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Trotz Bestätigung Flug weg und keiner zuständig

 
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Dahling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.04.08, 20:28    Titel: Trotz Bestätigung Flug weg und keiner zuständig Antworten mit Zitat

Hallo,

ich sollte gestern um 16.45 von AYT - FRA fliegen. Als ich ankam, war die Maschine schon weg, obwohl mir Samstag von der dortigen Agentur bestätigt wurde, dass die Abflugzeiten sich nicht geändert hat. Um sicherzugehen rief ich auch Sonntag und Montag bis 11Uhr nochmal an, doch bekam immer nur ein Band, auf dem ich eine Nachricht hinterlassen konnte.

Am zuständigen Schalter wartete eine weitere Dame die diesselbe Auskunft erhielt. Wieviele weitere Gäste weggeschickt wurden, kann ich nicht beurteilen, aber die Gäste die in Hotels vom Veranstalter untergebracht wurden, wurden anscheinend rechtzeitig informiert.

Der Mitarbeiter der Airline sagte er könnte nichts für uns tun, wir müssten ein neues Ticket kaufen. Und der nächste Flug nach Frankfurt ginge sowieso erst Mittwoch. Da ich meine 2 Kinder dabei hatte, war ich nicht in der Lage neue Tickets für uns drei zu bezahlen und wir konnten ja nicht im Flughafen übernachten.

Nach langem Hin-und Her machte er es möglich uns auf die Maschine nach München zu schicken, wo uns ein Mitarbeiter des Veranstalters empfangen sollte und auf eine Maschine nach Frankfurt schicken sollte.

Als wir in München ankommen wusste niemand Bescheid. Wir wurden von einem Schalter zum anderen geschickt. Anscheinend hat weder der Veranstalter noch die Fluggesselschaft einen Sitz dort und wickelt über andere ab. Die natürlich nicht zuständig sind. Telefonate mit dem Veranstalter brachten nichts, außer dem Kommentar, ob ich denn keine Kreditkarte hätte, sie kann nichts für mich tun. Inzwischen sprach ein netter Mitarbeiter des Flughafens mit dem Herrn in der Türkei, der jetzt behauptet, er hätte uns den Flug nach München besorgt mit dem Hinweis, dass wir von dort aus unseren Weg selbst zu zahlen hätten.

Nachdem wir nur noch 30 MInuten bis zum Abflug der letzten Maschine hatten, warfen wir unser Geld zusammen, ich holte vom Bankautomat, was ich noch holen konnte und wir waren auf der letzten Maschine nach Frankfurt.

Meine Frage ist nun - dürfen die das überhaupt? Es ist ja eindeutig, dass der Mitarbeiter in der Türkei uns einfach nur los werden wollte. Hätten Sie uns nicht einen Flug besorgen müssen? Bekomme ich mein Geld wieder? und steht mir evtl sogar eine Entschädigung zu? Und bin ich eigentlich verpflichtet für ein weiteres Ticket in Vorkasse zu treten (dies ist mir sehr wichtig, damit mir dies nie wieder passiert. Man muss ja immer € 600-700 in Reserve dabei haben??)

Vielen Dank für Eure Hilfe
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde die Reise als "Nur-Flug"-Angebot gebucht oder im Rahmen einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter, also Flug mit Hotel und Transfer ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Dahling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.04.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe es als nur Flug Angebot gebucht, bei einem Online Reisebüro über einen Reiseveranstalter
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man Flug getrennt vom Hotelaufenthalt gebucht hat, ist der Veranstalter dann bei solchen Fällen nicht haftbar. Hier haftet der Passagier selbst für das rechtzeitige Erscheinen bzw. sich erkundigen, ob es zu Flugzeitenänderungen gekommen ist.

Grundsätzlich soll man erst innerhalb der letzten 48 Stunden vor Abflug sich über Flugzeitenänderungen informieren. Dieser Hinweis sollte sich auch im Flugticket befinden.

Ich denke, aufgrund der bisher bekannten Informationen, wird es schwer sein, die Mehrkosten wieder zurück zu bekommen.

