seiten einer irischen Billigfluggesellschaft
Flüge zu kombinieren, um günstig von Düsseldorf nach Tampere zu kommen.

1. Flug "Irischer Billigflieger": Düsseldorf (Dortmund Weeze) - London Stansted --> Preis EUR 110,- Hin- und Zurück
2. Flug gleicher "Irischer Billigflieger": London Stansted - Tampere --> Preis EUR 170,- Hin- und Zurück
Gesamtpreis: EUR 280,- Hin- und Zurück.
Umsteigezeit in London Stansted beträgt auch 2 Stunden.

Super, Manfred fliegt für EUR 280,- nach Tampere und Karla für EUR 400,-.
Da scheint Manfred aber ein Super-Schnäppchen gemacht zu haben.

Nun kann die Reise losgehen.
Karla's Flieger Düsseldorf-Stockholm hat 2h Verspätung, da ein technischer Defekt vorlag. Als Karla
in Stockholm ankommt, ist der Anschlussflieger nach Tampere weg.
Die große Linien-Fluggesellschaft bucht Karla automatisch kostenlos auf den nächsten Flieger um.
Das Computersystem der Linien-Fluggesellschaft weiss ganz genau, dass Karla im verspäteten Flieger aus Düsseldorf sitzt und den Flieger nach Tampere verpassen wird --> d.h. das Computersystem bucht sie schon um, noch bevor sie in Stockholm ist.
Freie Plätze in späteren Fliegern nach Tampere sind i.d.R. da, weil die große Linien-Fluggesellschaft schon lange im voraus vorher Plätze freihält, um Passagiere, die Anschlussverluste haben, aufzunehmen.

Manfred's Flieger Düsseldorf (Dortmund Weeze) - London Stansted hat 1,5h Verspätung, da die Maschine auch einen technischen Defekt hatte.
Am Londoner Flughafen muss Manfred sich erneut für den Weiterflug mit der irischen Billigfluggesellschaft nach Tampere einchecken.
Das Check-In wird ihm in London aber verweigert, da er zu spät ist.
Manfred verlangt eine kostenlose Umbuchung auf den kommenden Flug nach Tampere.
Der Check-In Agent sagt, dass der nächste Flug erst Morgen ginge, aber schon ausgebucht sei.
Freie Plätze gäbe es erst in 2 Tagen. Manfred müsse sich aber ein neues Ticket kaufen.
Dieses kostet wg. der kurzfristigen Buchung satte EUR 300,-. Die Zwangsübernachtungen in London müsse Manfred selbst zahlen.
Manfred protestiert.
Manfred sagt, dass er nur deshalb verspätet am Check-In in London eingetroffen ist, weil
der Flieger von der gleichen Airline in Düsseldorf einen technischen Defekt hatte.
Die Airline sei Schuld.
Der Check-In zeigt Manfred die AGBs, die er akzeptiert hat. In den AGBs steht, dass die irische Billigfluggesellschaft eine Point-to-Point Airline sei und keine Umsteigeverbindung anbietet. Im Buchungsvorgang wurde auf den Ausschluss von Umsteigeverbindungen deutlich hingewiesen.
Tja, nun muss Manfred sich ein neues Ticket für EUR 300,- kaufen und 2 Tage im teuren London für insg. EUR 300,- nächtigen.
Am Ende kostet Manfred die Reise statt EUR 280,- nun 880,- Minus 2 verlorene Tage.
Karla's Reise hat nur EUR 400,- gekostet.

Was lernen wir daraus.
Obwohl Karla ursprünglich mehr gezahlt hat, hat sie die Sicherheit ohne ein Mehrkostenrisiko an ihr Ziel zu kommen.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

@svenvanhien hat das überaus richtig und darstellend geschrieben! Applaus! Gefällt mir!

Trotzdem Sehr glücklich Manfred hat magere Chancen seine Mehrkosten zurück zu bekomme..., wenn er nur hartnäckig bleibt. Denn er hat ja mit der verspäteten Fluglinie einen Vertrag abgeschlossen gehabt: fliege am ... um ... nach ... mit Ankunft um ... - das ist ein Fixgeschäft, das man nicht so ohne weiteres einseitig (von der Fluglinie her) ändern kann.

Die Flugllinie hat also nicht ihren Vertrag - der pünktlichen - Landung eingehalten und muss somit einen eintretenden, nachweisbaren Schaden von Manfred ersetzen. Dazu muss man aber nun alle Umstände genau betrachten: welche Transportbedingungen waren denn vereinbart? Lag die Verspätung im Einflussbereich der Fluglinie? usw.

a Streitarei [eine Streiterei] mit Restrisiko, dass es doch nicht so ist...

Meine bisherigen Erfahrungen: wer zwei getrennte Flugtickets gebucht hat und wegen Verspätung der ersten Maschinen die zweite nicht mehr erreicht, bleibt meistens auf seinen Kosten sitzen.

Meint Peter
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svenvanhien
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Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::

Die Flugllinie hat also nicht ihren Vertrag - der pünktlichen - Landung eingehalten und muss somit einen eintretenden, nachweisbaren Schaden von Manfred ersetzen. Dazu muss man aber nun alle Umstände genau betrachten: welche Transportbedingungen waren denn vereinbart? Lag die Verspätung im Einflussbereich der Fluglinie? usw.


Also die Maschien Düsseldorf-London war 1,5h zu spät.
Diese Verspätung ist zwar ärgerlich, aber ich glaube nicht, dass Gerichte hier einen Schadensersatzanspruch sehen. 1,5h ist eben noch nicht so dramatisch.

Manfred hat 2h Umsteigezeit in London eingeplannt, das ist natürlich grob fahrlässig wenig, und Manfred (und nicht die Airline oder sonst ein Veranstalter) hat sich entschieden, die 2h Umsteigezeit anzunehmen.

Was ich mich immer frage... Online Connections (kostenlose Umbuchung bei Anschlussverlust) bieten fast alle großen Linien-Airlines an.
Die neuen Billigflieger bieten das eben nicht an.
Wer also ein Umsteigeverbindung bucht, sollte zumindest bei den großen Linien-Airlines buchen.
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