Meint
Peter
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Dahling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.04.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

VIelen Dank für die Antwort,
aber ich hatte mich ja erkundigt und eine falsche Antwort bekommen (sowie die andere Dame auch)
Melde ich mich jetzt beim Veranstalter oder bei der Airline?
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8tung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.09.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Mars, Syrtis Major, zweite Straße links

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 14:10    Titel: Re: Trotz Bestätigung Flug weg und keiner zuständig Antworten mit Zitat

Dahling hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich sollte gestern um 16.45 von AYT - FRA fliegen. Als ich ankam, war die Maschine schon weg...


Um wieviel Uhr flog denn die Maschine ab Frage
_________________
-------------------------
8tung Mensch Cool
das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !!
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!!
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Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch 'ne frage:

Wann wart ihr am Flughafen???
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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Dahling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.04.08, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
also die Maschine flog "angeblich" morgens um 4Uhr , wir waren um 14.15 am Flughafen. Es waren wohl auch schon andere Passagiere dort, aber mir ist leider nur noch eine Dame begegnet, die anderen wurden wohl schon weggeschickt.

Inzwischen habe ich auch Post - man bot mir €200 Entschädigung (€470 habe ich bezahlt) denn obwohl man mir am Telefon vom Veranstalter versicherte ich müsste für die Flüge in Vorlage treten, schrieb man mir jetzt, die Flugzeiten könnten sich ändern, der Flugtag kann nicht als Erholungstag gerechnet werden und ich hätte von München aus ja den Zug nehmen können. Das wäre weitaus billiger gewesen. (und hätte ja auch nur 6 stunden gedauert - reine Zugfahrt)
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dahling hat folgendes geschrieben::
und ich hätte von München aus ja den Zug nehmen können. Das wäre weitaus billiger gewesen. (und hätte ja auch nur 6 stunden gedauert - reine Zugfahrt)


Sie sind zur Schadensmilderungspflicht angehalten.
Sie hätten ab München unter Ausnutzung von Angeboten mit der Bahn fahren müssen. Das ist zumutbar, insb. nach Frankfurt. Kinder unter 15 Jahren fahren in Begleitung ihrer Eltern kostenlos im Fernverkehr.
Der Reiseveranstalter ist dahingehend nur verpflichtet, Ihnen den equivalenten Wert eines Bahntickets München Flughafen - Frankfurt/Main (unter Berücksichtigung des Kinderrabatts) zu erstatten.
Wenn Ihre Kinder unter 15 Jahren sind, dann haben sie Anspruch auf genau EUR 89,- (soviel kostet ein flexibles Bahnticket zwischen München Flughafen und Frankfurt/Main Hbf).

Die angebotene Entschädigung von EUR 200,- würde ich empfehlen anzunehmen.
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Dahling
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.04.08, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin mir noch sehr unsicher, da ich ja von 2 Mitarbeitern angehalten wurde, für die FLÜGE - nicht die Bahnfahrt, die übrigens zu keinerzeit erwähnt wurde - in Vorlage zu treten. Mein Sohn ist 15 er hätte voll bezahlt. Wären wir mit dem Zug gefahren hätte ich eine Reisezeit von ca 14 Stunden gehabt (meine Tochter ist 7) und wir wären erst morgens in Frankfurt angekommen (Was ist mit Arbeit und Schule? - Ist das zumutbar?)

Ausserdem habe ich noch dieses hier gefunden:

Flugverlegung/Schadensersatz für Ersatzflug
(LG Ffm vom 10.09.2007 – 2-24 S 176/06): Der Reisende muss nicht damit rechnen, dass ihm eine Flugverlegung erst zwei Stunden vor der vorgesehenen neuen Abflugzeit mitgeteilt wird.
Vielmehr ist die Flugverlegung ein zum SchErs verpflichtender Reisemangel. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende trotz eines Tansferangebots des Reiseveranstalters selbständig zum Flughafen anreist.


Wenn ich das richtig verstehe, steht mir doch wenigstens die volle Rückerstattung des FLuges zu, oder nicht? Es lag ja kein Fehler von meiner Seite vor und der Mitarbeiter der uns in München in den Transferflug setzen sollte, war ja nicht da.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dahling hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin mir noch sehr unsicher, da ich ja von 2 Mitarbeitern angehalten wurde, für die FLÜGE - nicht die Bahnfahrt, die übrigens zu keinerzeit erwähnt wurde - in Vorlage zu treten. Mein Sohn ist 15 er hätte voll bezahlt. Wären wir mit dem Zug gefahren hätte ich eine Reisezeit von ca 14 Stunden gehabt (meine Tochter ist 7) und wir wären erst morgens in Frankfurt angekommen (Was ist mit Arbeit und Schule? - Ist das zumutbar?)


Dass zwischen München und Frankfurt auch die Bahn fährt, sollte jeder wissen, der im Raum Frankfurt lebt.
Das ist Allgemeinbildung. 98% aller Deutschen kennen den ICE.

Gegen 20:30 fliegt der letzte Flieger von München nach Frankfurt. Die letzte zumutbare Bahnverbindung verlässt München Flughagen kurz nach 20:00.
--> Sie hätten also noch einen Zug geschafft, um gegen Mitternacht in Frankfurt anzukommen. (es gibt auch noch Nachtzüge)
Die EUR 200,- machen jetzt natürlich Sinn. 2x EUR 89,- Bahnticket = EUR 178,-.
Es sieht wirklich danach aus, dass der Reiseveranstalter Ihnen den Bahnticketpreis in aufgerundeter Form erstattet.

Dahling hat folgendes geschrieben::
Flugverlegung/Schadensersatz für Ersatzflug
(LG Ffm vom 10.09.2007 – 2-24 S 176/06): Der Reisende muss nicht damit rechnen, dass ihm eine Flugverlegung erst zwei Stunden vor der vorgesehenen neuen Abflugzeit mitgeteilt wird.
Vielmehr ist die Flugverlegung ein zum SchErs verpflichtender Reisemangel.

Der Reiseveranstalter zahlt Ihnen doch Schadensersatz - eben die EUR 200,-.
Für den Flug Antalya - München mussten sie nichts extra zahlen, d.h. es ist Ihnen hier kein Schaden entstanden.
München - Frankfurt hätten sie mit der Bahn fahren sollen.
Schadensersatz zwingt den Betroffenen zur Schadensmilderungspflicht, d.h. man muss bei Alternative Bahn (EUR 178,-)/Flug(EUR 460,-) zwischen München und Frankfurt auf das preiswertere Verkehrsmittel ausweichen, insb. bei einer Preisdifferenz von EUR 282,-.

Der Abreisetag ist kein Erholungstag, demzufolge kann bei Reisezeitverlängerung kein Reisemangel vorliegen. Auch die 14h Reisezeit sind kein Reisemangel an sich.

Das freche Verhalten der Mitarbeiter in Antalya ist zwar eine Tragödie, aber Ihnen ist kein Schaden entstanden, der in Geld gemessen werden kann.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

svenvanhien hat folgendes geschrieben::
Der Abreisetag ist kein Erholungstag, demzufolge kann bei Reisezeitverlängerung kein Reisemangel vorliegen. Auch die 14h Reisezeit sind kein Reisemangel an sich.


Dies gälte sowieso nur, wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hätte. Unser Reisender hat aber Flüge getrennt vom Hotel gebucht. Somit fällt seine Angelgenheit nicht unter das Pauschalreiserecht, sondern einzig und allein unter das Transportrecht. Und das hast du ja schon gut erklärt, wie der Hase läuft.

Das Argument der (sehr) späten (möglichen) Ankunft geht somit in jeden Fall ins Leere, weil es sich eben nicht um eine Pauschalreise handelt.

Konsumenten besitzen beim "im Baustein gebuchten Reisen" wesentlich schwächere "Rechte" , als wenn sie eine Pauschalreise buchen. Das ist eben so.

Nebenbei: endet eine Pauschalreise nicht um Mitternacht des letzten vereinbarten Reisetages (= Landung am Zielort), liegt sehr wohl ein Reisemangel vor.

Meint
Peter
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